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09.07.2021, 09:45 #1
Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Ich frage so blöd, weil ich schon lange kein Fahrzeug mehr zugelassen habe. Das kleine Auto meiner Frau wurde beim Händler gekauft, und ich selbst nutze seit 30 Jahren Firmenwagen.
Ich habe meine R100/7 Bj.81 im Januar nach 30 Jahren Standzeit aus einem Schuppen geholt. Papiere sind vorhanden, incl. einer Abmelde-Bestätigung, datiert auf 1991 ... so langsam ist sie wieder "Straßen-tauglich" und denke mal so langsam an die Zulassung ...
So wie ich das verstanden habe, hole ich mir bei meiner Versicherung eine eVB Nummer, mache einen Termin bei der Zulassungs-Stelle, und hole mir danach das Kennzeichen bei einem Schildermacher ...
Danach schraube ich das (ungestempelte) Kennzeichen ans Heck, schnappe mir die Fahrzeug-Papiere (plus Gutachten für Stahlflex, Federbeine, Auspuff) ... und fahre ca.5 Kilometer zur nächsten Prüfstelle und lasse eine HU machen, ohne vorher weiter gefahren zu sein ?
Habe ich einen Fehler in dem Ablauf ?
Martin
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09.07.2021, 09:54 #2
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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09.07.2021, 10:04 #3
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Hmm,
ich weiß, du bist vom Fach. Aber als ich das letzte Mal (2017) eine Langzeitstillegung >7 Jahre (da werden die Daten im KBA Register gelöscht) wieder zugelassen habe, hat der TÜV zu meinem Erstaunen gesagt: "Baurat" nach Stillegung gibts nicht mehr. Gemacht wurde dann eine ganz normale HU (§ 29 StVZO).
In der Zulassungsstelle hat man dann die Daten von alten Fahrzeugbrief abgetippt (das Fahrzeug war tatsächlich gelöscht).
Grüße
Marcus
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09.07.2021, 10:09 #4
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Hallo,
ja diese Sonderbehandlung gibt es nicht mehr. Meine über 10 Jahre abgemldete Guzzi habe ich auch ganz einfach über den TÜV gefahren und danach zugelassen.
Berthold
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09.07.2021, 10:17 #5
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AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Ist so, wenn die Papiere tatsächlich vollständig vorliegen, keine Neuabnahme.
Probleme kann es mit dem Kennzeichen geben, das muss bereits Namentlich registriert sein, sonst keine Rückverfolgung möglich.
Heißt, ne Reservierung reicht nicht, muss schon vom Amt zugeteilt worden sein.
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09.07.2021, 11:51 #6
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Ihr habt recht: Wenn Papiere da sind, reicht §29.
Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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09.07.2021, 12:33 #7
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
... ich war dann gerade mal bei uns im Dorf im "Büro-Outfit" bei der DEKRA und ich schreibe es mal so, wie er es mir gesagt hat.
Nachdem er dann gehört hat, dass es um ein altes Motorrad ging, wurde sofort aus dem "Sie" ein "DU":
"... wenn du den Eimer fettich hass, und es mal nich plästert, kommsse einfach vorbei - is ne normale HU, Voll-Abnahme gibbet nich mehr"
Plästern = Regnen
Also, jetzt wissen wir mehr ...
Martin
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09.07.2021, 13:48 #8
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Kann ich so bestätigen!
Meine R25 wurde 1976 abgemeldet und 2015 wieder zugelassen
Gruß
AlfredWer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist! Henry Ford
Früher war mehr Lametta! Loriot
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10.07.2021, 08:47 #9
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AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Hallo,ich wollte meinen BMW 1502, den ich seit 38 Jahren besitze, nach 24 Jahren Stillstand diese Woche wieder anmelden.
TÜV und H Abnahme bestanden aber die Vollabnahme würde fehlen.
Brief und Abmeldebescheinigung auch vorhanden.
Ich habe alles wieder in Orginal zurückgebaut.
Mal schaun wie es weiteer geht.
Gruß Thomas
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10.07.2021, 09:02 #10
AW: Neue Zulassung nach 30 Jahren ...
Vollabnahme gibt's nicht mehr.
Kennzeichen ohne TÜV allerdings auch nicht, meines Wissens nach.
Also mit roter Nummer oder auf dem Hänger zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle
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Sammelthema: 2V Gespann-Treibgut...
24.04.2024, 07:51 in Gespanntechnik