HI,
wegen angenehmerer Windgeräusche habe ich die eingetragene Wüdo-Cockpitverkleidung abgebaut und will das auch so belassen (R100R).
Muss ich die nun wieder austragen lassen beim TÜV?
Danke und Servus!
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HI,
wegen angenehmerer Windgeräusche habe ich die eingetragene Wüdo-Cockpitverkleidung abgebaut und will das auch so belassen (R100R).
Muss ich die nun wieder austragen lassen beim TÜV?
Danke und Servus!
War vorgestern auch bei der HU - /5 mit eingetragener Gläserverkleidung. Die Verkleidung hatte ich vorher abgebaut.
HU ohne Änderung der Papiere bestanden
Bernd
Nein!
Gruß
Kai
Nein, habe bei meiner Monolever sogar 2 Verkleidungen eingetragen!
Grüße kimi
Oh ja , was eingetragen ist muss auch dran sein. Die selbe Nummer mit eben jener Verkleidung an der R100R habe ich hinter mir. Vor allem was das für ein Unsinn ist. :schimpf:
Sollte ich jemals wieder auf die Idee kommen Verkleidungsteile dran zu bauen lasse ich die nicht eintagen sondern fahre nur mit dem Tüv-Prüfbericht rum. Bin ich dann eben nicht zu gekommen beim Strassenverkehrsamt vorbei zu fahren. :pfeif:
Jetzt wird es spannend!
Dann hätte eine serienmäßige Q keine Zulassung.
TÜV Ingenieure inkognito vor!:D:D:D
Gruß
Kai
Die Wüdo Verkleidung ist ja eben nicht Serie.
Hm, bei mir ist die RS Verkleidung eingetragen, ebenso die Habermann die montiert ist, ist also doch was dran.