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  1. #11
    Avatar von boxerliebe
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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    ööööhhhh
    Dem Inschinöör........!!
    gruss jörg
    Elektro-Töff???
    Erst , wenn man den Strom durch ein Loch nachfüllen kann !

    2-ventiler PINS:https://forum.2-ventiler.de/vbboard/...-ANSTECKER-2-0

  2. #12
    Avatar von Depot
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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Zitat Zitat von gespanntreiber0 Beitrag anzeigen
    Meine R69S hatte 202 Kg. Der 200er Steib 62 Kg. Gibt laut Inschinieur 364 Kg.
    Zulässiges Gesamtgewicht war 600 Kg.
    das ist schomma sehr beruhigend zu wissen

    gruß, Schorsch
    "Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind"
    (Kurt Tucholsky)

  3. #13
    Avatar von BerndB
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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Die werten Herren Collegii erlaube ich mir mal in Demut auf den Umstand oder Missstand oder so hinzuweisen, dass der Threadersteller seit Anranze (betreffs durchaus korrekter und sinnvoller Aufforderung zur Verbesserung der Lesbarkeit per Interpunktion *1*, vermutlich oder wahrscheinlich vom Delinquenten nicht leistbar) hier nicht mehr gesehen ward ...

    Wir rühren hier also den Barthel-Eigenmost, oder so...


    *1* Ich trau mich ja sowas nicht, sonst heißt die Reihung wieder

    a- Sehr beliebt
    b- beliebt
    c- weniger beliebt
    d- unbeliebt
    e- verbessert Räk Srai Punk in Foren....
    Sauerland, oh Sauerland,
    begrabt mein Herz am Möhnestrand.

  4. #14
    Fahrer und Schrauber Avatar von Elmar
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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Inzwischen reden wir ja über Kuriositäten in Fahrzeugpapieren.

    Dazu habe ich hier, es geht um eine R80GS, EZ 1988:
    Feld U.1 (Das ist das Standgeräusch) 91P
    Feld 22 (Das sind Bemerkungen und Ausnahmen) Zu U.1: Bei 32001/Min.

    Klar ist das ein Schreibfehler von einer der netten Damen der Zulassungs-behörde.
    Sollte aber mal jemand bei einer Kontrolle oder HU auf die Idee kommen, das nachzuprüfen, müsste ich ihm leider den Kragen nach hinten drehen
    Ich lese nicht Motorrad.
    Manchmal rede ich Motorrad.
    Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!

    Elmar

  5. #15
    Avatar von Depot
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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Zitat Zitat von BerndB Beitrag anzeigen
    Die werten Herren Collegii erlaube ich mir mal in Demut auf den Umstand oder Missstand oder so hinzuweisen, dass der Threadersteller seit Anranze (betreffs durchaus korrekter und sinnvoller Aufforderung zur Verbesserung der Lesbarkeit per Interpunktion *1*, vermutlich oder wahrscheinlich vom Delinquenten nicht leistbar) hier nicht mehr gesehen ward ...
    Hallo Bernd,
    der Thread schien mir für mein Anliegen thematisch noch am ehesten geeignet. Falls ich hier den falschen Thread angezapft haben sollte, kann einer der Admins meine Beiträge eventuell verschieben.


    Zitat Zitat von Elmar Beitrag anzeigen
    Inzwischen reden wir ja über Kuriositäten in Fahrzeugpapieren. [...]
    @Elmar: Ich fand den Titel eh ein wenig unglücklich gewählt.

    Vielleicht könnte man den Thread diesbezüglich umbenennen, dann passt es wieder.

    Gruß, Schorsch
    "Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind"
    (Kurt Tucholsky)

  6. #16
    Admin Avatar von hg_filder
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    Kuriositäten in Fahrzeugpapieren

    Zitat Zitat von Depot Beitrag anzeigen
    [...]

    Vielleicht könnte man den Thread diesbezüglich umbenennen, dann passt es wieder.

    Gruß, Schorsch
    Umgesetz!

    Eine Bitte: Schreibt uns an oder meldet den Beitrag, wir sehen nicht immer alles.

