Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1

    R50/2 mit R75/5 Motor eintragungsfähig?

    Liebe Gemeinde,
    wir haben uns heute hier zusammengefunden, um ein neues Mitglied in den Reihen Zwei-Ventiler-Enthusiasten zu begrüßen. Ich darf mich kurz vorstellen: Jonathan aus Dresden, 23 Jahre, Tischler und Designstudent in Halle (Saale) und leidenschaftlicher Motorradfahrer/-schrauber. Nachdem ich drei geschlagene Jahre lang damit verbracht habe, eine CX500 optisch salonfähig zu machen (jaja ich weiß, Güllepumpen und Flüssigkeitsgekühlte Kradtechnologie vor allem japanischer Natur ist sicher nicht jedermans geschmack), habe ich mich nun dummerweise unsterblich in die Rahmengeometrie der alten Vollschwingen verliebt...

    Nun zur Frage: im Netz gefunden habe ich eine R50/2 mit R75/5 Triebwerk (und wahrscheinlich auch Kardan) mit niederländischen Papieren. Unsere hiesige Fachanstalt für §21 StVZO schüttelte sich bei dieser Kombination aber so stark, das ich befürchtete gleich einen Krankenwagen rufen zu müssen. Irgendwas von wegen Leistungssteigerung um 20% MACHBAR aber fast unmöglich und irgendwas von wegen 40% schon mal vorgekommen aber faktisch ausgeschlossen. Auch bei BMW Motorrad und BMW Classic konnte man mir nicht helfen, keine Gutachten, keine Unbedenktlichkeitserklärung, keine Präzedenzfälle und keinen gratis Kaffee.

    Ich weiß aber, dass diese Umbauten existieren und legal in der BRD fahren, teilweise mit wesentlich höherer Motorisierung. Im Forum unter 'Gutachten' habe ich nun schon mal den Fall des R60/5 Motors im /2 Rahmen gefunden, der meinem Prüfer aber wahrscheinlich herzlich egal sein wird.
    Nun aber wirklich zur Frage: Hat irgendwer schon mal einen Umbau einer /2 mit R75/5 Motor getätigt und würde mir bei meiner Misere weiterhelfen? Eine kopierte Zulassung, ein kopiertes Schreiben von BMW oder sonst irgend ein Dokument/ eine Adresse, mit der ich diesem bürokratischen Irrsinn ein Ende setzen kann? Ich bin Student, hab wenig Geld, viel Leidenschaft und hoffentlich bald meinen ersten fahrbaren zwei-ventiler auf dem Hof stehen.

    Ich Bedanke mich schon mal im Voraus bei allen, die sich meiner annehmen!

    Außerdem Grüße ich meine Oma, mein Chamäleon und meinen Kumpel Hans

    Jonathan
    Geändert von _runlikehell (26.03.2021 um 12:34 Uhr)

  2. #2
    Avatar von boxerliebe
    Registriert seit
    07.07.2012
    Ort
    Boffesburium (HX) in Ost-Weserfalen
    Beiträge
    5.533

    AW: R50/2 mit R75/5 Motor eintragungsfähig?

    Hallo nach Dresden und Willkommen Jonathan !
    Guter Plan und schon oft gebaut worden ! Ich selber habe schon zu Berliner Zeit ein solch Gespann mit einem Liter Volumen bewegt-alles eingetragen, mein Schwager in B auch eine Solo und selbst hier in der Schweiz habe ich es so eingetragen !
    Alles bis 50 pferde ist wohl erlaubt lt BMW , mit angepasster VR-Bremse !!
    Also den Prüfer grad mitbauen lassen

    Gruss und gutes Gelingen JörgKlicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	49465045_1965368023570240_2854688968639774720_o.jpg 
Hits:	100 
Größe:	258,2 KB 
ID:	279264
    Geändert von boxerliebe (26.03.2021 um 12:48 Uhr)
    Elektro-Töff???
    Erst , wenn man den Strom durch ein Loch nachfüllen kann !

