AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien
Also eigentlich brauche ich aktuell keine neue Batterie für eines meiner Mopeds. Aber ich glaube, ich werde mir demnächst mal einen der beiden Zettel schnappen, zu Tante Luise oder einem anderen Batteriehändler meiner Wahl gehen und schauen, was passiert.
Zuletzt hatte ich meistens aus dem www gekauft, weil die Batterien eigentlich immer deutlich günstiger zu bekommen waren als bei irgendeinem örtlichen Händler. Der Fünfer für das Batteriepfand wäre nicht ins Gewicht gefallen.
Schönes Wochenende,
Karl
AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien
Hallo,
hatte vor 1 Monat eine Batterie für den PKW bei Ebay gekauft. Dabei lag eine Beschreibung bei für die Rücksendung der Altbatterie. Die Kosten werden vom Verkäufer übernommen, jedoch ist der Versand von Blei-Säuren Batterien mit DHL.. untersagt. Nur AMG und versiegelte Batterien dürfen Versand werden. Praktisch, Schuß ins eigene Knie:schock:
Gruß
Walter
AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien
Dann packste das Ding auf deine R69 und machst mal eine schöne Tour ...
AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien
Zitat:
Zitat von
MM
Dann packste das Ding auf deine R69 und machst mal eine schöne Tour ...
.. habe kein Gepäckträger. Das Ding wog 20 kg und wurde in NW ordnungsgemäß entsorgt.
Gruß
Walter
AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien
Zitat:
Zitat von
Euklid55
Hallo,
hatte vor 1 Monat eine Batterie für den PKW bei Ebay gekauft.
Habe schon Autobatterien vom EU Ausland schicken lassen.
Guter Preis. Kein Pfand - also keine Rücksendung.
Die Altbatterie in einer Autowerkstatt entsorgt. Der freut sich, weil er Geld dafür bekommt.
AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien
Ich gebe die Dinger beim Schrottplatz ab und bekomme Geld dafür.
VG Michael
AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien
Hallo,
bei Säurebatterien nix wie weg. Sonst gibt es noch Löcher im Kittel! :D
Gruß
Walter
AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien
[QUOTE=Jomei;1326074]Kommt jetzt drauf an. Also wenn es sich da um eine Gutschrift handelt, für die du Geld bekommst, sollte es die kurze Verjährung sein. Die läuft ab dem ersten Januar des Folgejahres, nach Ablauf von 3 Jahren kann der Schuldner die „Einrede der Verjährung“ geltend machen. Also nur wenn er sich auf die Verjährung beruft muss er nicht zahlen.
ja
Also wenn die Dinger 2018 ausgestellt wurden könnten die noch gelten.
nein
Anders ist es wenn es sich um einen Gutschein handelt. Gutscheine sind unbegrenzt gültig.
nicht, wenn nichts Anderes versprochen.