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  1. #21
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...

    Ist in #13 doch korrekt beschrieben…..
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  2. #22
    Avatar von Hilbecker
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    AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...

    Zitat Zitat von böcki Beitrag anzeigen
    doch ,das regelt der §10 Abs.4 der FZV. Sollte mittlerweile auch jeder Zulassungsstelle bekannt sein:

    Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen(was ja ohne HU nicht ausgestellt wird !!!!) durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
    Zumindest stellt meine zuständige Zulassungs-Behörde kein ungestempeltes Kennzeichen aus ...

  3. #23
    Avatar von motoclub
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    AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...

    Zitat Zitat von Hilbecker Beitrag anzeigen
    Zumindest stellt meine zuständige Zulassungs-Behörde kein ungestempeltes Kennzeichen aus ...
    Das haben die früher tatsächlich mal 'blanko' gemacht, scheint es aber vor der ersten Zulassung in einem Kreis nicht mehr zu geben.

    Es gibt jedoch ein anderer Fall, bei dem die Behörde das ungestempelte Kennzeichen ausgegeben hat: das angemeldete Fahrzeug wird abgemeldet, dabei wird die Kreis-Plakette entfernt. Und schon hast Du ein ausgegebenes, ungestempeltes Kennzeichen...
    Damit darfst Du wie oben beschrieben Deine Zulassung abwickeln. Was genau allerdings passiert, wenn eine der Hürden nicht klappt (HU durchgefallen, Ausweis vergessen, kein Geld dabei etc.) dürfte lustig werden.
    Grüße, Thomas

  4. #24
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    AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...

    Ich habe es bei der Anmeldung von Töchterchens abgemeldetem Tigra so gemacht:

    1. Wunschkennzeichen reserviert
    2. Kennzeichen bei kennzeichenprofis.de bestellt
    3. eBR- Nummer (oder wie immer das heisst) von der Versicherung angefordert.
    4. Kennzeichen ungestempelt montiert
    5. Termin bei GTÜ vereinbart
    6. Hingefahren
    7. Mit HU - Bescheinigung zur Zulassungsstelle.

    Das alles nicht auf einsamen Landstraßen, sondern in Berlin.
    Viele Grüße
    Bernd

    R 100 RT (Bj. 1982)
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    Die Maschine ist die souveräne Beherrscherin unseres gegenwärtigen Lebens.
    Arthur Schopenhauer (1788 - 1860), deutscher Philosoph

  5. #25
    Avatar von Hilbecker
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    AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...

    Ich habe Neues zu vermelden.

    Nachdem mir meine Zulassungs-Behörde heute, am Vormittag, mehrfach bestätigt hat => Kennzeichen nur mit gültiger HU, geht es - nach Hinweis auf die §10 Abs.4 der FZV - jetzt doch.

    O-Ton: "Hust, Flöt ... ach, Sie meinen eine "Vorweg-Zulassung". Das ist kein Problem"

    Danke euch Allen (besonders Thomas "böcki")
    Martin

  6. #26
    Avatar von motoclub
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    AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...

    Zitat Zitat von BlueThunder Beitrag anzeigen
    Ich habe es bei der Anmeldung von Töchterchens abgemeldetem Tigra so gemacht:

    1. Wunschkennzeichen reserviert
    2. Kennzeichen bei kennzeichenprofis.de bestellt
    3. eBR- Nummer (oder wie immer das heisst) von der Versicherung angefordert.
    4. Kennzeichen ungestempelt montiert
    5. Termin bei GTÜ vereinbart
    6. Hingefahren
    7. Mit HU - Bescheinigung zur Zulassungsstelle.

    Das alles nicht auf einsamen Landstraßen, sondern in Berlin.
    H.

    Das würde mich mal interessieren, ob diese Fahrt tatsächlich legal war. Mein Verständnis der regelung sagt mir: nein.

    Die Tatsache, dass diese Fahrt gut gegangen ist, dürfte kein beleg dafür sein, dass alles nach Gesetz lief. Was fehlt ist das Detail, dass Dir dieses kennzeichen von der Zulassungsstelle zugeteilt wurde.