    2-ventiler PINS:https://forum.2-ventiler.de/vbboard/...-ANSTECKER-2-0

  3. #3
    Avatar von Sauerlandkuh
    Registriert seit
    15.05.2010
    Ort
    Hohenlimburg
    Beiträge
    2.104

    AW: R50/2 mit R75/5 Motor eintragungsfähig?

    Hallo Jonathan

    Lies dich mal durch unsere Datenbank, dort gibt es irgendwo einen Umbaumaßnahmenkatalog von BMW. In dem steht, was alles mit welchen Maßnahmen gemacht werden kann.
    Ich habe auf die Schnelle nur das gefunden:
    https://forum.2-ventiler.de/vbboard/...motor-in-R60-2
    Vielleicht hilft es ja.
    Gruß, der

  4. #4
    Admin Avatar von MM
    Registriert seit
    26.02.2007
    Ort
    in der schönen Pfalz
    Beiträge
    48.880

    AW: R50/2 mit R75/5 Motor eintragungsfähig?

    Schau mal hier auf S. 13.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  5. #5

    AW: R50/2 mit R75/5 Motor eintragungsfähig?

    Micha! Du bist mein HELD! Genau so ein Schreiben habe ich gesucht, tausend Dank!

    Euch natürlich auch, Jörgs! ich bin für jede Hilfe dankbar und begeistert, wie schnell ihr hier am Start seid geile Community, ich lass von mir hören

    Beste grüße,
    Jonathan

  6. #6
    Avatar von BerndB
    Registriert seit
    06.03.2016
    Ort
    Ostpott
    Beiträge
    1.488

    AW: R50/2 mit R75/5 Motor eintragungsfähig?

    Das TüV-Papier studieren, ja klar.

    Und auch verstehen, was da alles kommt, oder kommen kann. ...
    ;-)

    Also auch mal angesagt, was heute gehen solle und was nicht.

    Alles an BMW-Motoren bis 42 PS - geht. Ohnen eine Veränderung.

    Bedeutet: der Tüffer will oft zum Motor auch DESSEN Auspuffanlage sehen - was bedeuten kann, aber nicht muss ,dass es Probleme mit dem Mittelständer gibt.

    Motoren 43 bis 50 PS gehen (also 75/5/6/7 80/7 R 80 G/G GS, R 65), wenn denn die Vorderradbremse auf den Stand der Trommelbremse /5 R 60/6 R 60/7 umgebaut wird.
    Also 18''-Felgen an die 200er Nabe mit den etwas breiteren Backen umsspeichen.

    Dann will der Prüfrat einen Mindest-Abstand der Schwingengabel von allen Motorenteilen beim Durchschwenken von 17 mm sehen. Das ist nicht einfach ist das nicht, je nach varianten Deckeln, Zünd-, Lima- und anderen Innereien. Hier ist aich eine Earles-Gabel der R 69 S winzig von Vorteil, wegen ihres leicht abgeplatteten hinteren QUerrohres.

    Weiters ist SEHR anzuempfehlen, die hintere Schwinge mit den Flanschen so umzubauen, dass ein Hinterradantrieb der /5/6/7 etc. dranpasst, das passt nämlich mit einer Schwinge R50/2 60/2 69 etc. nicht. Mit dem Hinterachsgetriebe braucht man rechts einen "anderen" Stoßdämpferbolzen unten, eine Art Spange, die gibt es bei den einschlägigen Händlern zu kaufen.

    Und nein, man kann auch nicht einfach die komplette Schwinge einer /5/6/7 umbauen, denn das "Schwingentor" zur Aufnahme der Lagerung ist bei den Vollschwingen nur für 240er Öffnung gemacht, die öffnungsbreite der /5/6/7-Schwingen ist jedoch 260mm. Mittig durchsägen und wieder zusammenschweißen ist auch nicht so einfach.

