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  1. #21
    Admin Avatar von MM
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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Zitat Zitat von hansen_reloaded Beitrag anzeigen
    Die Anmerkung ist an den Fall 1 gebunden und für den Fall 2 nicht anwendbar. Ebenso stellt die Formulierung Diagonal- und Bias-Belted-Reifen nicht gleich.

    Aber jeder wie er mag. Ich habe jedenfalls keine Lust, mir im Fall des Falles von einem Sachverständigen vor Gericht erklären zu lassen, daß ich ohne gültige Betriebserlaubnis rumgefahren bin. Die zeitweise berufliche Beschäftigung mit solchen Texten reicht mir völlig.
    Auf Basis meines beruflichen Wissens muss ich dir da recht geben.
    Es ist zwar beruhigend, dass bei uns etwas genauer hingeschaut wird als in manchen anderen EU-Staaten. Aber andererseits habe ich wenig Verständnis für die Kleinkariertheit bei Reifen für unsere alten 2V mit max. 70 PS.
    Aber dass es immer noch bei Prüforganisationen solch unterschiedliches Verhalten gibt, ist ein Unding. Auch wenn die Regeln nicht immer nachvollziehbar sind, sind sie klar und für alle gleich.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  2. #22
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Zitat Zitat von LastMohawk Beitrag anzeigen
    Servus,

    Quelle-- siehe Link 2 von Luggi...

    und in der Anmerkung zur Reifenbauart steht unten folgendes:



    Die "Biasbelted" werden den Diagonalreifen hier gleichgestellt und sind somit NICHT eintragungspflichtig.

    Gruß
    der Indianer
    So sehe ich das auch. Das Wort „oder“ schafft in Abgrenzung zu Radialreifen Eindeutigkeit.

    Ich trage Bias Belted nicht ein, sofern die Größenangabe nicht abweicht.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  3. #23

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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    ich habe mit der Service-Abteilung von Michelin telefoniert: "Reifen müssen eingetragen werden, da andere Bauart!"
    Schade, ich habe das Mo Sonderausgabe 2021-Sommer nicht mehr. Jedenfalls war der Text mittig , blau unterlegt geschrieben.
    Vielleicht hat einer das Heft und könnte da mal nachguggen?
    In meinen Augen ist das ein Unding was hier abläuft. Man darf, man darf nicht, eine Bestimmung hebt die andere auf.
    Manfred

  4. #24
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Die "BMW Motorräder" MO Sonderausgabe 77 (April - Juni '21) und 78 (Juli - September '21) hab ich gerade durchgesehen und nix gefunden. Vielleicht hab ich 's auch überblättert. Auf Seite 46 in der Ausgabe 77 wird zwar der MICHELIN ROAD CLASSIC als Diagonal-Gürtelreifen vorgestellt, mehr aber auch nicht.

    Die ganze Diskussion hier kapiere ich allerdings nicht!

    Schon in meiner Schulzeit vor gut 45 Jahren habe ich in die Papiere meines R26 Gespanns einen 4.00-18 für 's Hinterrad eintragen lassen müssen. Dazu gab es eine schreibmaschinegeschriebene Unbedenklichkeitserklärung von BMW. Bei der Abnahme durch den Sachverständigen des TÜV (andere Organisationen gab 's noch nicht) wurde die Freigängigkeit des Reifens geprüft. Serie war 3.25 oder 3.50-18, welcher von Beiden müsste ich nachschauen. Motorradreifen in metrischen Größen, in radialer Bauweise oder als Diagonal-Gürtelreifen gab 's damals noch nicht oder zumindest waren es noch Exoten.

    Später kamen die Reifenfreigaben der Gummihersteller auf, gleichzusetzen mit 'ner ABE. Recht praktisch, mussten halt mitgeführt werden. In dieser Zeit wurden auch die Fabrikatsbindungen (gute Lobbyarbeit der Reifenindustrie?) in die Papiere eingetragen. Ein absoluter Schwachsinn, denn ein "Pneuflutsch Roadhunter III" konnte ein Jahr nach der Zulassung schon durch den "Pneuflutsch Roadhunter IV" ersetzt worden sein - aber dafür gab 's ja die Reifenfreigaben.

    Durch Lobbyarbeit von Prüforganisationen gelten die Reifenfreigaben nicht mehr, sie heissen jetzt "Service Information" oder ähnlich. Sie dienen den aaSen als Grundlage zur Änderung der Eintragungen in die Fahrzeugpapiere. Verschiedene Hersteller haben mit den Service Informationen dann auch gleich Vorschläge für die Eintragungen parat: " auch genehmigt: "Pneuflutsch Roadhunter V", damit bliebe es dann bei der unsäglichen Fabrikatsbindung, die im darauf folgenden Jahr durch Einführung des "Pneuflutsch Roadhunter VI" schon wieder überholt sein kann.

    Tatsache ist, wie anno Tobak, dass Reifengrößen und -bauarten in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein müssen.

    Ich handhabe es inzwischen so, dass ich alle verfügbaren Service Infos der Reifenhersteller herunterlade und der Sachverständige dann alle möglichen Größen und Bauarten in die Papiere übernimmt.

