Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1

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    R60/6 Warnblinker ausbauen zulässig ?

    Hallo zusammen,
    da ich gerade den Hauptkabelbaum ersetzte und mir das Gewusel in der Lampe (Vorbesitzer hatte hier auch mal gebastelt) zu unübersichtlich ist, dachte ich den Warnblinker Set auszubauen. Darf ich das Moped von 75 überhaupt ohne Warnblinker fahren bzw. kriege ich damit auch Tüv ?
    Gruß Michel
    Habe die Ehre , Michel (R 60/6)

  2. #2
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: R60/6 Warnblinker ausbauen zulässig ?

    Ja, kein Problem. Bitte beachte, dass je nach Warnanlage einige elektrischen Umbauten notwendig sind. Und der Schalter dafür muss weg.

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  3. #3
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: R60/6 Warnblinker ausbauen zulässig ?

    PPs.: Denke bitte daran, dass es zwei unterschiedliche Kabelbäume gibt, je nach dem, welche Lenkerschalter vorhanden sind. Nicht jeder Händler weist darauf hin.

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  4. #4

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    AW: R60/6 Warnblinker ausbauen zulässig ?

    Zitat Zitat von Mimmi Beitrag anzeigen
    ... Darf ich das Moped von 75 überhaupt ohne Warnblinker fahren ...
    Mal abgesehen davon dass eine Warnblinkanlage mehr für ein stillstehendes denn fahrendes Vehikel gedacht ist ... ja, weil eine solche Anlage für Einspurfahrzeuge gar nicht vorgeschrieben war.

    Zitat Zitat von Mimmi Beitrag anzeigen
    ... bzw. kriege ich damit auch Tüv ?
    Du nicht, aber das Motorrad auf alle Fälle.

    PS: Mensch Hans, kannst Du nicht einmal warten bis ich fertig habe?
    Geändert von dabbelju (01.04.2023 um 19:17 Uhr)
    Werner

    An Alle die glauben zu wissen wie der Hase läuft: Er hoppelt!

  5. #5

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    AW: R60/6 Warnblinker ausbauen zulässig ?

    Warnblinker gab es zu der Zeit nur als Zubehör. War also nicht Serie und auch nicht Vorschrift.
    Wed
    Geändert von wed (01.04.2023 um 22:17 Uhr)

  6. #6
    Avatar von BOT
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    AW: R60/6 Warnblinker ausbauen zulässig ?

    Zitat Zitat von wed Beitrag anzeigen
    Warnblinker gab es zu der Zeit nur als Zubehör. War also nicht Serie.
    Wed
    Aber bei der /6 doch nur bei Behördenmopeds, oder konnte man als Normalkunde bei einer /6 schon Warnblinkanlage bestellen?
    Kann mich nicht mehr erinnern
    Gruss Dietmar




  7. #7

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    AW: R60/6 Warnblinker ausbauen zulässig ?

    Vielen Dank Euch beiden, dann pflück ich das raus. Der Tip mit dem Lenkerschalter ist auch gut...nur hab ich schon den Kabelbaum halb drin und gefragt hatte keiner. Achte jetzt besonders auf Unterschiede und hab dann ja schon ne Erklärung. VG Michel
    Habe die Ehre , Michel (R 60/6)

  8. #8
    ɹ75/6 ---- ɹ80ƃ/s Avatar von MKM900
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    AW: R60/6 Warnblinker ausbauen zulässig ?

    Zitat Zitat von BOT Beitrag anzeigen
    Aber bei der /6 doch nur bei Behördenmopeds, oder konnte man als Normalkunde bei einer /6 schon Warnblinkanlage bestellen? nein ...
    .
    Gruß RaineR

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