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  1. #71
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    AW: Das Ende des "Urin-Bechers" am rechten Ende des Lenkers

    Ich möchte mal von euch wissen, wo steht es, dass der Bremsflüssigkeitsbehälter ein Schauloch haben oder durchsichtig sein muss. Die Durchscheinfähigkeit der Behälter dient nur zur vereinfachten Wartung, damit man eben nicht den Deckel aufschrauben muss zur Flüssigkeitsstandkontrolle und Luft in Kontakt kommt.

  2. #72
    Admin Avatar von Florian
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    AW: Das Ende des "Urin-Bechers" am rechten Ende des Lenkers

    Zitat Zitat von dscheto Beitrag anzeigen
    Ich möchte mal von euch wissen, wo steht es, dass der Bremsflüssigkeitsbehälter ein Schauloch haben oder durchsichtig sein muss. Die Durchscheinfähigkeit der Behälter dient nur zur vereinfachten Wartung, damit man eben nicht den Deckel aufschrauben muss zur Flüssigkeitsstandkontrolle und Luft in Kontakt kommt.
    Richtlinie 93/14/EWG „Über Bremsanlagen für zwei– und dreirädrige Kraftfahrzeuge” (war gültig bis zum 31.12.2015, den Nachfolger kannst Du selber googeln).

    Anhang, Gliederungspunkt 2.2.8:
    Im Fall von Bremsanlagen mit hydraulischer Übertragung muß der Behälter für die Bremsflüssigkeit so ausgelegt und beschaffen sein, daß der Bremsflüssigkeitsstand leicht geprüft werden kann.

    Bitte, gerne,
    Florian



  3. #73
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    AW: Das Ende des "Urin-Bechers" am rechten Ende des Lenkers

    Zitat Zitat von Florian Beitrag anzeigen
    Richtlinie 93/14/EWG „Über Bremsanlagen für zwei– und dreirädrige Kraftfahrzeuge” (war gültig bis zum 31.12.2015, den Nachfolger kannst Du selber googeln).

    Anhang, Gliederungspunkt 2.2.8:
    Im Fall von Bremsanlagen mit hydraulischer Übertragung muß der Behälter für die Bremsflüssigkeit so ausgelegt und beschaffen sein, daß der Bremsflüssigkeitsstand leicht geprüft werden kann.

    Bitte, gerne,
    Florian


    Da steht nichts von Schauglas o.ä., leicht zu prüfen kann auch bedeuten "Deckel abschrauben und nachsehen", also Ermessenssache?

  4. #74

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    AW: Das Ende des "Urin-Bechers" am rechten Ende des Lenkers

    Zitat Zitat von Florian Beitrag anzeigen
    Richtlinie 93/14/EWG „Über Bremsanlagen für zwei– und dreirädrige Kraftfahrzeuge” (war gültig bis zum 31.12.2015, den Nachfolger kannst Du selber googeln).
    Entscheidend ist nicht der eventuelle Nachfolger dieser Regelung, sondern die zum Zeitpunkt der Erstzulassung bzw. Erteilung der ABE geltende. Wahrscheinlich also noch eine nationale Regelung, ggf. auch deutlich schärfer formuliert.
    _______________________
    Grüße, Frank

    R80GS, 3/88

  5. #75

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    AW: Das Ende des "Urin-Bechers" am rechten Ende des Lenkers

    Servus zusammen.

    das kann man sich doch ganz leicht selbst ausrechnen, oder?
    Bei einer Doppelbremsanlage mit 2x40 er Kolben und 6 mm Bremsbelagdicke von neu bis verschlissen sinkt der Bremsflüssigkeitsstand im Behälter um 0,060288 cm3, oder?
    Wieviel Inhalt hat der Bremsflüssigkeitsbehälter?

