AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Moin, ohne wenn und aber, es ist so:
"ein zugelassenes Fahrzeug muss eine gültige HU haben"
Wo es steht, ob es zerlegt im Keller liegt, alles völlig egal. Man kann sogar bei der Abmeldung eines solchen Fahrzeuges noch an Punkte kommen. In der Regel fällt es nicht auf aber wenn der Mitarbeiter bei der Zulassung korrekt ist oder schlechte Laune hat, kann durchaus eine Anzeige erfolgen.
Willy
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat:
Zitat von
kurt49
Fahrzeug war zugelassen ...
er hat gesagt, wenn der Anhänger umgekehrt gestanden hätte (Kennzeichen nicht von außen sichtbar) wäre nichts passiert, das Grundstück hätte er nicht betreten.
Bloß wegen einer Owi nicht einfach so
(Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Einschreitensermessen).
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat:
Zitat von
Nichtraucher
... ob es zerlegt im Keller liegt, alles völlig egal.... aber wenn der Mitarbeiter bei der Zulassung korrekt ist oder schlechte Laune hat, kann durchaus eine Anzeige erfolgen....
Ganz so wild ist es wohl nicht; aber man weiß ja nie.
Willkür sollte eigentlich ausgeschlossen sein.
In einem solchen Fall wäre das Einschreitensermessen auf Null reduziert,
OWi-Behörde oder Gericht würden die Sache einstellen müssen,
wollten sie nicht gegen den verfassungsrechtlichen
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen.
Das Argument kann man sich aber mal merken;
es gibt jeden Tag viel zu viel, was es eigentlich nicht gibt.
Und Behördenwillkür ist hierzulande ein Fremdwort, gell?
ffritzle
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
§ 29 Abs. 1 StVZO
Normalerweise muss es als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Falsch handelt, wer es, als zuständige Person, nicht macht....
Willy
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat:
Zitat von
Nichtraucher
§ 29 Abs. 1 StVZO. Normalerweise muss es als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Falsch handelt, wer es, als zuständige Person, nicht macht...
ha nein.
Bei Straftaten gilt das Legalitätsprinzip.
bei Owis nicht. Da ist die Betätigung pflichtgemäßen (nicht freien)
Einschreitensermessens erforderlich.
Wer bei einem in Teile zerlegten Fahrzeug eine
HU-Unterlassungs-Owi verfolgt,
der muss seine Einschreitensermessenserwägungen unter dem
Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gut begründen.
Die würde ich gerne lesen.
Und persönlich kommentieren.
Und in die goße Boulevard-Zeitung, die mit B beginnt, gehört der
"zuständige" Anzeigeerstatter dann sowieso.
Und so unter uns: Reicht es nicht schon, dass der Verordnungsgeber
(der Staat gibt ja auch Aufträge dorthin ...) den Untersuchungsstellen
für (angeblich) intensivierte Untersuchung
eine um 20% erhöhte Gebühr zuschanzt?
ffritzle
Nachsatz:
Ich vergaß zu sagen: So stehts ja auch im Gesetz:
§ 24 Verkehrsordnungswidrigkeit
Abs. 2: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.
ffritzle
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Ist schon länger bekannt....
http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=9113
Hier in SH gab es einen Fall wo der Halter sein Fahrzeug in Werkstatt brachte und die Polizei dort tätig wurde bevor der SV die Plakette anbringen konnte.
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat:
Zitat von
Luggi
Abwägung der bloßen Owi-Verfolgung gegen Hausfriedensbruch
(befriedetes Gelände):
Da bekäme der Beamte aus oben genannten Gründen
-Verhältnismäßigkeit- keine Durchsuchungsanordnung vom Richter).
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
@,Mathias, wenigstens ist die Rückdatierung des TÜV-Termins seit 2012 wieder aufgehoben.
Der Rest des Artikels stimmt leider. Aber es ist selbst für mich, der im Kontrolldienst tätig ist , beschämend von solchen Vorgehensweisen zu lesen( hier fehlt der Ko...smiley).
Gruß Lutz
AW: Fahrzeug mit überzogenem TÜV auf Privatgrundstück
Zitat:
Zitat von
traebbe
OMG
Bananen.....k
:applaus: