Alle Fahrzeuge, die hier unser Kernthema sind, haben erst mal die Regeln der StVZO einzuhalten - und zwar die zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung gültigen.

Seit ca. 1999 haben alle Motorräder eine EU-Zulassung, in der einige Details anders geregelt sind. Einiges davon, z. B.
- Tagfahrlicht
- engere Blinkerabstände
ist für Umbauer reizvoll. Gleichzeitig sind in den EU-Regularien aber auch Dinge vorgeschrieben wie etwa diverse Kontrollleuchten, die man gem. StVZO nicht braucht.

Im Sinne des Kunden sind die Prüforganisationen angehalten, bei Prüfungen tolerant zu sein. Streng juristisch sieht es so aus:
Wer an einem gem. StVZO genehmigten Fahrzeug Teile der Beleuchtungseinrichtungen im Sinne EU ändert, muss sicherstellen, dass die gesamte Anlage den neuen Vorgaben entspricht.

Wer sich also aus beiden Regelwerken nur das ihm genehme raussucht, könnte bei einer Kontrolle zurecht einige Probleme bekommen.

DBX: BELEUCHTUNG, VORSCHRIFTEN, STVZO