    Da steht dann z. B. bei einer Monolever ausser den serienmäßigen 90/90-18 vorne und 120/90-18 hinten "*ZU 15.1/15.2:REIFEN NUR VON EINEM HERSTELLER UND TYP GEM.HERSTELLERFREIGABE ZULÄSSIG*AUCH GEN.:VO:100/90 R18 U. HI:130/80 R18*RADIAL,DIAGONAL(-)U.GÜRTELREIFEN M.DIADONALKARKASSE (B)ZULÄSSIG***"

    Bei 'ner /, da waren ja ursprünglich noch Reifen in Zollgrößen eingetragen, wird 's dann noch etwas umfangreicher.
    Geändert von frankenboxer (30.11.2022 um 12:21 Uhr)
    Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter

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  5. #25
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    So sehe ich das auch. Das Wort „oder“ schafft in Abgrenzung zu Radialreifen Eindeutigkeit.

    Ich trage Bias Belted nicht ein, sofern die Größenangabe nicht abweicht.
    Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/A...aftraeder.html

    *) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse: Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.


    Hier steht für mich eindeutig, dass es für die Beurteilung egal ist welche Bauart der Reifen hat, aber nicht, dass eine andere Bauart, als die in den Papieren eingetragene, nicht eingetragen werden muss!
    Geändert von frankenboxer (30.11.2022 um 11:14 Uhr)
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  6. #26
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Zitat Zitat von frankenboxer Beitrag anzeigen
    Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/A...aftraeder.html

    *) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse: Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.


    Hier steht für mich eindeutig, dass es für die Beurteilung egal ist welche Bauart der Reifen hat, aber nicht, dass eine andere Bauart, als die in den Papieren eingetragene, nicht eingetragen werden muss!
    Das ist das Problem.

    Es wird als Beispiel für eine andere Bauart der Radialreifen hergenommen und mit Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse gegenübergestellt.

    Das Wort „oder“ drückt aus, dass von zwei oder mehreren Möglichkeiten mindestens eine als Tatsache zutrifft und das im Zusammenhang mit dem Wort „statt“. Mit dem Wort „oder“ werden Diagonalreifen und Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse gleichgestellt.

    Das diejenigen die mit Eintragungen Geld verdienen das nicht so lesen wollen, wundert mich allerdings nicht.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  7. #27
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Das ist das Problem.

    Es wird als Beispiel für eine andere Bauart der Radialreifen hergenommen und mit Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse gegenübergestellt.

    Das Wort „oder“ drückt aus, dass von zwei oder mehreren Möglichkeiten mindestens eine als Tatsache zutrifft und das im Zusammenhang mit dem Wort „statt“. Mit dem Wort „oder“ werden Diagonalreifen und Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse gleichgestellt.

    Das diejenigen die mit Eintragungen Geld verdienen das nicht so lesen wollen, wundert mich allerdings nicht.
    Matthias,

    da gehört auch der Kontext dazu!

    An dem "oder" und "statt" würde ich mich gar nicht aufhängen, ich würde gleich reininterpretieren: Sch...egal ob Diagonal, Diagoanl-Gürtel oder Radial - Hauptsache die Größe, Tragfähigkeit und Speesindex stimmen!

    Ich gehe davon aus Du willst mir nichts unterstellen (könnte man aber so verstehen) - Ich verdiene an solchen Eintragungen keinen Cent, bin aber daran interessiert, dass meine Kunden bei Fahrzeugkontrollen mit den, von mir montierten Reifen, keine Schwierigkeiten bekommen.
    Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter

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  8. #28
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Du warst ausdrücklich nicht gemeint.

    Die Auskünfte der großen Sachverständigenorganisationen sind aber nicht immer technisch orientiert, sondern deutlich wirtschaftlich. Insbesondere der TÜVNord tut sich da sehr hervor, hat er uns das ja alles federführend eingebrockt.

    Wenn man das dann schriftlich haben möchte, ist das „Wechselgeld“ oftmals nicht vorhanden.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  9. #29
    Avatar von Gummikuhfan
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    Eicon03 AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Hi,

    war gerade auf der Michelin-Seite. Da gibt es eine "Service-Information" für die 75/5; 6; 7 über die Road Classic.

    In der Fußnote steht: "Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung am Fahrzeug vor..."

    Den genauen Wortlaut kann jeder selber nachlesen:

    KLICK MICH!
    Gruß

    Jürgen us Kölle

    Mein Verein

  10. #30

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    AW: Reifen R 100 RS BJ. 83

    Habe was gefunden. In welcher Ausgabe das im Mo stand habe ich leider nicht vermerkt.
    Auf jeden Fall Seite 88. Nix blau unterlegt

    Vor diesem Hintergrund haben die Reifenhersteller nochmals beim Gesetzgeber interveniert,immerhin ist der Wirtschaftsverband der Knauschschukindustrie (WdK) ein echtes Schwergewicht. Dabei hat das Bundesverkehrministerium die Beurteilung von Rad-/ Reifenkombination von Krafträder ergänzt, so das nun bei Bereifung in den originalen Reifengrößen die Betriebserlaubnis nicht erlöscht wenn ein Reifen anderer Bauart verwendet wird. Wenn also die originalen Reifendimensionen verbaut werden ist keine Extra Freigabe für den Michelin Road Classik erforderlich.
    In dem Test wurde dre Conti Attak mit dem Michelin verglichen.
    Manfred
    Geändert von Blue QQ (30.11.2022 um 19:56 Uhr)

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