    Man könnte ja folgendes Beispiel konstruieren (rein hypotethisch, und nicht auf Deinen speziellen Fall bezogen):
    Du reservierst Dir B - XY 123, lässt Dir so eine Tafel anfertigen, und fährst Richtung TÜV. Auf dem Weg dahin passiert irgendwas (Unfall, Radar, sonstwas), Du drehst um und fährst nach Hause. Da baust Du die Kennzeichen ab und trittst die in die Tonne. Damit dürfte die Fahrt nicht nachvollziehbar sein, und Du könntest die Reservierung als 'Spaß' abtun und fertig.

    Gut, dass bei Deiner Fahrt nix passiert ist, und zum Glück ist das ja meistens so.
    Grüße, Thomas

  7. #27
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    AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...

    Laut GTÜ - Mann war das Vorgehen legitim, zumal auch kennzeichenbezogen eine vorläufige Deckung der Versicherung vorhanden war. Nachvollziehbar, wie in den von Dir beschriebenen Szenarien, wäre es auch. Im Falle einer Polizeikontrolle vor Ort hätte ich mein Anliegen (zulassungsbedingte Fahrt), glaubhaft machen können.

    Von der Versicherung war es auf Anfrage auch so geschildert.
    Viele Grüße
    Bernd

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  8. #28
    Avatar von mqp
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    AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...

    Interessant jedenfalls was es so alles gibt
    Ne "Vorweg-Zulassung" kannte ich auch noch nicht. 😃

  9. #29
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...

    Zitat Zitat von motoclub Beitrag anzeigen
    H.

    Das würde mich mal interessieren, ob diese Fahrt tatsächlich legal war. Mein Verständnis der regelung sagt mir: nein.

    Die Tatsache, dass diese Fahrt gut gegangen ist, dürfte kein beleg dafür sein, dass alles nach Gesetz lief. Was fehlt ist das Detail, dass Dir dieses kennzeichen von der Zulassungsstelle zugeteilt wurde.

    Man könnte ja folgendes Beispiel konstruieren (rein hypotethisch, und nicht auf Deinen speziellen Fall bezogen):
    Du reservierst Dir B - XY 123, lässt Dir so eine Tafel anfertigen, und fährst Richtung TÜV. Auf dem Weg dahin passiert irgendwas (Unfall, Radar, sonstwas), Du drehst um und fährst nach Hause. Da baust Du die Kennzeichen ab und trittst die in die Tonne. Damit dürfte die Fahrt nicht nachvollziehbar sein, und Du könntest die Reservierung als 'Spaß' abtun und fertig.

    Gut, dass bei Deiner Fahrt nix passiert ist, und zum Glück ist das ja meistens so.
    Wichtig das die eVB mit einem konkreten Beginndatum (der Tag an dem man das erste Mal damit rumgurkt) erstellt wird und nicht mit dem üblichen Tag der Zulassung.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  10. #30
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    AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...

    Zitat Zitat von Hilbecker Beitrag anzeigen
    Termin an der Zulassungsstelle für ein Überführungs-Kennzeichen, kann ich in der 2. August Woche bekommen - also in knapp einem Monat. Allerdings nur zu Zeiten, an denen ich normalerweise arbeiten muß (keine roten Nummern am Samstag) ... außerdem ist die Zulassungsstelle mal eben 30 KM entfernt ...
    Das heißt, einen Monat warten, einen Tag Urlaub nehmen plus 30-40 € Kosten nur um die "rote Nummer" zu bekommen - die ich nach der Fahrt zur HU entsorgen kann ...
    Ich packe die Dicke auf den Anhänger und fahre damit zur DEKRA ...
    Äh, nur mal so, rote Nummern gibt es (seit langem!) nur noch für Gewerbetreibende im Kfz-Handwerk und muss rechtzeitig angemeldet werden, das kostet richtig paar Scheine für 1 Jahr und darf nicht privat genutzt/verliehen werden.
    Das Überführungskennzeichen, was hier für "Privatleute" gemeint ist, ist das gelb markierte Kurzzeitkennzeichen.

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