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Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Bei mir steht: Reifenbindung aufgehoben, Auflage: beide Reifen gleiches Fabrikat und Typ...
Edit und als Größe ist 140/80 R17 genehmigt. solange ich kann, lase ich mir alles eintragen, dann gibt es keinen Stress...
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Alles ein Blödsinn.
Mein Jeep hat die kleinste zulässige Reifengröße eingetragen, die Größe mit der er ausgeliefert wurde, steht nicht drin.
Der Opel darf ab Werk fünf Kombinationen fahren aber nur eine ist eingetragen.
Bei der 60/6 ist "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Nicht Betriebsanleitung, die habe ich aber wo bekomme ich eine Betriebserlaubnis her?
Gruß
Willy
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Hatten wir alles schon einmal. Da werden dann sogar die „abgelehnten“ Freigaben als Grundlage für die Eintragung hergenommen mit der Drohung das Fahrzeug stillzulegen wenn nicht umgehend eine Eintragung beauftragt wird.
Da wird alles zu einer unsinnigen Einzelentscheidung gemacht die den Prüforganisationen Geld einbringen soll. Diese arbeiten oft als AG und sind reinweg gewinn- und dividenorientierte Unternehmungen. Das passt eigentlich nicht zu den hoheitlichen Aufgaben.
Die können doch die Freigabeprozeduren der Reifenhersteller begleiten. Warum nur nicht?:pfeif:
Es betrifft vor allem die R100R mit der 130er Pelle hinten und die Schätzchen die metrische Größen oder gar Radialreifen fahren wollen.
Der TÜV Nord hat sich da übrigens in besonderer Weise hervorgetan!
Ich will gar nicht ins europäische Ausland schauen..;(
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Na da bin ich ja mal gespannt, meine türkisch grüne muss jetzt zum TÜV und ich habe den 130 er hinten drauf!
Grüße kimi
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Hallo,
war heute mit meiner R100RS, BJ 83 bei KÜS und habe mit der Reifenfreigabe von Conti für den Classic Attack keinen TÜV bekommen.
Lt. Brief vorn 3,25 und hinten 4,00
Lt. Conti vorn 100 und hinten 110
Lt. Aussage ist eine Einzelabnahme erforderlich, da die Reifengröße nicht im Brief steht.
Also das alte Thema.
Zum Glück haben wir erst gesprochen und dann die Prüfung nicht begonnen, so dass keine Kosten entstanden sind.
Habt ihr neue Infos zum Thema, wie ist die Rechtslage inzwischen?
Hab mal die Suchfunktion bemüht, bin aber bzgl. aktueller Infos nicht weiter gekommen.
Nach meinem letzten Stand der Recherche hätte die Freigabe nicht verweigert werden dürfen, da wohl immer noch die Freigaben des Reifenherstellers oder des Fahrzeugherstellers ausreichen.
Ich werde nun am Montag zur Dekra fahren und dort mein Glück versuchen.
Die andere Frage ist dann, ob die neuen Größen in den Brief einzutragen sind.
Zudem sollten dann 110er für Conti und 120er für andere Hersteller eingetragen werden. Ist das zulässig, habt ihr hierzu Erfahrungen?
Was ein Mist, ging Jahre lang gut und inzwischen dieser Schei…, den kein Mensch benötigt.
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Hallo
Ich bin im Frühjahr 2018 mit meiner Monolever R80 extra zur
DEKRA nach Eisenach/Thüringen gefahren.
Bei der HU wollte ich die Conti Classic Attack
eintragen lassen.
Mir wurde mitgeteilt daß dies nicht nötig wäre, da ja eine ABE von Conti
vorliegt.
Ich hatte eine Scheckkarte sowie ein Schreiben von Conti dabei.
Mal sehen was im Jahre 2020 dann passiert.
Mein Junior hat bei seiner R65 Bj. 1980 fährt jetzt auch diese Conti
Classic Attack.
Mal sehen wenn eine Verkehrskontrolle kommt was dann abgeht.
Hat schon jemand Conti zwecks einer Stellungnahme angeschrieben?
