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  1. #1
    Avatar von redbird
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    Kupplungsschalter Vorschrift ??

    Hallo zusammen,

    Im Rahmen eines Umbaus, der eine komplette neue Elektrik vorsieht, mit Ziel der drastischen Minimalisierung, stelle ich mir/Euch die Frage, ob der Kupplungsschalter, der die Anlasserbetätigung nur bei gezogener Kupplung zulässt, von TÜV- Seite her vorgeschrieben ist?
    Weiss hierzu jemand etwas weitgehend verbindliches?

    Gruss Peter

  2. #2
    Avatar von Manfred Rydzynski
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    AW: Kupplungsschalter Vorschrift ??

    Ich kann nur aus eigener über 20-jähriger "Felderfahrung" antworten:
    - Nein -
    Bei einer meiner Q habe ich den Schalter auch stillgelegt. Bei keiner der zahlreichen TÜV-Hauptuntersuchungen hat nie ein Prüfer die Funktion nachgefragt, getestet oder gar die Abnahme deswegen verweigert. Meines Wissens gibt es keinen § hierfür.
    Es werden sich sicher noch andere Foristi hierzu melden.
    MfG Manfred (Nr. 96)


    Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn man nichts mehr hinzufügen, sondern nichts mehr weglassen kann. (Antoine de Exupéry)

  3. #3
    Avatar von Vix_Noelopan
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    AW: Kupplungsschalter Vorschrift ??

    Richtig. Die Anlassverhinderungs- oder -wiederholsperre, zu der dieser Schalter gehört, ist keine sicherheitsrelevante Komponente im Sinne von StVO oder StVZO.

    Beste Grüße, Uwe
    Mein Motorrad ist nicht kaputt. Es fährt bloß nicht.

  4. #4
    Avatar von schorsch3
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    AW: Kupplungsschalter Vorschrift ??

    Ich habe den bei mir auch nicht angeschlossen. Hat auch bei der Abnahme nach §21 keiner danach gefragt.

    Schau Dir mal den Minimalkabelbaum bei SH an.
    Es grüßt der Frank

    Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre, was ich sage

    http://forum.2-ventiler.de/vbgallery...ien/schorsch3/

    http://boxerkunst.de/content.php?121-Gasometer-247

  5. #5
    Avatar von redbird
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    AW: Kupplungsschalter Vorschrift ??

    Liebe Antwortende,

    Selten so einhellige und aus der Praxis fundierte Meinungen eingesammelt, das macht mich echt froh.
    Grade bin ich noch -wieder einmal- über dem RT- Schaltplan, um mir naja ein tieferes Verständnis der Stromläufe und Schaltungen geläufig zu machen - und als nächstes hatte ich genau vor, mir den SH- Minimalplan zu Gemüte zu führen. Die SH- Sicher- und Blinkbox liegt schon hier, die soll zum Einsatz kommen.
    Vielleicht gebt ihr mir noch eure Einschätzung zu meiner derzeitigen Vermutung: Obsolet sind: Kupplungsschalter, Lichtrelais, Startrelais.

    Kann ich dann den originalen Griffschalter links weiter verwenden - den ich leider derzeit ohnehin nicht habe, Griff ja, Schalter nein? (Naja, das kann ich mir auch selber erarbeiten. Aber wenn's jemand einfach weiss.)

    Funkenfliegende Grüsse
    Peter

  6. #6
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Kupplungsschalter Vorschrift ??

    Zitat Zitat von redbird Beitrag anzeigen
    [...]Vermutung: Obsolet sind: Kupplungsschalter, Lichtrelais, Startrelais.
    [...]

    Ohne Kupplungsschalter ist OK

    Ohne Lichrelais belastest du halt das Zündschloss und den Lichtschalter unnötig - deine Entscheidung. Kabelquerschnitte unbedingt beachten!

    Aber kein Startrelais einzubauen, kann ich nur abraten. Such nach meinen Beitragen, habe es schon x-Mal beschrieben. Aber machen kannst du, was du willst. Kabelquerschnitte in dem Fall DRINGEND beachten!!

    NACHTRAG: Habe auf der SH-Seite mal nachgesehen: Die Box beinhaltet alternativ ein 30A Relais, dass zur Nutzung für den Anlasser passt.

    Ich scheibe es nochmal: Die BMW-Techniker/innen haben nicht ohne Grund die KB so aufgebaut, wie sie sind. Wenn wirklich das Gewicht von ein paar Gramm Kabel und Relais so ins Gewicht fällt, stimmt irgendwas nicht.

    Hans
    Geändert von hg_filder (07.09.2022 um 13:59 Uhr) Grund: .
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  7. #7
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Kupplungsschalter Vorschrift ??

    Zitat Zitat von redbird Beitrag anzeigen
    [...]
    Kann ich dann den originalen Griffschalter links weiter verwenden - den ich leider derzeit ohnehin nicht habe, Griff ja, Schalter nein? (Naja, das kann ich mir auch selber erarbeiten. Aber wenn's jemand einfach weiss.)

    Funkenfliegende Grüsse
    Peter
    Zeichne mal deine Plan auf, so dass man dir antorten kann.

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  8. #8
    Admin Avatar von MM
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    AW: Kupplungsschalter Vorschrift ??

    Sorglos weglassen kannst du Kupplungsschalter, Leerlaufkontrolle.
    Das Lichtrelais kann man weglassen, aber erstens realisieren einige Modelle damit auch die Trennung Fahr-/Standlicht, was für die parkleuchte gebraucht wird. Zweitens werden die gesamten Widerstände in Summe größer, was nicht nur zu schwächerer Lichtleistung, sondern auf Dauer auch zu Problemen mit Schaltern führen kann.
    Ein Betrieb ganz ohne Startrelais ist aus ähnlichen Gründen nicht zu empfehlen.
    Das "Wegsparen" von Teilen hat immer Folgen auch für die Betriebssicherheit.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  9. #9
    Avatar von Jogi
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    AW: Kupplungsschalter Vorschrift ??

    Moin moin,

    Wenn alles passend ausgeführt ist brauchst du keine Kontrollleuchten. Bremslicht kannst du dir bei EZ vor 1988 auch sparen, wobei das bei mir immer verbaut ist, allerdings nur an einer Bremse.

    Gruß

    Jogi
    Heutzutage ist dumm zu sein nicht einfach, die Konkurrenz ist zu gigantisch.

  10. #10

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    AW: Kupplungsschalter Vorschrift ??

    [QUOTE=Jogi;1334329]Moin moin,

    Wenn alles passend ausgeführt ist brauchst du keine Kontrollleuchten. Bremslicht kannst du dir bei EZ vor 1988 auch sparen, wobei das bei mir immer verbaut ist, allerdings nur an einer Bremse.

    Gruß

    Hallo,
    wo steht denn das mit dem Bremslicht?

    Gruß
    Pit

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