Bei meiner 90/6 ist die Doppelscheibe nicht im Brief vermerkt...mmmm
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Wie gesagt, es war ein DEKRA Prüfer. Nächste Woche habe ich einen Termin bei einem TÜV Prüfer. Mal schauen, was der sagt.
So weit ich das verstehe, darf ich den 13 mm Bremszylinder behalten. Auf der Seite 3.3.1. steht:
Wahlweiser Einbau von Hauptbremszylindern und weiter unter:
R65 TYP 247 = wahlweise 13 oder 14 mm.
Versteh ich das jetzt falsch?
?(
Die Sache ist eigentlich ganz einfach, wenn man die rechtlichen Hintergründe kennt. :D
Jede Prüforganisation in D darf Änderungen gem §19.3 StVZO prüfen und abnehmen. Das setzt voraus, dass ein gültiges Teilegutachten vorliegt, in dem das / die betroffene(n) Teil(e) beschrieben sind und die Verwendung am aktuellen Fahrzeug als unbedenklich bescheinigt wird.
Im Westen darf nur der TÜV, im Osten (ex DDR) nur der Dekra Änderungen abnehmen, die darüber hinaus gehen (= §19.2). Und genau dieser Fall liegt beim Umrüstkatalog vor; das ist kein Teilegutachten, sondern nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers.
Wäre mal interessant zu wissen, was denn als Leergewicht bei Monolever mit Einscheibenanlage (die nackte - nicht die RS/RT) als Leergewicht im Schein steht.
Bei meiner R80 (mit Doppelscheibe gegen Aufpreis ab Werk ausgerüstet) sind´s 210 kg.
Ich behaupte mal, das diese Zahl auch bei Monolever mit Einscheibenanlage drin steht. Möglicherweise wird nicht mal ein Unterschied zwischen R 65 und R80 gemacht (gewichtsmäßig)
Also: Wer hat entsprechende Werte aus dem Schein?
Nochmal die Frage, ob ich das richtig verstehe:
So weit ich das verstehe, darf ich den 13 mm Bremszylinder behalten. Auf der Seite 3.3.1. steht:
Wahlweiser Einbau von Hauptbremszylindern und weiter unter:
R65 TYP 247 = wahlweise 13 oder 14 mm.
Wahlweise bedeutet doch, dass beides möglich ist, oder?
Versteh ich das jetzt falsch?
?(