Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1

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    G/S Rahmenheck eintragungspflichtig?

    ich habe ein Rahmenheck für die G/S, das nur für eine Einzelsitzbank taugt.
    Muss ich es eintragen lassen, wenn ich es nur mit dem Einzelsitz verwende.
    Für Zweierbetrieb muss ich das Originalheck verwenden.

    LG Christoph
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    Geändert von stangl (04.07.2022 um 21:03 Uhr)

  2. #2
    Avatar von potato-69
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    AW: G/S Rahmenheck eintragungspflichtig?

    Hi Christoph. Sieht auf dem dunklen Foto aus wie ein Gletter Heck o.ä.

    Deine Frage bzw. Formulierung ist schwer zu verstehen. Grüsse Dirk
    Because 1/3 of Planet is dirt!

  3. #3

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    AW: G/S Rahmenheck eintragungspflichtig?

    Hallo Dirk,
    es sieht so aus, ist es aber nicht.
    Von der Funktion her hält es die Sitzbank, die vorne auf dem Rahmen aufliegt.
    Es gibt keine Belastung durch den Beifahrer; der ist ja nicht da.


    LG Christoph

  4. #4
    Avatar von ABT
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    AW: G/S Rahmenheck eintragungspflichtig?

    Also ich würde sagen, wenn es nicht Original zum Moped gehört, muss es Eingetragen werden


    Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!

    Gruß Christian

  5. #5
    Admin Avatar von MM
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    AW: G/S Rahmenheck eintragungspflichtig?

    Ist m. E. Ermessenssache.
    Für die Fahrzeugstabilität an sich ist das Teil irrelevant, aber es ist hinteres Auflager für den Sitz.
    Da das Teil rein optisch sofort auffällt, dürfte es zumindest einige Prüfer zu Nachfragen bringen.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  6. #6

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    AW: G/S Rahmenheck eintragungspflichtig?

    Soweit ich weiß, ist es Eintragungspflichtig, ist ja nur noch ein 1 Sitzer. Hintere Rasten müssen abgebaut werden. Verständige Kittel tragen das Heck nach akribischer Prüfung der Beleuchtung in die Papiere ein. Mir wurde das sogar wahlweise mit Serien-2-Mann-Heck eingetragen. Praktisch für den Urlaub.
    krauserkopp

  7. #7
    Avatar von Qtreiber66
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    AW: G/S Rahmenheck eintragungspflichtig?

    Zitat Zitat von krauserkopp Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß, ist es Eintragungspflichtig, ist ja nur noch ein 1 Sitzer. Hintere Rasten müssen abgebaut werden. Verständige Kittel tragen das Heck nach akribischer Prüfung der Beleuchtung in die Papiere ein. Mir wurde das sogar wahlweise mit Serien-2-Mann-Heck eingetragen. Praktisch für den Urlaub.
    krauserkopp
    Bei meiner G/S PD stand sinngemäß wiedergegeben der Zusatz "Falls Einzelsitz, ohne hintere Fussrasten" bereits standardmäßig im Schein.

    War, wie geschrieben, nicht der korrekte Wortlaut, sondern nur soeben sinngemäß von mir kurz nach Mitternacht wiedergegeben.
    Es möge der eine oder andere G/S-Forist mal kurz in seine Papiere schauen und hier den korrekten Wortlaut des Vermerks zum Besten geben.

    Gute N8
    Guido
    "Keep on Rockin in a free world" (Neil Young)

  8. #8

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    AW: G/S Rahmenheck eintragungspflichtig?

    Hallo,
    das Rahmenheck ist ein sog. Hilfsrahmen, dieser muss auf jeden Fall eingetragen werden. Falls es ein Teilegutachten dafür gibt per 19(3) StVZO, falls nicht per Einzelabnahme (§21 StVZO).

    Grüße Egon

  9. #9
    Avatar von potato-69
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    AW: G/S Rahmenheck eintragungspflichtig?

    Zitat Zitat von potato-69 Beitrag anzeigen
    Hi Christoph. Sieht auf dem dunklen Foto aus wie ein Gletter Heck o.ä.

    Deine Frage bzw. Formulierung ist schwer zu verstehen. Grüsse Dirk
    jetzt habe ich es verstanden, denn ein G/S Heck ist es ja nicht. Grüsse Dirk
    Because 1/3 of Planet is dirt!

  10. #10

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    AW: G/S Rahmenheck eintragungspflichtig?

    vielen Dank für die Antworten.
    Der bisherige Prüfer, der das als Sitzbankhalterung ansah und zwar eine Möglichkeit aber keine Verpflichtung der Eintragung sah, ist leider in den Ruhestand gegangen.
    Ich denke, die acht Schrauben (der Auspufftopf hängt ja auch dran) sind leichter zu lösen, als die Auseinandersetzung mit einem mir unbekannten Prüfer. Aber einen Versuch könnte ich mal wagen.

    LG Christoph

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