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  1. #31
    Avatar von Gummikuhfan
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    Eicon10 AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Zitat Zitat von Gummikuhfan Beitrag anzeigen
    Hi,

    war gerade auf der Michelin-Seite. Da gibt es eine "Service-Information" für die 75/5; 6; 7 über die Road Classic.

    In der Fußnote steht: "Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung am Fahrzeug vor..."

    Den genauen Wortlaut kann jeder selber nachlesen:

    KLICK MICH!

    Musste mich selber mal zitieren. Dann folgendes:

    Habe gerade noch einmal mit Michelin telefoniert. Die Auskunft jetzt, der Reifen muss nicht eingetragen werden. Das macht sich auch in der Service-Information in der Art und Weise bemerkbar, dass in der Bescheinigung vom Anfang des Jahres explizid geschrieben steht, dass die montierten Reifen nicht mit der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen und dass es deswegen einer Überprüfung bedarf. In der aktuellen Bescheinigung vom August diesen Jahres wird mitgeteilt, dass eine Änderung vorliegt aber auf Grund von Verlautbarungen im Verkehrsblatt sowieso das nicht geprüft werden muss.

    Die Bescheinigung ist mitzuführen.

    (Der genaue Wortlaut kann unter KLICK MICH nachgelesen werden. Das ist auch die Bescheinigung, die mitgeführt werden muss.)

    Das ist doch mal eine Aussage!
    Gruß

    Jürgen us Kölle

    Mein Verein

  2. #32
    Avatar von wigschweisser
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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Klick mich geht nicht.
    Hast du bitte einen link auf das Dokument?
    Gruß Bernd
    Schweissen verbindet

  3. #33
    Avatar von enbemokel
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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Oben im blauen zitierten Kasten.
    Oder direkt:
    https://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/9365
    Grüße
    Nico

  4. #34
    Avatar von wigschweisser
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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Danke für!!!
    Gruß Bernd
    Schweissen verbindet

  5. #35
    Avatar von LastMohawk
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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Danke euch Beiden.
    Ist doch mal ne Aussage

    Gruß
    der Indianer
    Mann, bin ich alt geworden...
    - aber ich genieße diese innere Ruhe sehr.
    Das wirkt sich auch an der Kuh aus, deren letzte Rille am Reifen meist unberührt bleibt
    www.derIndianer.org

  6. #36
    Avatar von wigschweisser
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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Jetzt muss ich aber nochmal blöd fragen,
    Gilt aber nicht für monolever r80???
    Gruß Bernd
    Schweissen verbindet

  7. #37
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Zitat Zitat von Gummikuhfan Beitrag anzeigen
    Musste mich selber mal zitieren. Dann folgendes:

    Habe gerade noch einmal mit Michelin telefoniert. Die Auskunft jetzt, der Reifen muss nicht eingetragen werden. Das macht sich auch in der Service-Information in der Art und Weise bemerkbar, dass in der Bescheinigung vom Anfang des Jahres explizid geschrieben steht, dass die montierten Reifen nicht mit der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen und dass es deswegen einer Überprüfung bedarf. In der aktuellen Bescheinigung vom August diesen Jahres wird mitgeteilt, dass eine Änderung vorliegt aber auf Grund von Verlautbarungen im Verkehrsblatt sowieso das nicht geprüft werden muss.

    Die Bescheinigung ist mitzuführen.

    (Der genaue Wortlaut kann unter KLICK MICH nachgelesen werden. Das ist auch die Bescheinigung, die mitgeführt werden muss.)

    Das ist doch mal eine Aussage!
    Hallo Jürgen,

    die Kontaktdaten der auskunftgebenden Person bei Michelin sind Dir bekannt? Wobei das bei einer Fahrzeugkontrolle auch keinen Einfluss hat, letztendlich ist der Fahrer/Halter für das Fahrzeug verantwortlich.

    Die Service Informationen sind keine amtlichen Dokumente, lediglich Empfehlungen und das steht dort auch drauf. Könnte ich auch schreiben. Es steht allerdings nicht dort, dass Reifen abweichender Bauart nicht in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden müssen, nur Hinweise auf die bereits verlinkten Dokumente.

    Aus der Diskussion bin ich jetzt raus, an meinem Statement #24 halte ich fest!
    Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter

    www.frankenboxer.de



    Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft

  8. #38
    Avatar von Gummikuhfan
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    Eicon04 AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Zitat Zitat von frankenboxer Beitrag anzeigen
    ... Es steht allerdings nicht dort, dass Reifen abweichender Bauart nicht in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden müssen, ...
    Hallo Peter,

    deine Argumentation kann ich nachvollziehen. In der aktuellen Bescheinigung von Michelin steht allerdings, dass keine Prüfung notwendig ist. Wenn aber nichts geprüft wird, was soll denn dann in den Papieren eingetragen werden?
    Gruß

    Jürgen us Kölle

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  9. #39

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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Zitat Zitat von Gummikuhfan Beitrag anzeigen
    In der aktuellen Bescheinigung von Michelin steht allerdings, dass keine Prüfung notwendig ist.
    Nein, das steht da ausdrücklich nicht. Soweit lehnt sich kein Mitarbeiter eines Reifenherstellers aus dem Fenster, der bei Verstand ist.

    Zitat Zitat von Gummikuhfan Beitrag anzeigen
    Wenn aber nichts geprüft wird, was soll denn dann in den Papieren eingetragen werden?
    haddemerscho

    Da unsere alten Mopeds keine EU-Typgenehmigung haben, ist die Bauart B eintragungspflichtig, auch wenn die Reifengrößen sich nicht ändern. Es gibt hier die eine Fraktion, die schon mal genug mit dem Zulassungsrecht zu tun hatte, und die andere Fraktion, die da offensichtlich ein anderes Verständnis hat, neue Aspekte werden nicht mehr kommen. Damit bin ich hier auch raus.

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