AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Da haben es die Prüforganisationen mit ihrer Lobby tatsächlich geschafft für einen 5 Minuten Papierakt Kohle zu kassieren.
Grundlage für die Eintragungen sind ja die Bescheinigungen der Reifenhersteller, die die Prüfarbeiten übernommen und bescheinigt haben.
Es lebe die Bürokratie und der Gebührenzahler.X(
AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Hat den jemand mal nachgefragt wo das steht? Welche gesetzliche Grundlage?
Es gab doch dazu mal etwas schriftliches aus dem Verkehrsministerium was genau diese Verhaltensweise der Prüforganisation ändern sollte. Leider weiß ich nicht mehr so das stand und ich Dussel habe nicht abgespeichert.
Gruß Lutz
AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Zitat:
Zitat von
Lutzel
Hat den jemand mal nachgefragt wo das steht? Welche gesetzliche Grundlage?
Es gab doch dazu mal etwas schriftliches aus dem Verkehrsministerium was genau diese Verhaltensweise der Prüforganisation ändern sollte. Leider weiß ich nicht mehr so das stand und ich Dussel habe nicht abgespeichert.
Gruß Lutz
Conti schreibt dazu folgendes:
Grundsätzliches zur Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern:
Für Motorradreifen gilt nach wie vor, dass zwar auch hier die Reifenfabrikatsbindung formal aufgehoben ist (EU-Richtlinie 92/23/EWG), aber mit der Besonderheit, dass bei Montage anderer als der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Fabrikate eine Herstellerbescheinigung/Freigabe (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) des betreffenden Reifen- oder Fahrzeugherstellers einzuholen und dem Fahrzeughalter/-führer auszuhändigen ist, die dieser auf Verlangen vorzuzeigen hat (eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig).
Welche Arten von Reifenfreigaben gibt es und wie werden diese gehandhabt?
Motorrad ohne Reifenfabrikatsbindung
Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe:
Es bestehen keine Einschränkungen. Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen, jedoch ist ein Nachweis zur Zulässigkeit der Bereifung oft hilfreich. Hierzu stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung
Umrüstung auf eine andere Reifengröße:
Continental bestätigt über eine Service-Information, dass Einschränkungen an die Reifengröße gemäß Kapitel 1, Anh. III, der Richtlinie 97/24/EG eingehalten werden. Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden. Empfehlung: Die Service-Information mit den Fahrzeugpapieren mitführen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Motorrad mit Reifenfabrikatsbindung
Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss vorliegen! Die Bescheinigung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Umrüstung auf eine andere Reifengröße:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss vorliegen! Die Bescheinigung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
In allen oben genannten Fällen müssen die Reifen eine Typgenehmigung nach der Richtlinie 97/24/EG oder der UNECE Regelung Nr. 75 aufweisen. Am Reifen ist dies anhand der Kennzeichnung mit einem "e" bzw. einem "E" auf der Reifenseitenwand zu erkennen.
Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgend gelisteten Unbedenklichkeitsbescheinigungen / Service-Informationen zu den aufgeführten Reifenpaarungen ausschließlich für Fahrzeuge gelten, die für die Verwendung auf dem deutschen Markt vorgesehen sind. Für sogenannte Parallel-/Grauimporte gelten diese üblicherweise nicht, da die Fahrzeuge teilweise von der deutschen Ausführung abweichen.
Auskünfte über mögliche Continental-Bereifungen für nicht aufgeführte Fahrzeuge erhalten Sie hier auf Anfrage.
Die nachfolgenden Tabellen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Service-Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aufgrund von Informationen der Motorradhersteller und Importeure auf den aktuellen Stand gebracht worden. Auch bei größter Sorgfalt können wir Fehler nicht ausschließen. Daher können wir Sie nicht von der Pflicht entbinden, sich vor der Montage über die gesetzlichen und technischen Bestimmungen sowie die Zulässigkeit der entsprechenden Bereifung zu informieren. Aus den genannten Gründen kann für die Vollständigkeit und aktuelle Richtigkeit keine Haftung seitens der Continental AG übernommen werden
AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Bei meiner BMW R90S habe ich Bridgestone in der Paarung vorn 3.25-19 54H und hinten 110/90 -18 61H montiert. Das Bike ist gerade neu aufgebaut und brauchte wegen 2,5 jaehriger Standzeit eine Neuabnahme.
Der TUEV hat wegen anfaenglichem 120er Reifen hinten zunaechst die Abnahme verweigert und nochmal vorfuehren lassen. Es wurde deshalb hinten auf den o.g. 110er umgeruestet.
Obwohl Bridgestone diese Paarung eigentlich ohne Pruefung freigegeben hatte, fuehrte der Pruefer eine Nachpruefung und Begutachtung des Reifens hinten durch. Ergebnis: Reifen darf bleiben aber Eintrag in die Papiere und Reduzierung der Traglast am Hinterrad auf 257 kg! Ebenfalls Eintrag!
