Die Rennleitung merkt auch oft was nicht.
Wenn aber auf Geräusch kontrolliert wird, wird richtig geschaut und gemessen.
Wer herausgeholt wird, entscheidet sich oft schon 500 Meter vorher.
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Das entzieht sich meiner Kenntnis.
Den Vorbesitzer schätze ich allerdings nicht so ein, dass er die Maschine vor jedem TÜV Termin zugestopft hat. Der hatte den Auspuff auch so schon übernommen.
Die Stahlflexleitungen waren auch nirgendwo vermerkt. Dafür konnte ich aber eine ABE besorgen.
Dann ist laut KFZ Schein noch ein LSL Lenker verbaut, was ich auch bezweifle. Der Lenker sieht so unglaublich nach BMW Original aus. Den werde ich, gemeinsam mit den Schalldämpfern wieder aus dem Schein entfernen.
Für weitere Basteleien muss es aber erst einmal wärmer werden. Ansonsten frieren mir die Finger ab.
Das mal als Hintergrund, weshalb mich die papierene Abwicklung der Zündung interessiert.
Hallo Uwe,
ich würde das etwas differenzierter sehen.
Es kommt darauf an wie alt dein Motorrad ist, Erszulassung 1990 ist glaube ich die Grenze. Davor unterlagen Motorräder keiner Abgasnorm und es ist wirklich egal wie der Zündfunke erzeugt wird. --> muss nicht eingetragen werden.
Danach haben die Motoren Euro 1 erfüllen müssen und jede Änderung, die das Abgasverhalten vielleicht negativ beeinflussen könnte, ist eintragungspflichtig. Es könnte ja sein, dass die neue Zündung das Abgasverhalten verändert und dann musst du nachweisen, dass es nicht schlechter geworden ist. Ab Erztulassung 1990 /91 --> Eintragungspflichtig.
Ich hab bei meiner Solo Q mit EZ 93 ne Q-Tech Doppelzündung eingetragen, der Hersteller hatte ein Gutachten, dass besagte, dass das Abgasverhalten nicht schlechter wird. In meinen anderen zwei Kühen EZ nach 90) arbeitet eine Eigenbau Doppelzündung und eine Ignitech, beide nicht eingetragen und noch nie Probleme gehabt. Also rechtlich ist die Sache ziemlich klar und wie es jemand bei seiner Kuh handhabt, ist sein Ding.....
Grüße MartinA-GS
Das ist so nicht richtig.
Wenn der Hersteller so ein Gutachten mitliefert, ist das vorsorglich ganz nett, aber nicht nötig.
Du kannst auch eine ganz profane Serienzündung so verstellen, dass Einflüsse auf das Abgas messbar sind.
Die meisten Sachverständigungen werden dich mit so einem Eintragungswunsch verständnislos anlächeln, der Rest nimmt den Umsatz mit, wenn der Kunde es unbedingt so will.
Aber Eintragungspflicht? Definitiv nein.
Also Michael,
da ist mein TÜV Prüfer aber anderer Meinung als du. Das man eine serienmäßige Zündung so verstellen kann, dass es die Abgaswerte beeinflusst, reicht nicht als Argument, dass man jede andere Zündung einbauen kann.
Mein Prüfer hat mir gesagt, dass sobald eine Abgasnorm in den Papieren eingetragen ist, ist jede Änderung an der Zündanlage eintragungspflichtig. Das ist bei unseren Kühen ab EZ 90 oder 91 der Fall. Das es bei unseren alten Mopeds keinen mehr interessiert, ist wurscht. Aber ich werde mich jetzt auch nicht dran machen die entsprechenden Paragraphen rauszusuchen. Und es betrifft bei unseren Kühen ja nur die letzten 4 Baujahre.
Grüße MartinA-GS
Tante Edit hat noch einen Name korrigiert
Was PKW betrifft, sind deine Aussagen eher zutreffend, aber nicht für Motorräder.
Da brauchst du auch nicht nach gesetzlichen Grundlagen suchen; die gibt es (für die betroffenen Baujahre jedenfalls) nicht.
Was dein TÜV-Mann sagt, ist seine Meinung, aber nicht von Vorschriften gedeckt. Seine Ansichten sind edel oder gewinnträchtig, aber nicht juristisch belegbar.
Ich will dich auch gar nicht überzeugen, sondern nur verhindern, dass hier steht, geänderte Zündanlagen seien für unsere 2V eintragungspflichtig.