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Bei mir ist trotz Leistungssteigerung im Zuge der Eintragung der Veränderungen im Rahmen des Umbaus die Fabrikatsbindung ausgetragen worden, hinten wahlweisen 130er oder 140er. Mit einem wirklich Sachverständigen geht schon eine ganze Menge.
Im grunde genommen ist ja kaum nachvollziehbar, warum um unsere alten und nach heutigen Maßstäben eher schwachbrüstigen Mühlen solch ein aufheben veranstaltet wird; jedes unserer Motorräder verbessert sein Fahrverhalten deutlich bei Verwendung eines aktuellen Reifens in passender Dimension.
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
das Problem hatte ich auch beim TÜV Karlsruhe >Klick<
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Zitat:
Zitat von
alesyalena
Im grunde genommen ist ja kaum nachvollziehbar, warum um unsere alten und nach heutigen Maßstäben eher schwachbrüstigen Mühlen solch ein aufheben veranstaltet wird;
Da geht es meiner Meinung nach ausschließlich um das Geld, das durch die Eintragungen eingenommen wird! Es gab Berichte, dass der TÜV Nord für die Eintragung dann der UB-Zettel als Grundlage verwendet hat, der vorher in der HU nicht anerkannt wurde. Ohne weitere Prüfungshandlung. Echt schäbig, was die in ihrem Oligopol da veranstalten.
Grüße
Marcus
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Gott sei Dank habe ich über die Jahre den jeweils aktuellen Stand der Reifentechnik eintragen lassen, wenn ich ohnehin wegen Eintragungen beim TÜV war. In Berlin ging/geht das erfreulicherweise recht stressfrei, wenn man vorher mit dem Prüfer spricht und ggfs. die gewünschten Unterlage mitbringt (z.B. Freigaben, Unbedenklichkeitsbescheinigungen).
Reifeneintragungen R100R, meine endliche Geschichte – 20 Jahre:
1) 10/1997: Mit der in der Datenbank hinterlegten Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW zusätzlich zum 140er wahlweise den 130er Metzeler ME55A Hinterreifen eintragen lassen.
2) 11/2008: Austragung Typ-/Markenbindung, jetzt nur noch Dimension, Traglast- und Geschwindigkeitsindex eingetragen: 110/80-18 58H und 130/80-17 65H, 140er Hinterreifen entfällt.
3) 3/2017: Zusätzlich wahlweise Radialreifen eingetragen: 110/80R18 58H und 130/80R17 65H
Die Floskel „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten” blieb mir erspart, wohl wegen der dezidierten Austragung der Typ-/Markenbindung 2008.
Gruß,
Florian
Edith sagt: z.T. Eigenzitat.
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Es geht wohl insbesondere um die geänderte Reifengröße in den Freigaben. Das möchten die Prüforganisationen sich vorbehalten und nicht den Reifenherstellern überlassen.
Bei mir tun die sich schon schwer auf der 90/6 zusätzlich zu den zölligen die metrischen Größen ohne Markenbindung einzutragen.:rolleyes:
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Hier meine diese Woche gemachten Erfahrungen:
Ich habe meiner Monolever RT den Conti RoadAttack 3, vorne 100er und hinten 130er, aufziehen lassen. 90er und 120er Reifen stehen im Fahrzeugschein. Für den RoadAttack 3 gibt es für die Monolever keine Reifenfreigabe sondern nur eine Serviceinformation, die besagt, dass für den Reifentyp eine Typengenehmigung erteilt worden ist, dass der Reifen verwendet werden darf, sofern die Originalfelgen verbaut sind und das Fahrzeug auch sonst imOriginalzustand ist. Eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich. Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung besteht nicht!
Meine Anfrage bei Conti, ob es denn nun doch eine „Reifenfreigabe“ gäbe, wurde wie folgt beantwortet: „Es werden nur noch Service-Informationen ausgestellt, diese wurden aber im Fahrversuch getestet, da eine Reifengrößenänderung und Bauartänderung eintragungspflichtig ist.“
Ich war dann beim TÜV und habe nachgefragt. Ob Reifenfreigabe oder wie in meinem Fall Serviceinformation, das sei egal. Andere Reifengröße und Bauartänderung (radial anstatt diagonal), das müsse eingetragen werden, d.h. Abnahmeprüfung.
Bei der Dekra habe ich kurzfristig einen Termin bekommen und den Reifen eintragen lassen.
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Das würde bedeuten das bei allen R100R die Freigaben für den 130iger nicht mehr gelten und diese eingetragen werden müssten!:schock:
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Zitat:
Zitat von
Wolfgang H.
Wenn es stimmt, dann ja.
Auch für die allseits beliebte GS gibt es nur noch eine Unbedenklichkeitserklärung!!!
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
…..mit der R1100RS gestern zur Gestra.
Statt Bridgestone Metzeler Roadtec Z8 Größe 160/60 ZR18 hinten 120/70 ZR17 vorn.
Größen wie im KFZ-Schein.
Alles gut. UB- von Pirelli-/Metzeler.
Plakette ohne Genörgel.
Es geht wohl hauptsächlich um abweichende Reifengrößen.
Liebe Grüße :wink1:
Martin
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Zitat:
Zitat von
Schlingel
…Es geht wohl hauptsächlich um abweichende Reifengrößen...
Und um das großgeschriebene "R".
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Zitat:
Zitat von
Wolfgang H.
Wenn es stimmt, dann ja.
Auch für die allseits beliebte GS gibt es nur noch eine Unbedenklichkeitserklärung!!!
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Zitat:
Zitat von
Luggi
Auch für die allseits beliebte GS gibt es nur noch eine Unbedenklichkeitserklärung!!!
?(
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Da haben es die Prüforganisationen mit ihrer Lobby tatsächlich geschafft für einen 5 Minuten Papierakt Kohle zu kassieren.
Grundlage für die Eintragungen sind ja die Bescheinigungen der Reifenhersteller, die die Prüfarbeiten übernommen und bescheinigt haben.
Es lebe die Bürokratie und der Gebührenzahler.X(
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Hat den jemand mal nachgefragt wo das steht? Welche gesetzliche Grundlage?
Es gab doch dazu mal etwas schriftliches aus dem Verkehrsministerium was genau diese Verhaltensweise der Prüforganisation ändern sollte. Leider weiß ich nicht mehr so das stand und ich Dussel habe nicht abgespeichert.
Gruß Lutz
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Zitat:
Zitat von
Lutzel
Hat den jemand mal nachgefragt wo das steht? Welche gesetzliche Grundlage?
Es gab doch dazu mal etwas schriftliches aus dem Verkehrsministerium was genau diese Verhaltensweise der Prüforganisation ändern sollte. Leider weiß ich nicht mehr so das stand und ich Dussel habe nicht abgespeichert.
Gruß Lutz
Conti schreibt dazu folgendes:
Grundsätzliches zur Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern:
Für Motorradreifen gilt nach wie vor, dass zwar auch hier die Reifenfabrikatsbindung formal aufgehoben ist (EU-Richtlinie 92/23/EWG), aber mit der Besonderheit, dass bei Montage anderer als der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Fabrikate eine Herstellerbescheinigung/Freigabe (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) des betreffenden Reifen- oder Fahrzeugherstellers einzuholen und dem Fahrzeughalter/-führer auszuhändigen ist, die dieser auf Verlangen vorzuzeigen hat (eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig).
Welche Arten von Reifenfreigaben gibt es und wie werden diese gehandhabt?
Motorrad ohne Reifenfabrikatsbindung
Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe:
Es bestehen keine Einschränkungen. Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen, jedoch ist ein Nachweis zur Zulässigkeit der Bereifung oft hilfreich. Hierzu stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung
Umrüstung auf eine andere Reifengröße:
Continental bestätigt über eine Service-Information, dass Einschränkungen an die Reifengröße gemäß Kapitel 1, Anh. III, der Richtlinie 97/24/EG eingehalten werden. Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden. Empfehlung: Die Service-Information mit den Fahrzeugpapieren mitführen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Motorrad mit Reifenfabrikatsbindung
Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss vorliegen! Die Bescheinigung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Umrüstung auf eine andere Reifengröße:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss vorliegen! Die Bescheinigung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
In allen oben genannten Fällen müssen die Reifen eine Typgenehmigung nach der Richtlinie 97/24/EG oder der UNECE Regelung Nr. 75 aufweisen. Am Reifen ist dies anhand der Kennzeichnung mit einem "e" bzw. einem "E" auf der Reifenseitenwand zu erkennen.
Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgend gelisteten Unbedenklichkeitsbescheinigungen / Service-Informationen zu den aufgeführten Reifenpaarungen ausschließlich für Fahrzeuge gelten, die für die Verwendung auf dem deutschen Markt vorgesehen sind. Für sogenannte Parallel-/Grauimporte gelten diese üblicherweise nicht, da die Fahrzeuge teilweise von der deutschen Ausführung abweichen.
Auskünfte über mögliche Continental-Bereifungen für nicht aufgeführte Fahrzeuge erhalten Sie hier auf Anfrage.
Die nachfolgenden Tabellen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Service-Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aufgrund von Informationen der Motorradhersteller und Importeure auf den aktuellen Stand gebracht worden. Auch bei größter Sorgfalt können wir Fehler nicht ausschließen. Daher können wir Sie nicht von der Pflicht entbinden, sich vor der Montage über die gesetzlichen und technischen Bestimmungen sowie die Zulässigkeit der entsprechenden Bereifung zu informieren. Aus den genannten Gründen kann für die Vollständigkeit und aktuelle Richtigkeit keine Haftung seitens der Continental AG übernommen werden
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Bei meiner BMW R90S habe ich Bridgestone in der Paarung vorn 3.25-19 54H und hinten 110/90 -18 61H montiert. Das Bike ist gerade neu aufgebaut und brauchte wegen 2,5 jaehriger Standzeit eine Neuabnahme.
Der TUEV hat wegen anfaenglichem 120er Reifen hinten zunaechst die Abnahme verweigert und nochmal vorfuehren lassen. Es wurde deshalb hinten auf den o.g. 110er umgeruestet.
Obwohl Bridgestone diese Paarung eigentlich ohne Pruefung freigegeben hatte, fuehrte der Pruefer eine Nachpruefung und Begutachtung des Reifens hinten durch. Ergebnis: Reifen darf bleiben aber Eintrag in die Papiere und Reduzierung der Traglast am Hinterrad auf 257 kg! Ebenfalls Eintrag!
Das Spiel des Pruefers kostete am 13.08.2019 beim TUEV Nord in Ibbenbueren
42,80 EUR plus die Gebuehren fuer die Wiedervorfuehrung, da ja beim ersten Mal die HU nicht bestanden wurde 13,90 EUR.
Ich habe Kontakt mit Bridgestone aufgenommen und lasse dort den Fall ebenfalls klaeren. Falls das alles so bleibt, sollten alle Kuhtreibern stets bei der Reifenwahl bedenken, dass nicht nur der Kaufpreis sondern auch die TUEV Gebuehren und Gebuehren bei der Zulassungsstelle als Entscheidungskriterium auf der finanziellen Seite mit zu beachten sind.
Fuer mich ist dies einfache Abzocke X(...
Konrad
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Moin,
falsche Vorgehensweise.
Zahlung der nicht, resp. Mangelhaft erbrachten Leistung verweigern und andere Prüfstelle aufsuchen.
Parallel Beschwerde ans Verkehrsministerium. Wenn Rückgabe des Fahrzeugs und / oder der Zulassungsbescheinigung verweigert wird die Rennleitung hinzuziehen und Anzeige wegen Unterschlagung stellen.
Beim Griff zum Handy und der Ankündigung des letzten Punktes hat der örtlich TÜV Nord Anfang des Jahres eingelenkt. Das Geld hat dann die GTÜ verdient (wie sonst und in Zukunft auch). Vom Ministerium hab ich bis dato außer einer automatischen Eingangsbestätigung (mail) nichts mehr gehört.
Grüße,
Jörg.
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Vielen Dank für den Tip! Bridgestone hat gerade ebenfalls Kenntnis von der Angelegenheit bekommen samt Hinweis auf die Zusatzkosten und der Diskussion im 2-Ventiler Forum. Da bereits bezahlt ist und das Gutachten ausgedruckt wurde geht der empfohlenen Weg nicht so einfach. Ich bleibe aber dran und werde einen Schritt nach dem anderen machen.
