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  1. #1
    Avatar von KMD
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    Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Guten Tag allerseits. Ich habe einige Fragen, die ich bis dato nicht fundiert beantworten konnte und auch nicht fundiert beantwortet bekommen konnte. Die Aussagen von aaSn und Mitarbeitern der Firma Freund und Helfer fallen da jeweils auch untereinander immer irgendwie unterschiedlich aus. Ich weiß nicht, ob beispielsweise der TÜV Rheinland und der TÜV Nord oder die Dekra unterschiedliche Gesetzestexte konsultieren oder ob es bei der Rennleitung Köln Süd und beispielsweise Hessen andere Vorschriften gibt.
    Die Gesetzestexte, die ich finden konnte, habe ich möglicherweise nicht eindeutig interpretieren können oder habe sie nicht gefunden. Ich habe auch hier im Forum gesucht und nicht alles gefunden, was ich wissen möchte.
    Hier geht es mir tatsächlich um nachlesbare Vorschriften und nicht um "meiner Meinung nach..." oder "das müßte.." oder "das wird wohl so sein"


    Fall 1: Nebelscheinwerfer an einer alten BMW (über Sinn oder Unsinn von Neblern am Moped möchte ich nicht diskutieren). Der Nutzung von zwei Nebelscheinwerfern an einem Motorrad mit nationaler Typzulassung ist nicht erlaubt. Das ist so. Erlaubt ist ein Nebler und ein zusätzlicher Fernscheinwerfer.
    Dazu folgende Fragen:
    - Ist es erlaubt, den zweiten Nebelscheinwerfer lichtundurchlässig abzudecken, so daß er keinen Lichtschein nach außen läßt und so am Straßenverkehr teilzunehmen?
    (Hintergrund: Ein Nebelscheinwerfer könnte auch als Arbeitsscheinwerfer dienen und diese darf man, soweit mir bekannt, abgedeckt am Fahrzeug montiert lassen, wenn man sie nicht zur Fahrbahnbeleuchtung nutzt.) Andererseits: Nebelscheinwerfer, die als solche montiert sind und eingesetzt werden dürfen nicht abgedeckt werden, da sie ja u.U. sofort einsatzfähig sein müssen. Aber da der zweite ja national nicht als Nebelscheinwerfer fungiert... könnte das möglich sein?


    - Erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrades, wenn man bei nationaler Typgenehmigung einen zweiten Nebler überhaupt montiert? Sei es auch als "Arbeitsscheinwerfer"? (Das würde die Frage oben u.U. bereits beantworten)


    - Wenn ein Fernscheinwerfer und ein Nebelscheinwerfer montiert wären - auf welche Seite gehört was? Nebel links oder rechts? Ich habe hier im Forum irgendwo in einem Nebensatz gelesen, daß es da mal eine Vorschrift gegeben haben soll - gefunden habe ich sie nicht.


    Fall 2: Eingetragener Zubehör-Endschalldämpfer
    Wenn man einen Zubehör ESD hat eintragen lassen und der Eintrag nicht mit dem Zusatz "wahlweise" (ww) versehen ist und man den Dämpfer wieder abbaut (weil er kaputt ist oder nervig oder was auch immer), muß man den Eintrag wieder löschen lassen, wenn man den Original-ESD montiert? Da bekommt man von offizieller Seite die Antworten "ja, muß wieder raus", "nein, muß nicht raus" oder "ist egal - Du fährst ja im Originalzustand". Den TÜV interessiert der Eintrag weniger, weil die Kiste ist ja original und ohne Beanstandungen, die Firma Freund und Helfer sagt "frag' mal beim TÜV nach"...
    Gleiches könnte auch für ein eingetragenes Windschild gelten.


    Mag sein, daß das alles Kleinigkeiten sind, die vermutlich nicht einmal jeder bei einer Kontrolle bemerkt und auch nicht so wichtig, aber einerseits ist hierzulande ja alles mit irgendwelchen Vorschriften belegt und andererseits könnte im Schadenfall eine wegen einer Kleinigkeit erloschene BE schon eine recht teure Angelegenheit werden.

    Gruß
    Klaus
    Karoline, nimm die Hufe aus der Butter.

  2. #2
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zu den Zusatzscheinwerfern findest Du alles im Paragraf 52 STVZO

  3. #3
    Avatar von KMD
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zitat Zitat von trybear Beitrag anzeigen
    Zu den Zusatzscheinwerfern findest Du alles im Paragraf 52 STVZO
    Ja, da steht einiges - aber nicht, ob der Nebelscheinwerfer jetzt rechts oder links zu montieren ist.
    Oder ist das - wenn nicht explizit genannt - egal?

    Gruß
    Klaus
    Karoline, nimm die Hufe aus der Butter.

  4. #4
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zitat Zitat von KMD Beitrag anzeigen
    Ja, da steht einiges - aber nicht, ob der Nebelscheinwerfer jetzt rechts oder links zu montieren ist.
    Oder ist das - wenn nicht explizit genannt - egal?

    Gruß
    Klaus
    Wie MM schrubte isses egal wo. Wichtig ist dabei noch, dass das Fahrzeug ( hier Moped) weiterhin klar als Einspurfahrzeug zu erkennen ist.

