https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeu...rfer-polieren/
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Moin,
ich hatte in einer Verkleidungsscheibe tiefe Riefen. Habe es so gelöst:
- Schleifpapier
- nass Schleifpapier
- ganz milde Chrompolitur
- Liquid glass Vorreiniger
- Liquid glass
Halt das was da war:D....sieht super aus.....
Der ADAC Text sagt nur aus, daß es nicht zulässig ist, nicht aber was das Aufpolieren für negative Folgen hat, die eine Verkehrssicherheit ausschließen.
Veränderte Streuung?
Versprödung des Polycarbonates?
Lichtausbeute?
Vielleicht kann uns hier ja jemand erhellen.
Gruss vom Frank
Da geht's ums Prinzip, "Scheinwerfer "bauteilich verändert", ohne weitere Erklärung, was damit die Wirkung des Scheinwerfers mindern sollte.
Allerdings: "Sollte bei der Hauptuntersuchung auffallen, dass Sie Ihre Scheinwerfer aufpoliert haben, wird Ihnen der Prüfer die Plakette verwehren."
Wenn's gut gemacht ist, fällt es auch nicht auf, und mehr als visuell kann der Prüfer es nicht beurteilen. Daher wird es auch mit Erfolg praktiziert.
Ob mir die Plakette verweigert wird weil die Dinger milchig sind oder weil ich sie wieder glänzend aufpoliert habe, ist schnurz. Fahr ich mit milchigen Gläsern hin, wird sie auf jeden Fall nicht erteilt, mit polierten kommts halt drauf an.
Nächste Woche werde ich es sehen.
Willy
Die Scheibe am Motorrad wie auch die Scheinwerfer fallen bei einem Bruchschaden übrigens unter die Teilkaskoversicherung. Wird meist durch eine Selbstbeteiligung ausgehebelt.
Hier oben in SE sagen die Prüfer man sollte das Glas polieren, kann mir nicht vorstellen dass es verboten wäre, wenn die das selber sagen.
In Deutschland ist aber eine besondere Form des Masochismus weit verbreitet. Dabei hinterfragt man unklare behördliche Regelungen so lange, bis man endlich in negativer Form davon betroffen ist. Dann ist man zufrieden und klagt darüber, dass jeder Mist geregelt ist.
Siehe zuletzt auch die Diskussion um für die GS zugelassene Reifen.