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Art: Beiträge; Benutzer: Ninabaer

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  1. Antworten
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    AW: Heute beim TÜV

    Hallo,



    Es ist nur nach StVZO nicht zulässig.
    Bei neueren Fahrzeugen, die nach EU-Recht zugelassen sind, dürfen 2x Nebelscheinwerfer gleichzeitig leuchten.

    Gruß
    Eduard
  2. Antworten
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    AW: Heute beim TÜV

    Hallo,


    Um solchen Fällen vorzubeugen hat schon mancher den Kfz-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung II "irgendwo verschusselt" :pfeif:
    Verlustmeldung bei der Rennleitung usw. ist zwar lästig...
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