Ergebnis 21 bis 30 von 30
-
12.07.2021, 11:29 #21
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Ist in #13 doch korrekt beschrieben…..
Es grüßt aus Stormarn
Matthias
-
12.07.2021, 12:26 #22
-
12.07.2021, 13:33 #23
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Das haben die früher tatsächlich mal 'blanko' gemacht, scheint es aber vor der ersten Zulassung in einem Kreis nicht mehr zu geben.
Es gibt jedoch ein anderer Fall, bei dem die Behörde das ungestempelte Kennzeichen ausgegeben hat: das angemeldete Fahrzeug wird abgemeldet, dabei wird die Kreis-Plakette entfernt. Und schon hast Du ein ausgegebenes, ungestempeltes Kennzeichen...
Damit darfst Du wie oben beschrieben Deine Zulassung abwickeln. Was genau allerdings passiert, wenn eine der Hürden nicht klappt (HU durchgefallen, Ausweis vergessen, kein Geld dabei etc.) dürfte lustig werden.Grüße, Thomas
-
12.07.2021, 13:52 #24
- Registriert seit
- 26.10.2009
- Ort
- Berlin
- Beiträge
- 8.652
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Ich habe es bei der Anmeldung von Töchterchens abgemeldetem Tigra so gemacht:
1. Wunschkennzeichen reserviert
2. Kennzeichen bei kennzeichenprofis.de bestellt
3. eBR- Nummer (oder wie immer das heisst) von der Versicherung angefordert.
4. Kennzeichen ungestempelt montiert
5. Termin bei GTÜ vereinbart
6. Hingefahren
7. Mit HU - Bescheinigung zur Zulassungsstelle.
Das alles nicht auf einsamen Landstraßen, sondern in Berlin.Viele Grüße
Bernd
R 100 RT (Bj. 1982)
R 100 GS Paris-Dakar _________________________________________
Die Maschine ist die souveräne Beherrscherin unseres gegenwärtigen Lebens.
Arthur Schopenhauer (1788 - 1860), deutscher Philosoph
-
12.07.2021, 14:12 #25
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Ich habe Neues zu vermelden.
Nachdem mir meine Zulassungs-Behörde heute, am Vormittag, mehrfach bestätigt hat => Kennzeichen nur mit gültiger HU, geht es - nach Hinweis auf die §10 Abs.4 der FZV - jetzt doch.
O-Ton: "Hust, Flöt ... ach, Sie meinen eine "Vorweg-Zulassung". Das ist kein Problem"
Danke euch Allen (besonders Thomas "böcki")
Martin
-
12.07.2021, 14:17 #26
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
H.
Das würde mich mal interessieren, ob diese Fahrt tatsächlich legal war. Mein Verständnis der regelung sagt mir: nein.
Die Tatsache, dass diese Fahrt gut gegangen ist, dürfte kein beleg dafür sein, dass alles nach Gesetz lief. Was fehlt ist das Detail, dass Dir dieses kennzeichen von der Zulassungsstelle zugeteilt wurde.
Man könnte ja folgendes Beispiel konstruieren (rein hypotethisch, und nicht auf Deinen speziellen Fall bezogen):
Du reservierst Dir B - XY 123, lässt Dir so eine Tafel anfertigen, und fährst Richtung TÜV. Auf dem Weg dahin passiert irgendwas (Unfall, Radar, sonstwas), Du drehst um und fährst nach Hause. Da baust Du die Kennzeichen ab und trittst die in die Tonne. Damit dürfte die Fahrt nicht nachvollziehbar sein, und Du könntest die Reservierung als 'Spaß' abtun und fertig.
Gut, dass bei Deiner Fahrt nix passiert ist, und zum Glück ist das ja meistens so.Grüße, Thomas
-
12.07.2021, 14:26 #27
- Registriert seit
- 26.10.2009
- Ort
- Berlin
- Beiträge
- 8.652
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Laut GTÜ - Mann war das Vorgehen legitim, zumal auch kennzeichenbezogen eine vorläufige Deckung der Versicherung vorhanden war. Nachvollziehbar, wie in den von Dir beschriebenen Szenarien, wäre es auch. Im Falle einer Polizeikontrolle vor Ort hätte ich mein Anliegen (zulassungsbedingte Fahrt), glaubhaft machen können.
Von der Versicherung war es auf Anfrage auch so geschildert.Viele Grüße
Bernd
R 100 RT (Bj. 1982)
R 100 GS Paris-Dakar _________________________________________
Die Maschine ist die souveräne Beherrscherin unseres gegenwärtigen Lebens.
Arthur Schopenhauer (1788 - 1860), deutscher Philosoph
-
12.07.2021, 14:45 #28
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Interessant jedenfalls was es so alles gibt
Ne "Vorweg-Zulassung" kannte ich auch noch nicht. 😃
-
12.07.2021, 19:50 #29
-
12.07.2021, 20:46 #30
- Registriert seit
- 03.07.2018
- Ort
- Meck-Pom
- Beiträge
- 1.077
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Äh, nur mal so, rote Nummern gibt es (seit langem!) nur noch für Gewerbetreibende im Kfz-Handwerk und muss rechtzeitig angemeldet werden, das kostet richtig paar Scheine für 1 Jahr und darf nicht privat genutzt/verliehen werden.
Das Überführungskennzeichen, was hier für "Privatleute" gemeint ist, ist das gelb markierte Kurzzeitkennzeichen.
Motor geht immer wieder aus, ist...
28.04.2024, 13:02 in Elektrik