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RachtzigR
... woran erkennt man im Schein 'nur Diagonalreifen'?
Gruß
Walter
Am fehlender "R" zwischen Reifenbreite und Felgendurchmesser
130/80 17 = Diagonalreifen
130/80 R 17 = Radialreifen
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RachtzigR
Hallo Hans,
woran erkennt man im Schein 'nur Diagonalreifen'?
Gruß
Walter
Hallo Walter,
man erkennt es daran, dass kein "R" im Schein steht. also: 130/80-17 TL 65T
bei Radialreifen muss im Schein 130/80 R17 TL 65T stehen.
Grüße MartinA-GS
Tante Edit sagt ich war mal wieder zu langsam.......
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hg_filder
Hi,
mit dem Schein dürftest du dann aber nur Diagonalreifen fahren.
Hans
Den Metzeler Tourance schon, denn für den gibt es eine Freigabe.....
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GSGS
Viel wichtiger finde ich den Verweis auf die ZB Teil 1. Ich darf mich also an den dortigen Angaben orientieren und muss nicht in Unterlagen von BMW mit fraglicher Relevanz nachschlagen.
Wenn also dort keine Einschränkungen getroffen bzw. Vorgaben gemacht werden, darf ich alle den Abmessungen entsprechenden Reifen fahren.
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Hallo Frank,
wo bitte steht in der ZB Teil 1 genau dieser Reifen? Ich lese hier nur Größen und keine Reifen. Reifen heißt klipp und klar z.B. METZELER ENDURO 3.
WOLFGANG
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https://www.adac.de/-/media/pdf/moto...otorraeder.pdf
Auch interessant! -> Fabrikat / Dimension
Grüße
Woolfe
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Woolfe
Ist aus 10/2019!
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FrankR80GS
Am fehlender "R" zwischen Reifenbreite und Felgendurchmesser
130/80 17 = Diagonalreifen
130/80 R 17 = Radialreifen
wieder was gelernt.
Ich dachte immer, wenn 'R' dann nur Radialreifen und ohne 'R' wäre beides möglich.
Danke und Gruß
Walte
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Woolfe
Hallo Frank,
wo bitte steht in der ZB Teil 1 genau dieser Reifen? Ich lese hier nur Größen und keine Reifen. Reifen heißt klipp und klar z.B. METZELER ENDURO 3.
WOLFGANG
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FrankR80GS
....Wenn also dort keine Einschränkungen getroffen bzw. Vorgaben gemacht werden, darf ich alle den Abmessungen entsprechenden Reifen fahren.
Manche haben in der ZB Teil 1 den Satz " Reifenfreigabe gemäß ... beachten" stehen. Das ist ganz doof, weil dort vielleicht der Enduro 3 vermerkt ist. Wenn im FZ-Schein bzw. der ZB Teil 1 nichts steht, dann ist das eben so. Ich muss mich doch nicht selbst belasten.
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FrankR80GS
...Wenn im FZ-Schein bzw. der ZB Teil 1 nichts steht, dann ist das eben so. Ich muss mich doch nicht selbst belasten.
Das sehe ich prinzipiell genauso wie Du.
Aber seit Monaten höre ich immer wieder andere Rechtsauffassungen
.
Ich würde mich nicht wundern, wenn ich vom TÜV, von der "Straßenwacht" und vom Reifenhändler drei verschiedene Informationen bzgl. der Legalität erhalten würde.
Deshalb wüsste ich es gerne verbindlich, damit wenigstens ich eine klare Aussage treffen kann, falls einer der oben genannten eine andere rechtliche Auslegung zum Thema vertritt.
Gruß
Guido