Das Spiel des Pruefers kostete am 13.08.2019 beim TUEV Nord in Ibbenbueren
42,80 EUR plus die Gebuehren fuer die Wiedervorfuehrung, da ja beim ersten Mal die HU nicht bestanden wurde 13,90 EUR.
Ich habe Kontakt mit Bridgestone aufgenommen und lasse dort den Fall ebenfalls klaeren. Falls das alles so bleibt, sollten alle Kuhtreibern stets bei der Reifenwahl bedenken, dass nicht nur der Kaufpreis sondern auch die TUEV Gebuehren und Gebuehren bei der Zulassungsstelle als Entscheidungskriterium auf der finanziellen Seite mit zu beachten sind.
Fuer mich ist dies einfache Abzocke X(...
Konrad
AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Moin,
falsche Vorgehensweise.
Zahlung der nicht, resp. Mangelhaft erbrachten Leistung verweigern und andere Prüfstelle aufsuchen.
Parallel Beschwerde ans Verkehrsministerium. Wenn Rückgabe des Fahrzeugs und / oder der Zulassungsbescheinigung verweigert wird die Rennleitung hinzuziehen und Anzeige wegen Unterschlagung stellen.
Beim Griff zum Handy und der Ankündigung des letzten Punktes hat der örtlich TÜV Nord Anfang des Jahres eingelenkt. Das Geld hat dann die GTÜ verdient (wie sonst und in Zukunft auch). Vom Ministerium hab ich bis dato außer einer automatischen Eingangsbestätigung (mail) nichts mehr gehört.
Grüße,
Jörg.
AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Vielen Dank für den Tip! Bridgestone hat gerade ebenfalls Kenntnis von der Angelegenheit bekommen samt Hinweis auf die Zusatzkosten und der Diskussion im 2-Ventiler Forum. Da bereits bezahlt ist und das Gutachten ausgedruckt wurde geht der empfohlenen Weg nicht so einfach. Ich bleibe aber dran und werde einen Schritt nach dem anderen machen.
Die Abnahme des Bikes ist jetzt schon richtig teuer ... Der TÜV hat bereits Kosten von 283,80 abkassiert.
Es ist eine originale 90S mit kleinen Veränderungen:16er Handbremspumpe von Magura jetzt am Lenker. Stahlflexleitungen. Windschild von MRA. Lenker von LSL. Bereifung Bridgestone. Alle verbauten Teile wurden mit entsprechenden Papieren (Teilegutachten, ABE´s) vorgestellt und dann nahm der TÜV Prüfer seine Arbeit auf. Im ersten Anlauf Schiffbruch wegen dem 120 Reifen auf der 2,15er Felge. Kann ich ja noch nachvollziehen. Der Lenker sollte angeblich auch nicht Regelkonform sein. Da mußte der Prüfer aber zurückrudern und hat ihn im zweiten Anlauf freigegeben.
Für mich ist es ein echter Abzockeverein hier in der Stadt. Leider wollte GTÜ mir die Bremse nicht prüfen sonst wäre ich gar nicht erst zu den blauen gegangen.:oberl:
AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
….. nur mal so nebenbei : bei meiner 1975er Q steht nur die Reifengröße im Brief. Ich ziehe jetzt /7 Erstausrüstungs Conti RB2 vorn/K112 hinten Socken drauf. Legal......Keine Reifenfabrikatsbindung.
So'n Blödsinn zum Gebührenerpressen gabs damals noch nicht.
Gott sei Dank !
Schaut in Eure Kfz-Scheine/Briefe. Ist nur die Größe angegeben, könnt Ihr in der eingetragenene Größe aufziehen was Euch gefällt.
Liebe ungebundene Grüße :wink1:
Martin
AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Moin,
Zitat:
Zitat von
Schlingel
Schaut in Eure Kfz-Scheine/Briefe. Ist nur die Größe angegeben, könnt Ihr in der eingetragenene Größe aufziehen was Euch gefällt.
Liebe ungebundene Grüße :wink1:
Martin
Das ist ja auch nicht das Problem - der TÜV Nord zickt (hauptsächlich) bei nicht in den Papieren stehenden Dimensionen / Bauarten (radial) rum die mit Freigabe vom Reifenhersteller gefahren werden.
Grüße,
Jörg.
AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Moin,
jetzt muß ich meine eigene Vorgehensweise und Empfehlung zumindest ab nächstem Jahr revidieren.
Die Graukittel-Lobby hat es offenbar geschafft sich die neuen Pründe amtlich absegnen zu lassen.
Unerfreute Grüße,
Jörg.
AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Das was bisher problemlos funktionierte, ist mit dem nächsten Reifenwechsel bzw. dem darauf folgenden HU Termin erledigt.
Da wird es für mancheinen noch Überraschungen geben.:oberl:
Positiv ist, das nicht rückwirkend alles illegal wurde. Ein schwacher Trost.