Zitat Zitat von Jogi Beitrag anzeigen
Moin moin,

Naja, der Bezug zwischen Fahr- und Standgeräusch ist nicht einfach berechenbar. Gut, die Klappensteuerung trickst die eigentlich beabsichtigte Gesetzeslage aus. Hier kann man aber trefflich streiten ob das deshalb jetzt illegal ist oder nicht.
Ich kenne die beabsichtigte Gesetzeslage nicht. Wäre aber Lärmschutz das primäre Ziel, gäbe es absolute Geräuschobergrenzen. Damit wären auch Klappenauspuffe obsolet. Wenn mit einem Klappenauspuff das Fahrgeräusch deutlich unter dem Standgeräusch (wobei sehr wenig Gemisch verbrannt wird) liegt und das Fahrgeräusch nur in einem eng beschränkten Bereich gemessen wird, kommt es zur gegenwärtigen Problemlage. Das ist kein dummer Zufall, sondern Unfähigkeit oder Vorsatz der Regulierungsbehörden.

Besonders krass:
An Rennstrecken gibt es Obergrenzen, was dazu führt, dass viele Serienmotorräder dort nicht mehr fahren dürfen.