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Gespann mit neuen Radgrößen zum TÜV § 21
Hallo die Damen und Herren,
hat von euch vielleicht jemand gute Erfahrung mit § 21 Vollabnahme beim TÜV in der Aschaffenburger Umgebung?
Ich habe meine G/S mit Uralseitenwagen auf 18" vorne und am Seitenwagen umgerüstet.
Leider hat sich der der TÜV-ler aus unserer Hauptstelle Nilkeim dann doch aus der Nummer herausgezogen, mit der Begründung das er doch den Fahrphysikalischen Herausvorderungen nicht gewachsen wäre. ;(
Ich wurde nach Würzburg verwiesen, das aber für mich doch ein ziemliches Gegurke darstellt.
Ich habe in der fast 2/5 Jahre dauernden Umbaufase den TÜV dann vielleicht doch ein wenig vernachlässigt :schock:
Wäre schön wenn jemand eine Idee hätte.
Anbei ein paar Bilder- der Umbau auf Gespann wurde 1999 umgesetzt war aber ziemlich ranzig mit der Zeit wegen Winter und so.
Habe halt dann 2016 angefangen das Möp. etwas auf zu hübschen und zu modifizieren.
Für eure Hilfe wäre Ich sehr Dankbar.
Gruß,
Achim
AW: Gespann mit neuen Radgrößen zum TÜV § 21
Mein Tipp:
Kontaktiere mal professionelle Gespannbauer.
So jemand kann aus Erfahrung beurteilen, ob dein Umbau problematisch sein könnte; vor allem aber arbeitet er mit Sachverständigen zusammen, die in der Materie Gespann kundig sind.
Das bedeutet zwar mehr Aufwand, führt aber zu zuverlässigen Resultaten.
AW: Gespann mit neuen Radgrößen zum TÜV § 21
Hallo Achim,
Hatte noch nie Probleme mit anderen Radgrössen beim Gespann.
Frag mal beim nächsten TÜV.
AW: Gespann mit neuen Radgrößen zum TÜV § 21
Hallo,
vielen Dank für eure Zusprüche.
Werde mein Glück weiter versuchen und noch etwas rumtelefonieren.
Allzeit gute Fahrt!
Gruß,
Achim
AW: Gespann mit neuen Radgrößen zum TÜV § 21
Zitat:
Zitat von
gespanntreiber0
Hallo Achim,
Hatte noch nie Probleme mit anderen Radgrössen beim Gespann.
Frag mal beim nächsten TÜV.
Das kann ich leider nicht bestätigen. Bin dann mit einem Tag Urlaub, Hitze, stark Regen und Gewitter, eine schöne:&&&: 250km Tour gefahren. Danach waren die Reifen von einem sachkundigen vernünftigen Tüv eingetragen.
AW: Gespann mit neuen Radgrößen zum TÜV § 21
War beim Werkstatt TÜV um eine andere Rrifengrōsse eintragen zu lassen. Wollte tausend Sachen haben.
Bin ich halt wieder gefahren.
Auf dem Heimweg einen Prüfer bei einer Werkstatt rumspringen gesehen und den mal gefragt.
Halbe Stunde später vom Hof gefahren und alles eingetragen.
Einfach mal rumfahren und gucken. Findet sich bestimmt einer der es macht
Gruss Werner
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AW: Gespann mit neuen Radgrößen zum TÜV § 21
Und ich schreib immer eine Liste, was er eintragen soll. Mit Platz zum reinkritzeln. Glaube das kommt ganz gut. Dann braucht er nicht alles abschreiben - nur kontrollieren.
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AW: Gespann mit neuen Radgrößen zum TÜV § 21
Genauso so mach ich das auch.
Das ist dann gleichzeitig das Deckblatt für den Ordner mit Zahlenregister.
Da finden sich dann ggfs. die weiteren technischen Unterlagen, wie Gutachten, Berechnungen, Bilder der Herstellung, ABE, etc.
Das Blatt gibt es aber auch als Kopie für den Prüfer zum reinschreiben.
Gruß MartinA
P.S. Ja ist alles eingetragen worden.
AW: Gespann mit neuen Radgrößen zum TÜV § 21
Zitat:
Zitat von
Eifelwolf
War beim Werkstatt TÜV um eine andere Rrifengrōsse eintragen zu lassen. Wollte tausend Sachen haben.
Bin ich halt wieder gefahren.
Auf dem Heimweg einen Prüfer bei einer Werkstatt rumspringen gesehen und den mal gefragt.
Halbe Stunde später vom Hof gefahren und alles eingetragen.
Einfach mal rumfahren und gucken. Findet sich bestimmt einer der es macht
Gruss Werner
Wobei das dann ein Ing. sein muß. Zumindest je nach gewünschter Eintragung.
Stephan
AW: Gespann mit neuen Radgrößen zum TÜV § 21
Zitat:
Zitat von
der niederrheiner
Wobei das dann ein Ing. sein muß. Zumindest je nach gewünschter Eintragung.
Stephan
Es muss der TÜV sein (in West Deutschland) und ein AAS! Ing. kann auch ein "normaler" Prüfer sein.
So genug, Klugscheißer Modus aus ;)