AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)
Vom Auto her kenne ich den Fall, dass einer der beiden Nebelscheinwerfer defekt war. Der zuvorkommende aaS meinte, dass wenn beide Scheinwerfer da sind, auch beide funktionieren müssten. Aber wenn beide (lichtdicht) abgeklebt sind, wären sie auch nicht da...
Gruß Bernhard
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trybear
Wie MM schrubte isses egal wo. Wichtig ist dabei noch, dass das Fahrzeug ( hier Moped) weiterhin klar als Einspurfahrzeug zu erkennen ist.
Wahnsinn - ich hätte jetzt echt drauf gewettet, daß es dafür auch eine Vorschrift gibt...
Die Erkennbarkeit als Motorrad sollte bei beiden Varianten, also mit einem oder zwei Zusatzleuchten eigentlich gegeben sein. Obwohl... darauf würde ich jetzt nicht wetten. Eher darauf daß irgendeiner vermutet daß da eine große Modellbahn von hinten näher kommt..:D
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Schwupp
Vom Auto her kenne ich den Fall, dass einer der beiden Nebelscheinwerfer defekt war. Der zuvorkommende aaS meinte, dass wenn beide Scheinwerfer da sind, auch beide funktionieren müssten. Aber wenn beide (lichtdicht) abgeklebt sind, wären sie auch nicht da...
Gruß Bernhard
In irgendeinem gegoogelten Text habe ich gelesen, daß man Nebellampen nicht abdecken darf. Aber möglicherweise war das auch nur eine vermutete Äußerung. Ich kann mich daran erinnern, daß es für die Hella-Nebelscheinwerfer an meinem zweiten Auto sogar weiße Abdeckkappen mit schwarzem Hella-Schriftzug gab. (Das waren die Dinger, die man sich früher gerne unter die Stoßstange geschraubt hat). Aber daß etwas, was abgeklebt ist als nicht vorhanden gelten soll, das erschüttert meinen Glauben an unsere Regulierungssucht doch schon gewaltig... :gfreu:
Gruß
Klaus
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Aber daß etwas, was abgeklebt ist als nicht vorhanden gelten soll, das erschüttert meinen Glauben an unsere Regulierungssucht doch schon gewaltig... :gfreu:
Gruß
Klaus
Das ist wie bei den Kiddys: Ich halte mir meine Hand vor die Augen, dann sehe ich Euch nicht. Und Ihr seht mich auch nicht :D
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KMD
daß man Nebellampen nicht abdecken darf.
Wie oben: Was da ist muß gehen - abgedeckt gehen sie nicht.
Ich kann mich daran erinnern, daß es für die Hella-Nebelscheinwerfer an meinem zweiten Auto sogar weiße Abdeckkappen mit schwarzem Hella-Schriftzug gab.
Die Abdeckkappen kamen von der Rally. Bei Tag abdecken, dass sie Abends noch sauber sind. Sie wurden auch (illegal) auf der Strasse verwendet.
Gruß Martin
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Schwupp
Vom Auto her kenne ich den Fall, dass einer der beiden Nebelscheinwerfer defekt war. Der zuvorkommende aaS meinte, dass wenn beide Scheinwerfer da sind, auch beide funktionieren müssten. Aber wenn beide (lichtdicht) abgeklebt sind, wären sie auch nicht da...
Gruß Bernhard
Das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Fall 1
Die Scheinwerfer wurden nachträglich zusätzlich angebaut.
Hier wird verlangt, dass entweder beide gehen oder abgebaut werden.
Fall 2
Die Nebler sind bereits ab Werk in die Front integriert.
Wenn keine einfache Reparatur möglich ist und der Ausbau unschöne Löcher hinterließe, können die Schweinwerfer nach elektrischer Stilllegung durch sxhwarze Folie oder Lack "unsichtbar" gemacht werden.
Ansonsten ist es ein geringer Mangel, wenn einer von zwei nicht geht.
AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)
Vielen Dank für die rege Beteiligung. Was nehme ich daraus jetzt mit?
Die "Arbeitsleuchte" bekommt ein Mützchen oder ich mache einen Fernscheinwerfer daraus und beim nächsten TÜV-Termin wird der Eintrag für den Zubehör-ESD geändert oder ausgetragen. Bis dahin hoffend, daß sich niemand daran stört, daß ich mit einem Serienschalldämpfer tatsächlich nicht ganz legal unterwegs bin.
Gruß
Klaus