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24.08.2021, 08:37 #1
Gutachten /ABE ... mit nehmen ?
Ihr Lieben
Ich habe meine R100/7 letzte Woche durch die HU gebracht, aber keiner interessierte sich für die technischen Änderungen.
Bei meiner Nachfrage, was mit den ABEs geschehen soll, sage der Prüfer: "... schön in einen Ordner Zuhause ablegen."
Geändert:
- hintere Federbeine der Marke YSS
- Bremsleitungen von Spigler (WüDo)
- Lenker von Fehling
- Auspuff von Hattech
Muss ich die ABE (bzw. Gutachten) mitnehmen (Original oder Kopie) ? Ist der nette Mensch, mit der roten Kelle am Straßenrand auch mit den eingravierten KBA Nummern an den Teilen zufrieden zu stellen ?
Der Stauraum unter der Bank ist doch etwas knapp für den ganzen Papierkram ...
Martin
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24.08.2021, 08:51 #2
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AW: Gutachten /ABE ... mit nehmen ?
Das ist eine gute Frage, ich hätte die Änderungen in die Papiere eintragen lassen.
Das Problem mit diesen ABE´s ist, sie sind immer Ausgehend von einem Serien-Fahrzeug.
Das heißt, durch den Lenker ist das Krad nicht mehr Serie, also haben die ABE´s der übrigen Teile eigentlich keine Gültigkeit mehr.
Da die lieben Ordnungshüter ja auf Lärm aus sind, könnten sie Dir genau das bei den Hattech´s ankreiden.
In der Regel passiert das nicht, könnte aber....
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24.08.2021, 09:03 #3
AW: Gutachten /ABE ... mit nehmen ?
Eintragen lassen ist immer der Beste Weg.
Das mach ich aber auch nur wenn mal viel zusammengekommen ist und das dann auf einen Rutsch gemacht werden kann.
Ansonsten habe ich die ABE digital eingescannt als PDF aufm Handy dabei.
Weis allerdings nicht ob das alle so akzeptieren.Klaus
Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom!
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24.08.2021, 09:12 #4
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24.08.2021, 10:00 #5
AW: Gutachten /ABE ... mit nehmen ?
Grüße aus dem schönen Allgäu
Martin
Seit ich 18 bin, fahre ich kein Moped mehr.
Tagesgericht: Kaltes Schaumsüppchen von Hopfen und Gerste (Vegan)
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24.08.2021, 10:21 #6
AW: Gutachten /ABE ... mit nehmen ?
So kenne ich das auch: Gesamtbeurteilung mehrerer ABEs (das ist dann eine Einzelabnahme), wenn die Änderungen eine Wechselwirkung haben (schönes Beispiel: Y-Rohr mit ABE und Slip-on ESD beide mit ABE und beide mit Geräusch ok, beide in Kombination: zu laut). Der Lenker hat aber mit dem Auspuff keine Wechselwirkung.
Zur Ausgangsfrage des "Mitführens": "Alte" ABEs mitführen, bei EG Betriebserlaubnis reicht das Prüfzeichen als Nachweis der Legalität. Deshalb gibt es hier teilweise gar keinen "Zettel" vom Hersteller. Da dann aber der Nachweis schwierig ist, ob das Anbauteil auch für das entsprechende Fahrzeug geprüft ist, ist ein Mitführen besser. Generell gilt noch die alte Erfahrung: Im Regelfall verkürzt das Mitführen diverser Zettel und mehrseitige Fahrzeugscheine Kontrollen. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Grüße
Marcus
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24.08.2021, 10:26 #7
AW: Gutachten /ABE ... mit nehmen ?
Man kann ein Top Case montieren und den Ordner darin gut unter bringen.
Ich habe mich entschieden lieber 10€ für das Nichtmitführen von Dokumenten zu zahlen, allerdings kann ich mich an meine letzte Verkehrskontrolle gar nicht mehr erinnern, muss Jahrzehnte her sein und die meisten Beamten die eine 2V kennen sind längst pensioniert. Und was wichtig ist, ich meide die Poserstrecken.
Gruß
Willy
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24.08.2021, 10:26 #8
AW: Gutachten /ABE ... mit nehmen ?
So halte ich es auch. Möglichst viel eintragen lassen.
An der GS habe ich das Y-Rohr mit EG Zulassung und ABE nicht eintragen lassen. Der Motor und der ESD sind Serie. Also davor und dahinter ist alles Serie. Hat mit Federbein, Fussrasten und Lenker etc. nichts zu tun. Sollte also passen und kein Anlass für eine Beanstandung sein.
Für echte und erhebliche Maßnahmen müssen sich die kontrollierenden Beamten auch sehr sicher sein. ABE auf Handy können daher zur Klärung sicher beitragen.Es grüßt aus Stormarn
Matthias
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24.08.2021, 12:32 #9
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AW: Gutachten /ABE ... mit nehmen ?
Lesbare KBA-Nummern auf den Teilen erfordern keine Mitführung der physischen Papiere, und nicht immer eine Eintragung, wenn im Begleitschreiben das Fahrzeug genau aufgeführt ist. Ob man Eintragungen vornehmen lassen muss, ist abhängig von dem Inhalt/ Hinweis im Begleitpapier.
Ansonsten, wie geschrieben, Scans auf dem Mobiltelefon mitnehmen - und Papiere zu jedem TÜV-Termin, wenn nix eingetragen wurde, das vermeidet immer Mißverständnisse.Geändert von dscheto (24.08.2021 um 12:33 Uhr)
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24.08.2021, 16:45 #10
AW: Gutachten /ABE ... mit nehmen ?
Das ist so nicht richtig!
Zu jedem Teil mit einer KBA-Nummer gibt es ein Gutachten, aus dem hervorgeht, an welchem Fahrzeugtyp das Teil unter welchen Bedingungen angebaut werden darf.
Gibt es zusätzlich eine ABE, muss der Anbau nicht von einem Sachverständigen geprüft werden, aber das Papier muss mitgeführt werden.
Ist eine Anbauprüfung vorgeschrieben, steht im dabei erstellten Gutachten nach §19.3, ob und wann eine Übertragung in die Fahrzeugpapiere nötig ist:
- kann, muss aber nicht
- bei nächster Befassung
- umgehend.
In den beiden ersteren Fällen ist auch dieses Papier mitzuführen.
Der Prüfer bei der HU kann die Zulässigkeiten aus den Datenbanken ersehen, der Polizist vor Ort nicht; im Zweifel lädt er dich zur Überprüfung bei TÜV und Co. ein.
Nur EG-Genehmigungen muss man nicht mitführen; es macht aber das Leben ggf. leichter, wenn sie präsent sind.Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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