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08.01.2022, 13:39 #1
Zubehör-Schalldämpfer eintragen als "wahlweise" - geht das?
Hallo zusammen,
Ich besitze ein Motorrad im Originalzustand und einen Zubehör-ESD mit EG-Betriebserlaubnis. Wenn ich diesen ESD in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen möchte, ist das erstmal kein großes Problem. Wenn ich dann mal -aus welchen Gründen auch immer- wieder den Original-ESD montieren möchte, müßte ich, laut Auskunft eines aaS vom TÜV, den Zubehör-ESD wieder aus den Papieren löschen lassen. Wenn ich den dann wieder anbauen will, muß er wieder rein. "Was in den Papieren drinsteht, muß auch dran sein und funktioneren", so die Auskunft.
Ist es nicht möglich, den Zubehör-ESD im Bemerkungsfeld beispielsweise so eintragen zu lassen:
"**wahlw. auch ESD Achkrachpowitsch Zackzack, EGBE 12345XYZ**" , oder so ähnlich?
Das alles dran sein muß, was eingetragen ist, ist relativ. Wenn ich zwei oder drei Reifengrößen oder -fabrikate eingetragen habe, habe ich ja immer eine oder zwei davon NICHT am Mopped. Ein eingetragenes Windschild mit Teilegutachten, welches gerade NICHT montiert ist, wird auch nicht bemängelt.
Hat jemand da Erfahrungen oder das schon mal machen lassen?
Daß ich den ESD mit EG-Betriebserlaubnis nicht unbedingt eintragen lassen muß, weiss ich. Grund ist, daß bei einer Kontrolle durch die Ordnungskräfte der Zubehör-ESD aufgefallen ist (nicht wegen der Lautstärke, sondern wegen des Aussehens) und ich die Betriebserlaubnis nicht im Original sondern nur in Kopie besitze. Den Beamten vor Ort war es nicht möglich, die ABE zu "googlen" und ich erhielt den Hinweis, daß man mit einem einigermaßen vernünftigen Computer "so eine Betriebserlaubnis auch schnell mal selber basteln könnte". Eine Mängelkarte wurde nicht ausgestellt, weil der Pott nicht auffällig laut war und die Typnummer für das entsprechende Fahrzeug auf dem Dämpfer lesbar angebracht ist.
Gruß
KlausGeändert von KMD (08.01.2022 um 13:41 Uhr)
Karoline, nimm die Hufe aus der Butter.
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08.01.2022, 22:57 #2
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09.01.2022, 02:10 #3
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09.01.2022, 08:40 #4
AW: Zubehör-Schalldämpfer eintragen als "wahlweise" - geht das?
Solche Einträge habe ich auch schon gesehen.
z.B zum Serienstoßsdämpfer ww. Koni oder Vorderrad ww. 18" und 19"Gruß RaineR
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09.01.2022, 09:57 #5
AW: Zubehör-Schalldämpfer eintragen als "wahlweise" - geht das?
*wahlweise Einzelsitz, Beifahrerrasten entfernen *
steht bei mir, ich denke es liegt nur in der Hand des anerkannten Sachverständigen....
Gruß Thomasrechts? ...nicht einen Millimeter!!
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09.01.2022, 11:18 #6
AW: Zubehör-Schalldämpfer eintragen als "wahlweise" - geht das?
Moin!
Bei meiner R80 sind sogar 2 Verkleidungen eingetragen, wahlweise die RS Verkleidung, oder die Habermann Spitfire III, der Ingenieur hatte mich sogar extra gefragt!
Grüße kimiGrüße kimi
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09.01.2022, 11:56 #7
AW: Zubehör-Schalldämpfer eintragen als "wahlweise" - geht das?
Vielen Dank für die Hinweise.
Ich sehe, ein erneuter Anlauf scheint nicht aussichtslos zu sein.
Gruß
KlausKaroline, nimm die Hufe aus der Butter.
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09.01.2022, 12:01 #8
AW: Zubehör-Schalldämpfer eintragen als "wahlweise" - geht das?
Das hängt letztlich vom Aufwand ab, der mit dem Tausch der Ausstattung verbunden ist. Es wird also niemand eintragen
"w.weise mit Motor 800 oder 1000 cc".
Aber Dinge wie Reifen, Räder, Lenker, Verkleidungen oder Schalldämpfer sind machbar.Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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09.01.2022, 12:23 #9
AW: Zubehör-Schalldämpfer eintragen als "wahlweise" - geht das?
.... der Sachverständige muss nur von der Überzeugung der Sinnhaftigkeit des Fahrzeughalters überzeugt werden.....
Bei der Auspuffanlage könnte z. B. nicht passendes Koffersystem für Urlaubsfahrten ein Grund sein...rechts? ...nicht einen Millimeter!!
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09.01.2022, 13:02 #10
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AW: Zubehör-Schalldämpfer eintragen als "wahlweise" - geht das?
Zum Einzelsitz... Bei mir überzeugte die Bemerkung, dass ich die Soziusrasten gerne weiterhin dran hätte, um in kniffligen Situationen mehr Gewicht aufs Hinterrad bringen zu können.
Eintrag erfolgte mit "WW. MIT EINZELSITZ MIT SOZIUSFUSSRASTEN"...
Bei der R25/2 habe ich den Soziussattel demontiert, aber noch zwei Sitzplätze in den Papieren eingetragen. Das hat beim TÜV in Deutschlang damals nur einmal in 10 Jahren einen Prüfer interessiert. Ich sagte dann, dass der Sattel gerade zerlegt und beim Lackierer wäre. Das wurde so akzeptiert. Die Polizei hat noch sich noch nie für den fehlenden Sattel interessiert.
Zum Schalldämpfer... Ich würde ihn nicht eintragen lassen, bis sich mal jemand massiv daran stört.
R75/5 Limakontrollleuchte brennt...
24.04.2024, 22:34 in Elektrik