Die Abnahme des Bikes ist jetzt schon richtig teuer ... Der TÜV hat bereits Kosten von 283,80 abkassiert.
Es ist eine originale 90S mit kleinen Veränderungen:16er Handbremspumpe von Magura jetzt am Lenker. Stahlflexleitungen. Windschild von MRA. Lenker von LSL. Bereifung Bridgestone. Alle verbauten Teile wurden mit entsprechenden Papieren (Teilegutachten, ABE´s) vorgestellt und dann nahm der TÜV Prüfer seine Arbeit auf. Im ersten Anlauf Schiffbruch wegen dem 120 Reifen auf der 2,15er Felge. Kann ich ja noch nachvollziehen. Der Lenker sollte angeblich auch nicht Regelkonform sein. Da mußte der Prüfer aber zurückrudern und hat ihn im zweiten Anlauf freigegeben.
Für mich ist es ein echter Abzockeverein hier in der Stadt. Leider wollte GTÜ mir die Bremse nicht prüfen sonst wäre ich gar nicht erst zu den blauen gegangen.:oberl:
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
….. nur mal so nebenbei : bei meiner 1975er Q steht nur die Reifengröße im Brief. Ich ziehe jetzt /7 Erstausrüstungs Conti RB2 vorn/K112 hinten Socken drauf. Legal......Keine Reifenfabrikatsbindung.
So'n Blödsinn zum Gebührenerpressen gabs damals noch nicht.
Gott sei Dank !
Schaut in Eure Kfz-Scheine/Briefe. Ist nur die Größe angegeben, könnt Ihr in der eingetragenene Größe aufziehen was Euch gefällt.
Liebe ungebundene Grüße :wink1:
Martin
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Moin,
Zitat:
Zitat von
Schlingel
Schaut in Eure Kfz-Scheine/Briefe. Ist nur die Größe angegeben, könnt Ihr in der eingetragenene Größe aufziehen was Euch gefällt.
Liebe ungebundene Grüße :wink1:
Martin
Das ist ja auch nicht das Problem - der TÜV Nord zickt (hauptsächlich) bei nicht in den Papieren stehenden Dimensionen / Bauarten (radial) rum die mit Freigabe vom Reifenhersteller gefahren werden.
Grüße,
Jörg.
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Moin,
jetzt muß ich meine eigene Vorgehensweise und Empfehlung zumindest ab nächstem Jahr revidieren.
Die Graukittel-Lobby hat es offenbar geschafft sich die neuen Pründe amtlich absegnen zu lassen.
Unerfreute Grüße,
Jörg.
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Das was bisher problemlos funktionierte, ist mit dem nächsten Reifenwechsel bzw. dem darauf folgenden HU Termin erledigt.
Da wird es für mancheinen noch Überraschungen geben.:oberl:
Positiv ist, das nicht rückwirkend alles illegal wurde. Ein schwacher Trost.
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Die Tendenz geht zu Zweitfelgen mit Standardbereifung für die HU. Im Moment kenne ich keinen Fall, bei dem dir Freigabe unterwegs zu Problemen geführt hat. Für die Zukunft befürchte ich aber auch da Ungemach.
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Also ich war Freitag bei der DEKRA hier in Berlin (nicht wegen Reifen) und habe da auch mal nachgefragt und der Prüfer meinte zu mir, dass er das Wahnsinn fänd, wenn man immer neue Reifen eintragen müsste und das ihnen die Freigabe der Hersteller reicht.
Ich glaube meine Nächsten werden so, wie sie in den Papieren stehen, aber die ganzen verschiedenen Aussagen, die man so bekommt sind ja schon super...
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Heute beim TÜV Süd mit der R100R : die Unbedenklichkeitsbescheinigung Nr. 0311.3 für den Conti Road Attack 2 hat gereicht, eintragen wollte keiner etwas :D
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Zitat:
Zitat von
kurt49
Heute beim TÜV Süd mit der R100R : die Unbedenklichkeitsbescheinigung Nr. 0311.3 für den Conti Road Attack 2 hat gereicht, eintragen wollte keiner etwas :D
Gilt auch alles erst für Reifen ab 2020......
