Seite 2 von 11 ErsteErste 1234 ... LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 108
  1. #11
    № 121 Avatar von mk66
    Registriert seit
    24.04.2007
    Beiträge
    8.104

    AW: Das Geheimnis der Quetschkante

    Zitat Zitat von hansen_reloaded Beitrag anzeigen
    Lohnt nicht, das Patent ist mMn eh wertlos, da anfechtbar (Inhalte und Ansprüche zum Zeitpunkt der Anmeldung vorbekannt und Stand der Technik, teils langjährig).
    Hallo neugierige Frage (ernst gemeint): Wer trägt im Streitfall die Beweislast und die damit verbundenen Kosten? Andersrum: Hat der Patentinhaber einen indirekten Schutz, weil er irgendwas Allgemeinbekanntes schützen lies und die Patentbehörde nachlässig war?

    War da nicht mal der Fall eines Forenmitgliedes, der sich den x-Fach vorgenommenen Choke - Ersatz per Fahrradspeiche hat schützen lassen.

    Ansonsten noch meine persönliche Meinung: Der Protagonist hier ist viel zu jung verstorben. Das hat keiner verdient. Man sollte die Vergangenheit auf sich beruhen lassen. Ich finde, die Beschreibungen in den Dokument können für eigene Bastelzwecke durchaus nützlich sein. Danke an Rudi fürs verlinken.

    Grüße
    Marcus
    Geändert von mk66 (25.01.2022 um 17:55 Uhr)

  2. #12
    Avatar von hossmann
    Registriert seit
    08.02.2016
    Ort
    an der Fils
    Beiträge
    84

    AW: Das Geheimnis der Quetschkante

    Hallo miteinander,

    das was der Rudi da gefunden hat ist eine Veröffentlichung bzw. eine Patentanmeldung. Es handelt sich nicht um ein erteiltes Patent. Das würde nicht eine "A1" sondern ein "B" am Ende tragen.

    Dies macht Mann gerne um der Welt zu zeigen, was man drauf hat und um zu vermeiden, dass sich jemand anderes das patentieren lässt, weil ja schon veröffentlicht und damit Stand der Technik. Die Inhalte können durchaus pillepalle sein und von leichter Kost oder gar unsinnig. Erst im Zuge einer Patenterteilung wird die Patentfähigkeit der Inhalte verifiziert.

    In der Veröffentlichung sind am Ende ja auch jede Menge anderer Veröffentlichungen zitiert, die sich wahrscheinlich alle mehr oder minder mit demselben Thema befassen.

    Woher ich das weiss? ....
    Also cool bleiben.

    Edit sagt, deshalb sind die Zeichnungen in diesen Schriften auch immer extreeeeeeem aussagekräftig und sollten nicht allzusehr genau angeschaut und interpretiert werden.

    Grüsse,
    Martin
    Geändert von hossmann (25.01.2022 um 18:01 Uhr)

  3. #13
    Avatar von Albatros
    Registriert seit
    26.02.2008
    Ort
    Sulzbach an der Murr
    Beiträge
    48

    AW: Das Geheimnis der Quetschkante

    Hallo zusammen,
    Das ist noch kein Patent, sondern erst die Anmeldung (siehe zweite Zeile auf der ersten Seite). Anmelden kann man viel, aber einen Schutz hat man dadurch noch nicht. Der nächste Schritt ist das Stellen des Prüfantrages. Erst dann wird vom Patentamt geprüft, inwieweit die im Recherchenbericht angeführten Dagegenhaltungen verletzt werden oder nicht. Gleichzeitig erscheint im Kopf des Dokumentes auch die Spalte :"Prüfantrag gestellt am...". Die Prüfung kann sich ganz schön lange hinziehen und ist nervig; ich habe das beruflich schon mehrmals mitgemacht.
    Erst nach Abschluss dieser Prüfung kann das Patent erteilt werden, dann erst gibt es eine richtige Patentschrift, und die ist dann wasserdicht.
    Gruß aus Sulzbach an der Murr!
    Heinrich
    EML 100 RS WN VY 761
    WESTFALIA Gigaliner 121 WN YX 322

    Der Wurm muß dem Fisch schmecken, nicht dem Angler!

  4. #14
    Avatar von albauer
    Registriert seit
    13.08.2007
    Ort
    Münchner Osten
    Beiträge
    310

    AW: Das Geheimnis der Quetschkante

    Zitat Zitat von Q-treiber Beitrag anzeigen
    Über das "Patent" hab ich mich schon vor 3 Jahren aufgeregt.
    Haben wir - wie viele andere auch - schon vor über 30 Jahren so gemacht, dass der Kolben über die Zylinderkopftrennebene hinaus ragt.
    Ich finde insbesondere die Seiten mit den Rechercheergebnissen besonders interessant .. Wenn ich mir insbesondere die mit X, Y und A markierten Quellen ansehe ..

    Wo steht denn, dass das Patent bewilligt wurde?

    Ohne Patentanwalt zu sein … Dokumente die mit einem X gekennzeichnet sind und vor der Einreichung des Patents veröffentlicht wurden besagen, dass alleine aufgrund dieser Veröffentlichung die beanspruchte Erfindung nicht als „neu“ oder auf „erfinderischer Tätigkeit beruhend“ betrachtet werden kann….