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  7. #17
    Avatar von MartinA-GS
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    AW: Kuriositäten in Fahrzeugpapieren

    Nen Freund von mir zeigte mir mal den Schein seines Guzzi Gespanns,
    Da hatte der Sachbearbeiter nen Tatterich beim zulässigen Höchstgewicht und so standen da satte 6000kg. Wir haben es nie ausprobiert, gab aber schon ein gutes Gefühl, man konnte zuladen und brauchte sich keine Gedanken ums Gewicht zu machen....
    Und bei meiner R100GS hatte ich mal nen 130/30-17 Hinterradreifen eingetragen. Konnte der Reifenhändler aber leider nicht besorgen.
    Grüße MartinA-GS
    Wer Rechtschribbelfehler findet, darf sie bei ebay verkaufen.....

  8. #18
    Avatar von Nichtraucher
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    AW: Kuriositäten in Fahrzeugpapieren

    Guten Morgen,

    wegen falschen Eintragungen kann es auch Ärger geben. Ich bekam eine Mängelkarte für meine Laverda 750, bei der wurde bei der Neuzulassung nach §21 ein 5.60 x 15 Reifen eingetragen und ich habe es nicht mitbekommen.
    War ein Riesenzauber bei der Zulassungsstelle denn ich sollte damit zum TÜV, natürlich mit Gebühren und allem drum und dran. Schließlich ergab es sich dass ich beim Amtsleiter landete der auch Motorrad fuhr und so wie ich überzeugt war dass diese Eintragung ein Fehler der Zulassungsstelle war, also wurde es vor Ort geändert. Hat aber Zeit und Nerven gekostet.

    Mit meiner MZ ES 175/2 hatte ich ein ähnliches Problem, es fiel übrigens an derselben Stelle bei einer Routinekontrolle auf. Monate vorher war ich damit beim TÜV, war ebenfalls eine Abnahme bei der ein neuer Brief fällig war. Meine Frage ob ich einen Seitenwagen montieren dürfe, weil die 175 doch mit der 250 baugleich sei, diese einen Beiwagen schleppen dürfe, wurde verneint, "auf keinen Fall, wer weiß ob der Rahmen nicht doch anders ist".

    Jedenfalls fiel bei der Kontrolle die Frage, "Wo ist denn ihr Beiwagen?"

    "was für ein Beiwagen, ich habe keinen weil der an dieser 175er nicht zulässig ist"

    "Ach, die Papiere sagen etwas anderes"

    Es gab wieder eine Mängelkarte und wieder ging der Zirkus mit der Zulassung und dem TÜV los, schuldig war natürlich ich.


    Meine Bootstrailer bekamen alle ein schwarzes Kennzeichen aber nie einen Steuerbescheid. Nachdem ein Bekannter deshalb Ärger bekam, wurde ich bei der Zulassung vorstellig dies zu klären, denn auch mein aktueller Trailer war steuerbefreit aber mit einem schwarzen Kennzeichen ausgestattet. (Schwarz = Steuerpflichtig, Grün = Sportanhänger steuerfrei)
    Natürlich war ich der schuldige, ein Betrüger gar!
    Aber ich hatte alles dabei, sogar den "Laufzettel" auf dem zu lesen war, "Anhänger für Sportzwecke" und ein Kreuz füllte das Kästchen bei "Steuerfrei" und eines die Spalte "Schwarzes Kennzeichen".

    Selbstredend bekam ich eine Kostenübernahme für das neu anzufertigende grüne Kennzeichen und Gebühren wurden "von Amts wegen" nicht fällig.

    Sind halt überall nur Menschen.

    Willy
    Geändert von Nichtraucher (07.04.2021 um 08:58 Uhr)

  9. #19

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    AW: Kuriositäten in Fahrzeugpapieren

    Ich hab hier einen Fahrzeugschein einer Morini Camel (das ist eine Enduro mit dem 500er V-2-Motor). Als Hinterrad steht da 4.00-21.
    Wenn die zur Zulassung kommt, könnte das interessant werden.

  10. #20
    Gewerbetreibender Avatar von Joerg_H
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    AW: Kuriositäten in Fahrzeugpapieren

    Als ich meine GS hierher in die CH mitbrachte und nach 1 Jahr auf CH-Papiere umschreiben liess, schrieb mir die Dame eine Leistung von "6'500 kW" in die carte grise. Sie hatte Leistung und Nenndrehzahl verwechselt.

    Ich habe kurz gezögert, aber weil ich damals noch nicht den HPN-Rahmen hatte, hab ich es dann doch lieber korrigieren lassen. Ich wollte nicht das Risiko eingehen, dass mir die Versicherung eine Rechnung in kCHF schickt
    Gruss aus dem Westen der Schweiz,
    - Joerg

    --
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