Hallo,
was braucht eine Franzose der ein in Deutschland zugelassenes Motorrad kaufen will für die Zulassung zu Hause? Reicht der Brief oder muß das Motorrad vor Ort sein?
Gruß
Walter
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Hallo,
was braucht eine Franzose der ein in Deutschland zugelassenes Motorrad kaufen will für die Zulassung zu Hause? Reicht der Brief oder muß das Motorrad vor Ort sein?
Gruß
Walter
Walter
Der Franzose braucht vor allem gute Französisch-Kenntnisse, damit er sich in der Amtssprache erkundigen kann.
:&&&:
Oder er schaut hier
Fröhliche Weihnachten wünscht
Franz
Seit letztem Jahr geht es nur noch online. Bei den Dokumenten brauchst du fahrzeugschein, tüv etc. Keine Überraschungen. Allerdings war zumindest letztes Jahr das System so schlecht, dass wir nach 6 Monaten hin in her die Fahrzeuge in Deutschland zugelassen haben. Im Endeffekt war das eine gute Entscheidung, weil die Versicherung günstiger ist und Strafzettel nicht mehr interessant sind;)
ich wohne in Frankreich, wenn ich was helfen kann, immer gerne...
Kein TUV fuer Motorräder in Frankreich !
Man braucht nur den KfZ Brief , Verkaufsvertrag mit alle Daten von Kaufer, Verkaufer, Motorrad (Certificat de cession) und ein Konformität Zertifikat des Model, der man bei BMW France gegen Gebuhr beantragen muss.
Man muss auch zum Steuer Amt und dort ein Papier beantragen für die MWSt.
Aber den bekommt man umsonst, und braucht auch keine Steuer oder MWSt. bezahlen wenn das Motorrad schon als Gebraucht Motorrad zu sehen ist (also mehr als 6 Monaten Alt und > 6000 km wenn Ich micht gut errinere)
Achtung mit Motorrärdern über 100PS mit Baujahr < 2016 !
Im schlimchten Fall kekommt man diese in FR GAR NICHT zugelassen, weil bis 2016 bei uns die motorräder bei 100PS begrenzt waren.
Eine BMW R100 und seine 60 bis 70 PS macht natürlich keine Pb.
Was willst du den verkaufen ?
Hallo,
es geht um den Verkauf einer K1100 in das Massiv Central. Ich möchte ja nichts falsch machen und die Antworten sind ausreichend. Leistung 98 PS geht ja noch in Frankreich. Eine weiter Hürde sind z.Z. die Reisebeschränkungen.
Gruß
Walter
Ja
Ich wollte heute eine MX5 anschauen in DE, Nix möglich !
Warten.....:pfeif:
Moin,
Das sollte kein Problem darstellen dürfen, da das Motorrad ja schon in einem anderen EU-Land regulär zugelassen war - Stichwort principe du Cassis de Dijon. Eine französische Behörde, die eine solche Zulassung verweigern wollte, könnte sich möglicherweise einer Handelsbehinderung innerhalb der UE schuldig machen (entrave technique au commerce).
Ich stelle solche "Handelsbehinderungen" auch immer wieder bei den französischen Banken fest: Überweisungen innerhalb der EU sind ja gebührenfrei (da kein Wechselkurs anfällt und alle Banken das IBAN-System verwenden). Trotzdem kann der französische Kunde bei den meisten Banken eine Überweisung FR > DE nicht selbst auslösen, sondern muss erst bei seiner Bank "anfragen" ... mmmm
Hallo,
das der französische Amtsschimmel noch undurchdringlicher ist, in Vergleich zu unserem, sollte allgemein bekannt sein.
Muß das Fahrzeug eine gültige TÜV Plakette haben? Die Plakette ist zwar gelb.
Anhang 271201
Gruß
Walter
... in dem online System wurde für mein Auto 6 Monate tüv verlangt.
Motorräder brauchen keine TUV im online System für die Zulassung in Frankreich ganz einfach weil in Frankreich gibt es so wie so kein TUV für Motorräder.
(Auto's natürlich schon)
Das mit der Zulassung von Motorräder > 100PS und < 2016:
Denen ist es egal, ob das Motorrad damals in einem anderen Land zugelassen war. Das reicht nicht aus.
Bei uns war sie damals mit mehr als 100PS nicht homologiert, deshalb wird auch keine Zulassung von solche importierte Modelle möglich sein.
Da Motorrad muss mindestens wieder auf 100PS von einem Händler gedrosselt werden, und muss dann übereinstimmen mit dem Model das damals in FR homologiert war.
Sollte dieses Model nie in Frankreich existiert haben in einer 100PS Version = NULL Chance für die Zulassung.