    Gruß Roland

  6. #76
    Avatar von hofmannra
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    AW: Das Ende des "Urin-Bechers" am rechten Ende des Lenkers

    Da solltest du nochmals nachrechnen…
    Viele Grüße
    Rainer

  7. #77
    Avatar von Hilbecker
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    AW: Das Ende des "Urin-Bechers" am rechten Ende des Lenkers

    Zitat Zitat von RolyVFR Beitrag anzeigen
    Servus zusammen.

    das kann man sich doch ganz leicht selbst ausrechnen, oder?
    Bei einer Doppelbremsanlage mit 2x40 er Kolben und 6 mm Bremsbelagdicke von neu bis verschlissen sinkt der Bremsflüssigkeitsstand im Behälter um 0,060288 cm3, oder?
    Wieviel Inhalt hat der Bremsflüssigkeitsbehälter?

    Gruß Roland
    Hallo Roland

    ... ist hier alles schon mehrfach "durchgekaut" worden:

    4 Kolben a 38mm bei 5mm Belag Stärke = ca. 28ml

    Der Bremsflüssigkeitsbehälter wird zu 2/3 befüllt mit 30 ml

    Vor Beginn der Saison schaut jeder mal kurz in den Behälter und macht sowieso alle 2 bis 3 Jahre neues DOT 4 rein.

    Und wer seine Beläge nicht innerhalb eines Jahres runter rubbelt ist auf der sicheren Seite ...

    So, jetzt wünsche ich allen ein schönes, sonniges Wochenende
    Martin

  8. #78
    Admin Avatar von Florian
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    AW: Das Ende des "Urin-Bechers" am rechten Ende des Lenkers

    Zitat Zitat von FrankR80GS Beitrag anzeigen
    Entscheidend ist nicht der eventuelle Nachfolger dieser Regelung, sondern die zum Zeitpunkt der Erstzulassung bzw. Erteilung der ABE geltende. Wahrscheinlich also noch eine nationale Regelung, ggf. auch deutlich schärfer formuliert.
    Wirklich? Es geht doch hier um jüngst hergestellte Nachrüstteile.
    Beim Thema Reifen sind wir doch auch der aktuellen Verordnungslage unterworfen.

    Fragend,
    Florian
    Geändert von Florian (24.09.2021 um 07:55 Uhr)

  9. #79

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    AW: Das Ende des "Urin-Bechers" am rechten Ende des Lenkers

    Zitat Zitat von Florian Beitrag anzeigen
    Wirklich? Es geht doch hier um jüngst hergestellte Nachrüstteile.
    Beim Thema Reifen sind wir doch auch der aktuellen Verordnungslage unterworfen. ...
    Es gilt Bestandsschutz. Deshalb haben ältere Fahrzeuge keine oder höhere Abgasgrenzwerte, andere Lärmgrenzwerte usw. Du musst keine "besseren" Reifen fahren als in der ABE vorgeschrieben. Nur wenn Du völlig andere (Dimensionen, Bauart) fahren möchtest, bedürfen sie einer Abnahme und müssen den damaligen Mindestanforderungen (Geschwindigkeits- und Traglastindex) entsprechen. Das galt auch schon früher (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung statt Eintragung).
    _______________________
    Grüße, Frank

    R80GS, 3/88

  10. #80
    Admin Avatar von Florian
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    AW: Das Ende des "Urin-Bechers" am rechten Ende des Lenkers

    Zitat Zitat von FrankR80GS Beitrag anzeigen
    Es gilt Bestandsschutz. Deshalb haben ältere Fahrzeuge keine oder höhere Abgasgrenzwerte, andere Lärmgrenzwerte usw. Du musst keine "besseren" Reifen fahren als in der ABE vorgeschrieben. Nur wenn Du völlig andere (Dimensionen, Bauart) fahren möchtest, bedürfen sie einer Abnahme und müssen den damaligen Mindestanforderungen (Geschwindigkeits- und Traglastindex) entsprechen. Das galt auch schon früher (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung statt Eintragung).
    Danke für die Aufklärung.

    Gruß,
    Florian

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