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  1. #1
    Avatar von UtzL
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    Fussgängerzone

    Werte Expertenrunde!
    Darf ich mein Motorrad durch eine Fussgängerzone schieben?
    Wenn ja: Darf Motor laufen oder muss er abgestellt sein.
    Vielleicht weiss jemand was.
    Grüße UtzL



  2. #2
    Avatar von nomix111
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    AW: Fussgängerzone

    Springt er nicht mehr an, wenn du ihn ausmachst?
    Darf ich dann auch ein Auto hinterherschieben?
    Fragen über Fragen???


    Ein Fahrrad darfst du jedenfalls schieben

  3. #3
    Avatar von gespanntreiber0
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    1.408

    AW: Fussgängerzone

    So weit ich weiß, darf man ein Motorrad überhaupt nicht schieben.
    Bin letztes Jahr auch mal in der Fußgänerzone gelandet. Die Einbahnstraße endete an einer Tiefgarageneinfahrt, die für Motorräder gesperrt war.
    Mein Ziel war in der Fußgängerzone. Ein zurück gab es wegen der Einbahnstraße nicht.
    Vor dem schieben hätte ich keine Angst.
    Schiss hatte ich wegen dem Parken in der Fußgängerzone vor dem Laden.
    Haben alle nur dumm geschaut.
    Die genaue Rechtslage habe ich nicht geprüft.
    Grüße aus dem schönen Allgäu

    Martin

    Seit ich 18 bin, fahre ich kein Moped mehr.

    Tagesgericht: Kaltes Schaumsüppchen von Hopfen und Gerste (Vegan)

  4. #4

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    AW: Fussgängerzone

    Zitat Zitat von UtzL Beitrag anzeigen
    Werte Expertenrunde!
    Darf ich mein Motorrad durch eine Fussgängerzone schieben?
    Wenn ja: Darf Motor laufen oder muss er abgestellt sein.
    Vielleicht weiss jemand was.
    Ohne laufenden Motor ist das, als ob Du ein Fahrrad schiebst (rechtlich). Abstellen ist nur erlaubt, wenn es nicht als Parken (länger als 3 min oder vom Fahrzeug entfernen) gilt.
    _______________________
    Grüße, Frank

    R80GS, 3/88

  5. #5
    Avatar von glowin
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    AW: Fussgängerzone

    Eine Freundin von mir hat vor vielen Jahren ihr Motorrad auch immer einer Fußgängerzone gegenüber ihrer Wohnung geparkt.
    Eines Tages war dann morgens ein Strafzettel dran wegen Fahren in der Fußgängerzone.
    Nach vielen Diskussionen ( es hatte sie ja keiner fahren gesehen, und schieben war anscheinend kein Problem) wurde dann ein Strafzettel wg. Parken in der Fußgängerzone draus.

    Gruss
    Burkhard

  6. #6

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    AW: Fussgängerzone

    Schieben ist erlaubt, fahren und parken grundsätzlich verboten. Es besteht seitens der Kommune die Möglichkeit, das Fahren und Parken zu bestimmen Zeiten und/oder für bestimmte Personen(gruppen), z.B. Anwohner, zu gestatten.
    Wenn es dich nicht mehr kümmert, was andere von dir denken, hast du die höchste Stufe der Freiheit erreicht.

  7. #7
    Avatar von Schmitti
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    AW: Fussgängerzone

    Der 1. APRIL IST SEID 12 TAGEN VORBEI .

    Gruss Schmitti

  8. #8
    Avatar von Qtreiber66
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    Am Rande des Ostalbkreises
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    6.597

    AW: Fussgängerzone

    Zitat Zitat von Schmitti Beitrag anzeigen
    Der 1. APRIL IST SEID 12 TAGEN VORBEI .

    Gruss Schmitti
    Aber nur in der restlichen Welt.
    Hier im Forum dauert der "bei so manchem Thema" 365 Tage.

    VG
    Guido
    "Keep on Rockin in a free world" (Neil Young)

  9. #9
    Avatar von Schwupp
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    AW: Fussgängerzone

    Zitat Zitat von Schmitti Beitrag anzeigen
    Der 1. APRIL IST SEID 12 TAGEN VORBEI .

    Gruss Schmitti
    11
    "In der Nacht sind alle Kühe schwarz, auch die blonden." (Karl Kraus)

  10. #10

    Registriert seit
    10.07.2007
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    AW: Fussgängerzone

    Zitat Zitat von glowin Beitrag anzeigen
    ...
    Nach vielen Diskussionen ( es hatte sie ja keiner fahren gesehen, und schieben war anscheinend kein Problem) wurde dann ein Strafzettel wg. Parken in der Fußgängerzone draus.

    Gruss
    Burkhard
    Das wären heutzutage 55 Euro, das Fahren kostet "nur" 50 Euro.
    Wenn es dich nicht mehr kümmert, was andere von dir denken, hast du die höchste Stufe der Freiheit erreicht.

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