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
90/90-21 auf R80G/S
Ich bin wider besseren Wissens auf die sogenannten "Reifenfreigaben" hereingefallen, man wird älter, überhastete Bestellung, die Sehkraft lässt nach, Lesebrille nicht griffbereit, beginnende Demenz, ein Bier war schlecht, ... , zu faul zum lesen.
90/90-21 ist kein 3.00-21, wer hätte denn was anderes gedacht?
Die tollen Reifenfreigaben werden mittlerweile Service-Information genannt, hat früher nicht was anderes draufgestanden?
Probleme ergeben sich bekanntlich, wie bei mir, wenn eine Reifengröße montiert ist, die für das Fahrzeug nicht vom Fahrzeughersteller vorgesehen ist.
Ging jahrelang gut, und plötzlich nicht, nur warum?
Neue Einnahmequelle für die Prüforganisationen und Polizei?
Nein, es hat sich vormals nie jemand den Kauderwelsch in den "Reifenfreigaben" richtig durchgelesen, jetzt fällt es eben öfters auf, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Gerne wird nur der vorletzte und letzte Satz gelesen, der Rest wird überlesen, sobald alles gelesen und verstanden ist, wird es jedoch teuer und die letzten Sätze sind die Tinte nicht wert.
Die Sch...e dürfen jetzt Händler, Kunden und die Überwachungsorgane ausbaden.
Die Reifenhersteller nehmen die "alte" Reifengrößen aus dem Programm und bieten nur noch die "neuen" Reifengrößen an. Eine Reifenform (sauteuer!) weniger, dafür viel mehr Auslastung für eine andere Form, eine Umrüstung der Fertigungsstraße weniger, eine Größe weniger im Lager...
Wer hat den wirtschaftlichen Vorteil?
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
An meiner R80 G/S hatte ich zum TÜV-Termin einmal einen Barum in 90/90-21 montiert.
Kopfschütteln beim Prüfer, das ginge ja überhaupt nicht, falsches Reifenformat, ein no-go, und damit wohl auch keine Plakette.
Dieser Reifen hatte aber ziemlich klein, direkt an der Felgenschulter den zusätzlichen Größenhinweiß 3.00 - 21 eingeprägt, mußte man suchen, aber er war da und ich konnte es dem Prüfer zeigen.
Dann war plötzlich alles in Ordnung, doch der richtige Reifen, also keine falsche Größe, und die Plakette wurde zugeteilt.
Fand ich damals witzig, auch wenn es doch irgendwie seltsam war.
Gruß
Christian
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Zitat:
Zitat von
achim68
90/90-21 auf R80G/S
Ich bin wider besseren Wissens auf die sogenannten "Reifenfreigaben" hereingefallen, man wird älter, überhastete Bestellung, die Sehkraft lässt nach, Lesebrille nicht griffbereit, beginnende Demenz, ein Bier war schlecht, ... , zu faul zum lesen.
90/90-21 ist kein 3.00-21, wer hätte denn was anderes gedacht?
...
Warum nimmst du nicht die BMW Freigabe für den 90/90-21?
Ich habe das so gemacht, da ich den einfacheren Weg wollte.
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Ich habe ehrlich gesagt sowieso nie verstanden, wie Freigaben eines Reifenherstellers die ABE des Fahrzeugherstellers "übersteuern" können (konnten).
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Zitat:
Zitat von
mfro
Ich habe ehrlich gesagt sowieso nie verstanden, wie Freigaben eines Reifenherstellers die ABE des Fahrzeugherstellers "übersteuern" können (konnten).
Ich denke weil die Reifenentwicklung fortschreitet und die Produzenten ihre Reifen verkaufen wollen geben sie sich auch Mühe für Erlangung der Freigabe für ältere Fahrzeuge.
Die Fahrzeughersteller haben wohl kein Interesse für alte Fahrzeuge noch Reifen zu testen.
Von denen ist nicht viel zu erwarten, die möchten wohl lieber Neufahrzeuge verkaufen.
Wer aber will heute noch Reifen mit der Technologie der 80er oder früher fahren? :rolleyes:
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Zitat:
Zitat von
JIMCAT
Wer aber will heute noch Reifen mit der Technologie der 80er oder früher fahren? :rolleyes:
Schlingel z.B.:rolleyes: