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  1. #1

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    Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien

    Hallo in die Runde,
    nachdem ich nirgendwo etwas dazu finde: Ich habe hier zwei Entsorgungsnachweise von Starterbatterien herumliegen, einen von Tante Luise und einen vom BRK (gleich für drei Batterien), beide schon ein paar Jahre alt. Kann man die noch einlösen oder verfallen die irgendwann?
    Schönes Wochenende,
    Karl

  2. #2
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien

    Mal aus dem Bauch: Wenn du die erhalten hast, als du die Akku abgegeben hast und nicht gleich das Pfand zurückverlangt hast - sehe ich schwarz. Wenn kein Datum drauf ist, kannst du ja versuchen, ob dir ein Laden beim Neukauf den statt Pfand abnimmt.

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  3. #3

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    AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien

    Kommt drauf an,
    ob der Gutschriftsversprecher
    die Einrede der Verjährung
    gegen die Gutschriftsforderung erhebt.
    Wenn nicht, Glück gehabt.
    Steht keine Einlösungsfrist drauf?
    ffritzle

    also:
    Die allgemeine Verjährungsfrist ist
    drei Jahre, 195 BGB.
    Die beginnt zu laufen mit dem Schluss des Jahres,
    in dem der Anspruch entstanden ist (objektiv)
    und der Gläubiger so weit informiert ist,
    dass er den Anspruch auch geltend machen
    könnte (subjektiv), 199 I BGB.

    Also:
    Gutschriftsfälligkeitsdatum z.B. 01.03.2020.
    3-jährige Verjährung läuft ab 01.01.2021.
    Verjährung könnte also eingeredet werden
    erst ab 01.01.2024.
    Verjährung muss aber ausdrücklich eingeredet werden.

    Danach gäbe es nur noch die Möglichkeit,
    dass mit einer Gegenforderung aufgerechnet werden kann,
    die schon in unverjährter Zeit aufrechenbar gegenüberstand,
    215 BGB.
    Oder höchsthilfsweise, dass die Einrede der Verjährung
    treuwidrig ist, 242 BGB.
    ffritzle
    Geändert von ffritzle (19.07.2022 um 11:08 Uhr)
    .

  4. #4
    Avatar von hofmannra
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    AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien

    Endlich mal einer, der es so erklärt, dass es alle verstehen
    Viele Grüße
    Rainer

  5. #5
    Avatar von Gummikuhfan
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    Eicon04 AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien

    Hallo,

    viele Internetverkäufer verlangen einen Entsorgungsnachweis, der nicht älter als 14 Tage ist, sonst gibt es keinen Pfand zurück. Ich weiß nicht, ob man sich dagegen wehren kann.
    Gruß

    Jürgen us Kölle

    Mein Verein

  6. #6

    Registriert seit
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    AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien

    Zitat Zitat von Gummikuhfan Beitrag anzeigen
    Hallo,

    viele Internetverkäufer verlangen einen Entsorgungsnachweis, der nicht älter als 14 Tage ist, sonst gibt es keinen Pfand zurück. Ich weiß nicht, ob man sich dagegen wehren kann.
    Die Frist gilt nur bei Geschäften mittels Fernmeldekommunikation, # 10 BattG. Dann ist auch bei diesen Geschäften der Zahlungsanspruch fällig.
    Bei Nichtzahlung greift die Prüfung der Verjährung wie bei den anderen Geschäften.
    .

  7. #7
    Admin Avatar von MM
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    AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien

    Zitat Zitat von ffritzle Beitrag anzeigen
    Kommt drauf an,
    ob der Gutschriftsversprecher
    die Einrede der Verjährung
    gegen die Gutschriftsforderung erhebt.
    Wenn nicht, Glück gehabt.
    Steht keine Einlösungsfrist drauf?
    ffritzle

    also:
    Die allgemeine Verjährungsfrist ist
    drei Jahre, 195 BGB.
    Die beginnt zu laufen mit dem Schluss des Jahres,
    in dem der Anspruch entstanden ist (objektiv)
    und der Gläubiger so weit informiert ist,
    dass er den Anspruch auch geltend machen
    könnte (subjektiv), 199 I BGB.

    Also:
    Gutschriftsfälligkeitsdatum z.B. 01.03.2020.
    3-jährige Verjährung läuft ab 01.01.2021.
    Verjährung könnte also eingeredet werden
    erst ab 01.01.2024.
    Verjährung muss aber ausdrücklich eingeredet werden.

    Danach gäbe es nur noch die Möglichkeit,
    dass mit einer Gegenforderung aufgerechnet werden kann,
    die schon in unverjährter Zeit aufrechenbar gegenüberstand,
    215 BGB.
    Oder höchsthilfsweise, dass die Einrede der Verjährung
    treuwidrig ist, 242 BGB.
    ffritzle

    Ist ja lieb, dass du das so ausführlich rausgesucht hast.
    Wer bitte würde wegen eines solchen Betrags einen Anwalt bemühen oder gar das Gericht?
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  8. #8

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    AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Ist ja lieb, dass du das so ausführlich rausgesucht hast.
    Wer bitte würde wegen eines solchen Betrags einen Anwalt bemühen oder gar das Gericht?
    Ja. Für 7,5 € fände sich kein Anwalt. Den Einen oder Anderen hat's doch interessiert.
    .

  9. #9
    Avatar von Jomei
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    AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien

    Zitat Zitat von fuka Beitrag anzeigen
    Hallo in die Runde,
    nachdem ich nirgendwo etwas dazu finde: Ich habe hier zwei Entsorgungsnachweise von Starterbatterien herumliegen, einen von Tante Luise und einen vom BRK (gleich für drei Batterien), beide schon ein paar Jahre alt. Kann man die noch einlösen oder verfallen die irgendwann?
    Schönes Wochenende,
    Karl
    Kommt jetzt drauf an. Also wenn es sich da um eine Gutschrift handelt, für die du Geld bekommst, sollte es die kurze Verjährung sein. Die läuft ab dem ersten Januar des Folgejahres, nach Ablauf von 3 Jahren kann der Schuldner die „Einrede der Verjährung“ geltend machen. Also nur wenn er sich auf die Verjährung beruft muss er nicht zahlen. Also wenn die Dinger 2018 ausgestellt wurden könnten die noch gelten. Anders ist es wenn es sich um einen Gutschein handelt. Gutscheine sind unbegrenzt gültig, außer es steht ein Verfallsdatum drauf.

    Wobei ich selbst sowas nicht kenne, ich hab die alte Batterie immer beim Dealer gelassen.
    Geändert von Jomei (21.07.2022 um 20:06 Uhr)

  10. #10

    Registriert seit
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    AW: Gültigkeitsdauer von Entsorgungsnachweisen von Batterien

    Zitat Zitat von Jomei Beitrag anzeigen
    Kommt jetzt drauf an. Also wenn es sich da um eine Gutschrift handelt, für die du Geld bekommst, sollte es die kurze Verjährung sein. Die läuft ab dem ersten Januar des Folgejahres, nach Ablauf von 3 Jahren kann der Schuldner die „Einrede der Verjährung“ geltend machen. Also nur wenn er sich auf die Verjährung beruft muss er nicht zahlen. Also wenn die Dinger 2018 ausgestellt wurden könnten die noch gelten. Anders ist es wenn es sich um einen Gutschein handelt. Gutscheine sind unbegrenzt gültig, außer es steht ein Verfallsdatum drauf.

    Wobei ich selbst sowas nicht kenne, ich hab die alte Batterie immer beim Dealer gelassen.
    Gutscheine unbegrenzt gültig?
    Jein.
    Der Zahlungspflichtige kann evtl. nicht beweisen, wann bzw. ob seine Verjährungseinrede schon wirksam ist.
    Und ein Verfalldatum müsste Gegenstand schon des Kaufgeschäfts gewesen sein.
    .

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