    Die Tüffer gucken auch auf die Reifen-Abstände zu den Schwingenholmen.

    Die älteren Vollschwingen-Hinterachsgetriebe (HAG) sind etwas schwächer auf der Brust..., und nicht so besonders erbaut über dickere Drehmomente.
    Extrem teuer, sie zu fitten.
    Hierzu sind die Langschwingen /5 und /6/7 passgenau abzusägen und an den Schwingenhals der /2-Schwinge zu verschweißen. Es wird empfohlen, Langschwingen mit dem "Hochkant"-Rohr zu nehmen, also ohne Ruckdämper - die lassen etwas mehr seitlichen Platz am Reifen.
    Deutlich teurere Räder als /5/6/7 hat eine /2 auch ...

    Hingegen will der Herr Prüfrat meist nicht, dass du selber daran herumbrätst, sondern er verlangt die fachgerechte Ausführung von einem Schweißer mit Zeugnis, oder von einem Meister, der das darf etc. - am liebsten auch noch ein Zeugnis dabei, mit Stempelung der Schwinge, die ihm das mundgerecht präsentiert.

    Zum passigen Hinterachsantrieb möchte man auch die passige Tacho-Übersetzung haben.

    Dann kann spassig werden, die Elektrik zu verbuddeln, je nach Tank ist da verflixt wenig Platz , und richtig Theater kann schon die Unterbringung der Batterie machen. Von Vorteil sind da die Tanks mit dem verbreiterten Tunnel, die erlauben - wie bei den späten /7 etc., weite Teile der Elektrik unterm Tank zu verstecken.

    Was auch nicht in den Rahmen passt, sind die Plattenluftfilter der Maschinen ab Herbst 1980 - es soll wohl das alte Rundluftfilter in Alu sein.

    Das wäre es mal so in aller Kürze und Herzhaftigkeit.

    = = =

    Das allereinfachste ist also ein R60/5/6/7-Motor, 40 PS, einklinken, elektrisch ans Laufen bringen (Umbau von Magnetzündung der /2 auf die Batteriezündung der neueren Zweiventiler). Dann kann der alte Hinterradantrieb drinbleiben, es kann die /2- Vollschwingenbremse vorn drinbleiben.

    ("/2") meint Vollschwinge, auch die vor /2, 1955-1969. Ist so ein US-Ding, die benennen das so. ...

    Und gucken, dass vorne der Abstand zur Schwinge und ihrem Verstärkungsrohr passt.

    = = = =

    Und wenn nun irgendwer von "Logorrhoe" oder was redet (weil es ihm zu lang ist der was...), einfach ignorieren.
    Sauerland, oh Sauerland,
    begrabt mein Herz am Möhnestrand.

  7. #7

    AW: R50/2 mit R75/5 Motor eintragungsfähig?

    Okay, TÜV fand also das Schreiben aus dem Umbaukatalog gut, aber ich solle bitte ein signiertes Original mitbringen, BMW Motorrad ist kontaktiert, mal schauen was das wird...

    Desweiteren meinte er, eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit eben jenen Spezifikationen wäre auch hilfreich, kennt also jemand jemanden, der einen kennt der einen kennt, bei dem ich mir so etwas kopieren kann?

  8. #8

    Registriert seit
    20.12.2008
    Beiträge
    2.102

    AW: R50/2 mit R75/5 Motor eintragungsfähig?

    Zitat Zitat von BerndB Beitrag anzeigen
    ("/2") meint Vollschwinge, auch die vor /2, 1955-1969. Ist so ein US-Ding, die benennen das so. ...
    das hat auch BMW so benannt nach dem Update.
    Unabhängig von irgendwelchem Sprechdurchfall (Deutsch für Logorrhoe).

    LG Christoph
    Geändert von stangl (26.03.2021 um 20:45 Uhr)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
OK, verstanden

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Falls Sie nicht einverstanden sind, können Sie die Browsereinstellungen ändern oder diese Seite verlassen. Weitere Information hier