    Alexander

  5. #15
    Avatar von Gerd
    Registriert seit
    19.03.2007
    Ort
    N.N. (Nahe Nämberch)
    Beiträge
    2.992

    AW: Das Geheimnis der Quetschkante

    Hab's mir mal durchgelesen. Wie andere schon schruben: der Inhalt ist ...überschaubar. Daß sich eine Quetschfläche nach innen um ~1° öffnen sollte, ist allein während der Lebenszeit dieses Forums schon x-mal beschrieben worden, somit "public domain". Aber vom Unwissen über genau diesen Sachverhalt leben viele Patent(anwält)e.

    Vielleicht kann hier jemand beschreiben, worin denn der große Vorteil besteht, daß der Kolben bis in den Kopf hineinfährt. Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, wäre:
    • besserer (Ab-)Wärmetransport, weil nicht durch eine Dichtung "unterbrochen"
    • und daß vielleicht das Volumen, in dem sich gern mal Ölkohle sammelt (Feuersteg-Bereich), immer schön mitventiliert wird.

    Beides aber intuitive Spontangedanken.
    Beste Qrüße - Gerd
    (www.zeebulon.de/bmw)

    Bin dann erstmal weg...

  6. #16
    Avatar von Gerd
    Registriert seit
    19.03.2007
    Ort
    N.N. (Nahe Nämberch)
    Beiträge
    2.992

    AW: Das Geheimnis der Quetschkante

    Zitat Zitat von mk66 Beitrag anzeigen
    ...
    Ansonsten noch meine persönliche Meinung: Der Protagonist hier ist viel zu jung verstorben. Das hat keiner verdient. Man sollte die Vergangenheit auf sich beruhen lassen. Ich finde, die Beschreibungen in den Dokument können für eigene Bastelzwecke durchaus nützlich sein. Danke an Rudi fürs verlinken.

    Grüße
    Marcus
    Beste Qrüße - Gerd
    (www.zeebulon.de/bmw)

    Bin dann erstmal weg...

  7. #17

    Registriert seit
    24.01.2017
    Ort
    Mönkeberg
    Beiträge
    1.748

    AW: Das Geheimnis der Quetschkante

    Zitat Zitat von mk66 Beitrag anzeigen
    Hallo neugierige Frage (ernst gemeint): Wer trägt im Streitfall die Beweislast und die damit verbundenen Kosten? Andersrum: Hat der Patentinhaber einen indirekten Schutz, weil er irgendwas Allgemeinbekanntes schützen lies und die Patentbehörde nachlässig war?
    M.W. nein, er muß gegen eine ihm bekannt werdende Schutzrechtverletzung aktiv vorgehen und sein Schutzrecht geltend machen. Die Kosten und ggf. schon angerichteten wirtschaftlichen Schaden kann er sich vom Schutzrechtverletzer zurückholen, wenn tatsächlich seine Schutzrechte verletzt wurden.

    Sowas kann eine sehr teure Angelegenheit werden, wie z.B. bei den Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung in den letzten Jahren. Falls hier ein Fachanwalt mitliest: Bitte korrigieren, wenn ich was falsch oder unzureichend dargestellt habe.

    Einmal habe ich so ein Verfahren miterlebt. Eine italienische Firma hatte sich was patentieren lassen, was wir schon gute 25 Jahre vorher in Serie hatten, ohne darauf Schutzrechte angemeldet zu haben. Im Guten wollten Sie sich nicht mit uns einigen, also haben wir sie klagen lassen, wobei sie gescheitert sind. Wirtschaftlichen Schaden hatten wir keinen, die solide fünfstelligen Verfahrenskosten gingen zu Lasten des Klägers.
    Geändert von hansen_reloaded (25.01.2022 um 18:25 Uhr)

  8. #18
    Avatar von er90es
    Registriert seit
    23.09.2016
    Ort
    Köln
    Beiträge
    2.213

    AW: Das Geheimnis der Quetschkante

    Zitat Zitat von hossmann Beitrag anzeigen
    Hallo miteinander,

    das was der Rudi da gefunden hat ist eine Veröffentlichung bzw. eine Patentanmeldung. Es handelt sich nicht um ein erteiltes Patent. Das würde nicht eine "A1" sondern ein "B" am Ende tragen.
    ...schon mal über die vielen "Patents Pending" gewundert?

  9. #19
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
    Registriert seit
    17.08.2017
    Beiträge
    2.635

    AW: Das Geheimnis der Quetschkante

    Hi Martin,
    Es handelt sich nicht um ein erteiltes Patent. Das würde nicht eine "A1" sondern ein "B" am Ende tragen.
    Das "B" steht bei mir am Anfang

    Die Prüfung und Erteilung war ne echte Erfahrung, zeit- und auch kostenmäßig..

    https://treiber-hamburg.de/Richtbetr...gutachten.html

  10. #20
    Avatar von ullil
    Registriert seit
    11.10.2009
    Ort
    Ostbelgien/Aachen
    Beiträge
    1.615

    AW: Das Geheimnis der Quetschkante

    Zitat Zitat von hansen_reloaded Beitrag anzeigen
    Lohnt nicht, das Patent ist mMn eh wertlos, da anfechtbar (Inhalte und Ansprüche zum Zeitpunkt der Anmeldung vorbekannt und Stand der Technik, teils langjährig). Der Schuldige ist eigentlich der Patentprüfer beim EPO, der das Ding angenommen hat, aber vielleicht hat der auch die €€€ der Gebührenordnung im Blick gehabt...
    Dann kann ich mir also nicht patentieren lassen, dass ein Rad rund ist?

Seite 2 von 11 ErsteErste 1234 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
OK, verstanden

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Falls Sie nicht einverstanden sind, können Sie die Browsereinstellungen ändern oder diese Seite verlassen. Weitere Information hier