Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Bei mir steht: Reifenbindung aufgehoben, Auflage: beide Reifen gleiches Fabrikat und Typ...
Edit und als Größe ist 140/80 R17 genehmigt. solange ich kann, lase ich mir alles eintragen, dann gibt es keinen Stress...
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Alles ein Blödsinn.
Mein Jeep hat die kleinste zulässige Reifengröße eingetragen, die Größe mit der er ausgeliefert wurde, steht nicht drin.
Der Opel darf ab Werk fünf Kombinationen fahren aber nur eine ist eingetragen.
Bei der 60/6 ist "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Nicht Betriebsanleitung, die habe ich aber wo bekomme ich eine Betriebserlaubnis her?
Gruß
Willy
AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Hatten wir alles schon einmal. Da werden dann sogar die „abgelehnten“ Freigaben als Grundlage für die Eintragung hergenommen mit der Drohung das Fahrzeug stillzulegen wenn nicht umgehend eine Eintragung beauftragt wird.
Da wird alles zu einer unsinnigen Einzelentscheidung gemacht die den Prüforganisationen Geld einbringen soll. Diese arbeiten oft als AG und sind reinweg gewinn- und dividenorientierte Unternehmungen. Das passt eigentlich nicht zu den hoheitlichen Aufgaben.
Die können doch die Freigabeprozeduren der Reifenhersteller begleiten. Warum nur nicht?:pfeif:
Es betrifft vor allem die R100R mit der 130er Pelle hinten und die Schätzchen die metrische Größen oder gar Radialreifen fahren wollen.
Der TÜV Nord hat sich da übrigens in besonderer Weise hervorgetan!
Ich will gar nicht ins europäische Ausland schauen..;(
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Na da bin ich ja mal gespannt, meine türkisch grüne muss jetzt zum TÜV und ich habe den 130 er hinten drauf!
Grüße kimi
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Hallo,
war heute mit meiner R100RS, BJ 83 bei KÜS und habe mit der Reifenfreigabe von Conti für den Classic Attack keinen TÜV bekommen.
Lt. Brief vorn 3,25 und hinten 4,00
Lt. Conti vorn 100 und hinten 110
Lt. Aussage ist eine Einzelabnahme erforderlich, da die Reifengröße nicht im Brief steht.
Also das alte Thema.
Zum Glück haben wir erst gesprochen und dann die Prüfung nicht begonnen, so dass keine Kosten entstanden sind.
Habt ihr neue Infos zum Thema, wie ist die Rechtslage inzwischen?
Hab mal die Suchfunktion bemüht, bin aber bzgl. aktueller Infos nicht weiter gekommen.
Nach meinem letzten Stand der Recherche hätte die Freigabe nicht verweigert werden dürfen, da wohl immer noch die Freigaben des Reifenherstellers oder des Fahrzeugherstellers ausreichen.
Ich werde nun am Montag zur Dekra fahren und dort mein Glück versuchen.
Die andere Frage ist dann, ob die neuen Größen in den Brief einzutragen sind.
Zudem sollten dann 110er für Conti und 120er für andere Hersteller eingetragen werden. Ist das zulässig, habt ihr hierzu Erfahrungen?
Was ein Mist, ging Jahre lang gut und inzwischen dieser Schei…, den kein Mensch benötigt.
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Hallo
Ich bin im Frühjahr 2018 mit meiner Monolever R80 extra zur
DEKRA nach Eisenach/Thüringen gefahren.
Bei der HU wollte ich die Conti Classic Attack
eintragen lassen.
Mir wurde mitgeteilt daß dies nicht nötig wäre, da ja eine ABE von Conti
vorliegt.
Ich hatte eine Scheckkarte sowie ein Schreiben von Conti dabei.
Mal sehen was im Jahre 2020 dann passiert.
Mein Junior hat bei seiner R65 Bj. 1980 fährt jetzt auch diese Conti
Classic Attack.
Mal sehen wenn eine Verkehrskontrolle kommt was dann abgeht.
Hat schon jemand Conti zwecks einer Stellungnahme angeschrieben?
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Bei mir ist trotz Leistungssteigerung im Zuge der Eintragung der Veränderungen im Rahmen des Umbaus die Fabrikatsbindung ausgetragen worden, hinten wahlweisen 130er oder 140er. Mit einem wirklich Sachverständigen geht schon eine ganze Menge.
Im grunde genommen ist ja kaum nachvollziehbar, warum um unsere alten und nach heutigen Maßstäben eher schwachbrüstigen Mühlen solch ein aufheben veranstaltet wird; jedes unserer Motorräder verbessert sein Fahrverhalten deutlich bei Verwendung eines aktuellen Reifens in passender Dimension.
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das Problem hatte ich auch beim TÜV Karlsruhe >Klick<
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Zitat:
Zitat von
alesyalena
Im grunde genommen ist ja kaum nachvollziehbar, warum um unsere alten und nach heutigen Maßstäben eher schwachbrüstigen Mühlen solch ein aufheben veranstaltet wird;
Da geht es meiner Meinung nach ausschließlich um das Geld, das durch die Eintragungen eingenommen wird! Es gab Berichte, dass der TÜV Nord für die Eintragung dann der UB-Zettel als Grundlage verwendet hat, der vorher in der HU nicht anerkannt wurde. Ohne weitere Prüfungshandlung. Echt schäbig, was die in ihrem Oligopol da veranstalten.
Grüße
Marcus