AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Nochmal ich und meine Anmerkungen zur Sache.
In Vorbereitung einer wiederkehrendenOldtimerveranstaltung (verkehrsrechtl. Anordnung zur Vollsperrung einerRundstrecke) hatte ich eine Anhörung mit Behördenvertretern (Kommune, Polizei).Im Ergebnis wurde klar herausgearbeitet: Auf privatem Grund, der eindeutignicht für Verkehrsteilnehmer zugänglich ist, also vom öffentlichen Verkehrsraumabgetrennt, gilt die StVO und StVZO nicht!
Hiernoch weitere Aussagen:
Auszug aus Verkehrslexikon und der Literatur:
· KG Berlin v. 11.10.1999 (Verkehrslexikon):
Unabhängig von der Widmung für den öffentlichen Verkehr finden auf demFirmengelände des TÜV, das Mitarbeitern, Besuchern und Kunden offensteht, dieVorschriften der StVO und des StVG Anwendung.
· VerfGH Sachsen v. 20.04.2010 (Verkehrslexikon):
Dem öffentlichen Verkehr dienen insbesondere nicht solche Flächen, diezwar baulich für eine Verkehrsnutzung geeignet sind, deren tatsächlicheBenutzung aber auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt wird.
· Der Begriff des Straßenverkehrs im Sinne desStVG, der StVO, der StVZO und des StGB bezieht sich auf Vorgänge imöffentlichen Verkehrsraum. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Verkehrsraumdann öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigenderDuldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eineallgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist undauch benutzt wird. ….Um Nichtöffentlichkeit anzunehmen, muss derVerfügungsberechtigte tatsächlich verhindern, dass ein Grundstück vonUnbefugten zu Verkehrszwecken benutzt und sein Beschränkungswille durch eineentgegengesetzte länger dauernde Übung missachtet wird (vgl. KGVRS 60, 130).
· Um eine Privatstraße oder einen Privatweghandelt es sich dann, wenn der Verfügungsbe-
rechtigte dafür sorgt, dass nur solche Personen Zutritt erhalten, die innäherer persönlicher Beziehung zu ihm stehen oder in eine solche treten wollen.
· Auf Privatgelände ohne öffentlichen Verkehrkönnen daher auch keine Verkehrsordnungswidrigkeiten von der Polizei oderbeispielsweise von kommunalen Ordnungsbehörden verfolgt werden.
· Der Begriff des Straßenverkehrs im Sinne desStVG, der StVO, der StVZO und des StGB bezieht sich auf Vorgänge imöffentlichen Verkehrsraum.
Gruß Maci
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Leider ist dem nicht so, wenn dein TÜV bei einem zugelassenen Fahrzeug abgelaufen ist, dann ist es völlig Latte wo dein Fahrzeug steht. Ahndung kann erfolgreich durchgeführt werden. Gruß
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Man darf auf nicht öffentlich zugänglichen Grundstücken mit nicht zugelassenen Fahrzeugen fahren, die benötigen dann keine HU.
Willy
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat:
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Pjotl
Der Schaden der der Allgemeinheit durch Tricksereien der Wirtschaft entsteht, (Steuerbetrug, Sozialversicherungsbetrug) dürfte um ein vielfaches über dem Sozialbetrug der Hartz 4ler liegen. ;)
Genau. Und nicht nur das. Ich empfehle hierzu die Lektüre dieses Artikels.
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat:
Zitat von
Benno
Hast ja recht. Zahlt es halt der Steuerzahler. Der hat´s ja. ;)
In dem Fall ging es um Geld, das aber dem Sozialhilfeempfänger zustand
und die Stadtkasse wurde davor bewahrt, sich zu Unrecht zu bedienen.
ffritzle
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat:
Zitat von
Maci
... Der Begriff des Straßenverkehrs im Sinne des StVG, der StVO, der StVZO und des StGB bezieht sich auf Vorgänge im öffentlichen Verkehrsraum...
... aber nicht nur Vorgänge;
die StVZO auch auf die alle Zulassungsfragen für den Straßenverkehr;
wie die Bezeichnung Straßenverkehrszulassungsverordnung zweifellos sagt.
Die Behandlung nebst Prüfungen der für den Straßenverkehr schon zugelassenen
und das Verfahren für die Straßenverkehrs-Zulassung zulassungspflichtiger Fahrzeuge.
Ein zugelassenes, nicht abgemeldetes Fahrzeug muss auch auf der höchstprivaten,
abgeschlossenen, nicht öffentlich zugänglichen Privatbahn aktuelle HU haben.
(Welchen Vorschriften es sonst noch genügen muss, ist eine andere Frage.)
Ob das wegen Unverhältnismäßigkeit (Betätigung des Einschreitensermessen)
oder wegen geringen Verschuldens
ausnahmsweise nicht bebußungswürdig ist, ist was Anderes.
ffritzle
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat:
Zitat von
Reimund
Genau. Und nicht nur das. Ich empfehle hierzu die Lektüre dieses
Artikels.
Und: Wer kennt nicht Leute, die 42 Jahre malocht haben und dann
850 € Rente haben?
Politiker, die die gesetzliche Rentenversicherung scheuen und für sich
gesetzlich eine Versorgungswerk eingerichtet haben? Das sicherlich
vorzüglich gemanagt wird?
ffritzle
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat:
Zitat von
ffritzle
Und: Wer kennt nicht Leute, die 42 Jahre malocht haben und dann
850 € Rente haben?
Die gibt es. Die haben dann im Schnitt der 42 Jahre etwa zwei Drittel des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten verdient, derzeit also etwa 2.000 Euro monatlich brutto.
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
...das Verfallsdatum vom Toilettenpapier ist abgelaufen und das kann man durch's offene Badezimmerfenster von der Straße aus sehen. Da kann ich nur sagen LmaA .:---)
Wo leben wir eigentlich ? Gibt's nichts wichtigeres zu tun ???
Befremdliche Grüße :wink1:
Martin
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat von ffritzle : "Ein zugelassenes, nicht abgemeldetes Fahrzeug muss auch auf der höchstprivaten,
abgeschlossenen, nicht öffentlich zugänglichen Privatbahn aktuelle HU haben."
Und ffritzle wo steht denn das nun geschrieben?
Gruß Maci