Hallo,
die Zulassung wurde in Holland (E4) erteilt und gilt damit in der gesamtem EU. Mein neuer MB205S hat auch LED Licht (LED High Performance Scheinwerfer) und eine Reinigungsanlage habe ich noch nicht entdeckt.
Gruß
Walter
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In der EU sind im KFZ Bereich nur komplette Scheinwerfer mit LED zulässig. LED Birnen als Austausch für H4 (oder andere) sind nicht zugelassen. Es gab da in 2019 mal ne Petition das zu ändern, ist aber abgewiesen worden.
https://www.openpetition.de/petition...stausch-lampen
Selbst die teuren Osram oder Phillips Retrofit Birnen, darf man z.b. in der Schweiz verwenden aber in Deutschland nicht (was passiert wenn über die Grenze fährt??).
Wäre ja noch schöner wenn auf einmal alle Leute ihre H4 pimpen und die Hersteller keine Hohen Preisaufschläge für LED Scheinwerfer kassieren könnten.
Oder hat sich da was geändert was ich nicht mitbekommen habe.
Gruss
Burkhard
Hier sind noch mal 2 Artikel warum die LED Retrofit Lampen trotz E-Nummer bei uns nicht zulässig sind.
https://m.faz.net/aktuell/technik-mo...-12806073.html
https://www.autoservicepraxis.de/nac...wendel-2534197
Quintessenz der schwachsinnigen Regelung ist: der Scheinwerfer ist nur mit einer Birne mit einem Glühwendel zugelassen und den hat die LED nicht.
Gruss
Burkhard
Das Ganze ist ein (un)schönes Beispiel für den speziell in der EU erfolgreich wuchernden Lobbyismus; wie bei die Reifens und ihrer "plötzlichen" Eintragungspflicht.
Dazu fällt mir immer Tucholsky ein: "Man kann gar nicht so viel essen wie man ko.... müsste."
Werner )(-:
Ich fahre irgend so eine Philips "Night Vision" oder so ähnlich. War echt verblüfft. Sie leuchtet gefühlt 50% heller als ne 0815 H4 Birne. Bin sehr zufrieden damit.
Gruß Martin
Hi
ist zwar nicht der direkte Weg um Helligkeit zu verbessern, aber hat auch seinen Einfluss.
Ich hab alle Kabel von der Lima zur Batterie erneuert, damit hab ich schon im Standgas etwa 13,2V anliegen. Die alten sahen noch gut aus, aber zur Sicherheit hab ich beim Aufbau alles erneuert. Seit einbau einer LiFePO4 Batterie ist alles bei rund 14V und somit auch gut hell.
Gruß Matthias
Ach was, Werner!
Zumindest was das Licht angeht: der Gesetzgeber will verhindern, dass Gegenverkehr unnötig geblendet wird. Daher gibt es ab einer gewissen Leuchtstärke (Xenon, LED) eben verschärfte Vorschriften. Auch 100 Watt H4 sind nicht gestattet. Das hat nun mit Lobbyismus nicht sehr viel zu tun.
Dass ein LED Schweinwerfer als gesamte Einheit gestaltet werden muss, also Reflektor, Leuchtmittel und Glas, ist auch in der Schweiz so Vorschrift.
Das Thema mit der Eintragungspflicht der Reifen ist aber schon etwas schräg, finde ich! Gibts so in der Schweiz nicht.
Gruss
Franz
Merkwürdigerweise erlauben aber Entwicklungsländer wie Japan schon seit Jahren "Retrofit" LED.
Hier eine ausführliche Stellungnahme von Philips.