Prinzipschaltung
Anhang 238271
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Prinzipschaltung
Anhang 238271
Die Rückleuchte kann, muss aber nicht mit leuchten.
Sagte mein TÜV. Fahrzeug: BMW r90/6 Bauj. 75
Manfred
Bei Motorrädern kann ich da noch mitgehen.
Der gemeine Autofaher scheint mir für diese Schaltung zu dumm oder gedankenlos. Bei Nebel oder Starkregen tauchen diese Hirnis regelmäßig meist unvermittelt und ohne Rücklicht vor dir auf.:entsetzten:
Da wäre das mitleuchtende Rücklicht sinnvoll.
Kann ich bei Gelegenheit gern machen.
Viele Grüße
Stefan
... vielen Dank für Euren Einsatz.
Jetzt weiß ich Bescheid und denke noch einmal drüber nach, ob ich nun ändere oder nicht.
So ein LED-Einsatz ist hinten schon eine tolle Sache. Damit wird man auf jeden Fall besser gesehen. Bremsen wäre da jetzt nicht das Thema. Bei schlechter Sicht oder Nacht ist es dann ja sowieso an. Unabhängig von rechtlicen Erwägungen.
Vielen Dank an alle
hi,
wer kein Parklicht braucht (war bei mir noch nie in Gebrauch), kann das Rücklicht direkt an 15 klemmen.
hi Hi lmar
ECE-R48 gilt nicht für Motorräder; sondern für die Fz.-Klassen M, N, O
ECE-R53 gilt für L3 Fahrzeuge, also Motorräder (keine KKR/LKR)
Schaltungsvorschrift TFL bei ECE-R53: Einschalten bei Motor/Zündung an; bei Scheinwerfer an muß TFL aus sei, nur bei Lichthupe darf TFL an bleiben; zwingend TFL mit Schlussleuchte, Kennzeichen- und Begrenzungsleuchte darf.
Eine 2V-BMW hat eine StVZO konforme Beleuchtungsanlage. Die ECE-R53 fordert viel mehr als die StVZO. Bei "Nutzung" der ECE-R53 für TFL muss der Rest der Beleuchtung auch komplett der ECE-R53 entsprechen.
Viel Spaß beim Basteln...