  5. #5
    Avatar von Schwupp
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Vom Auto her kenne ich den Fall, dass einer der beiden Nebelscheinwerfer defekt war. Der zuvorkommende aaS meinte, dass wenn beide Scheinwerfer da sind, auch beide funktionieren müssten. Aber wenn beide (lichtdicht) abgeklebt sind, wären sie auch nicht da...

    Gruß Bernhard
    "In der Nacht sind alle Kühe schwarz, auch die blonden." (Karl Kraus)

  6. #6
    Avatar von KMD
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zitat Zitat von Schwupp Beitrag anzeigen
    Vom Auto her kenne ich den Fall, dass einer der beiden Nebelscheinwerfer defekt war. Der zuvorkommende aaS meinte, dass wenn beide Scheinwerfer da sind, auch beide funktionieren müssten. Aber wenn beide (lichtdicht) abgeklebt sind, wären sie auch nicht da...

    Gruß Bernhard
    In irgendeinem gegoogelten Text habe ich gelesen, daß man Nebellampen nicht abdecken darf. Aber möglicherweise war das auch nur eine vermutete Äußerung. Ich kann mich daran erinnern, daß es für die Hella-Nebelscheinwerfer an meinem zweiten Auto sogar weiße Abdeckkappen mit schwarzem Hella-Schriftzug gab. (Das waren die Dinger, die man sich früher gerne unter die Stoßstange geschraubt hat). Aber daß etwas, was abgeklebt ist als nicht vorhanden gelten soll, das erschüttert meinen Glauben an unsere Regulierungssucht doch schon gewaltig...

    Gruß
    Klaus
    Karoline, nimm die Hufe aus der Butter.

  7. #7
    Admin Avatar von MM
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zitat Zitat von Schwupp Beitrag anzeigen
    Vom Auto her kenne ich den Fall, dass einer der beiden Nebelscheinwerfer defekt war. Der zuvorkommende aaS meinte, dass wenn beide Scheinwerfer da sind, auch beide funktionieren müssten. Aber wenn beide (lichtdicht) abgeklebt sind, wären sie auch nicht da...

    Gruß Bernhard
    Das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

    Fall 1
    Die Scheinwerfer wurden nachträglich zusätzlich angebaut.
    Hier wird verlangt, dass entweder beide gehen oder abgebaut werden.

    Fall 2
    Die Nebler sind bereits ab Werk in die Front integriert.
    Wenn keine einfache Reparatur möglich ist und der Ausbau unschöne Löcher hinterließe, können die Schweinwerfer nach elektrischer Stilllegung durch sxhwarze Folie oder Lack "unsichtbar" gemacht werden.

    Ansonsten ist es ein geringer Mangel, wenn einer von zwei nicht geht.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  8. #8
    Avatar von KMD
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zitat Zitat von trybear Beitrag anzeigen
    Wie MM schrubte isses egal wo. Wichtig ist dabei noch, dass das Fahrzeug ( hier Moped) weiterhin klar als Einspurfahrzeug zu erkennen ist.
    Wahnsinn - ich hätte jetzt echt drauf gewettet, daß es dafür auch eine Vorschrift gibt...
    Die Erkennbarkeit als Motorrad sollte bei beiden Varianten, also mit einem oder zwei Zusatzleuchten eigentlich gegeben sein. Obwohl... darauf würde ich jetzt nicht wetten. Eher darauf daß irgendeiner vermutet daß da eine große Modellbahn von hinten näher kommt..
    Karoline, nimm die Hufe aus der Butter.

  9. #9

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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zitat Zitat von KMD Beitrag anzeigen
    ...

    Mag sein, daß das alles Kleinigkeiten sind, die vermutlich nicht einmal jeder bei einer Kontrolle bemerkt und auch nicht so wichtig, aber einerseits ist hierzulande ja alles mit irgendwelchen Vorschriften belegt und andererseits könnte im Schadenfall eine wegen einer Kleinigkeit erloschene BE schon eine recht teure Angelegenheit werden.

    Gruß
    Klaus
    Hier gilt der Grundsatz der Kausalität, d.h. wenn Du mit einem unzulässigen ESD (und damit mit erloschener Betriebserlaubnis) fährst und in einen Unfall verwickelt bist, der mit dem ESD ursächlich nichts zu tun hat (und das ist wahrscheinlich), bekommst Du zwar ein Bußgeld, aber die Versicherung muss trotzdem zahlen, sofern die Schuldfrage das ergibt.
    Grüße, Dirk


    What others think of me is none of my business.

  10. #10
    Avatar von KMD
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zitat Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
    Hier gilt der Grundsatz der Kausalität, d.h. wenn Du mit einem unzulässigen ESD (und damit mit erloschener Betriebserlaubnis) fährst und in einen Unfall verwickelt bist, der mit dem ESD ursächlich nichts zu tun hat (und das ist wahrscheinlich), bekommst Du zwar ein Bußgeld, aber die Versicherung muss trotzdem zahlen, sofern die Schuldfrage das ergibt.
    Danke Dirk. Etwas ähnliches habe ich auch schon mal gelesen im Zusammenhang mit Tagfahrlichtern. Was ich nicht weiß: Ist der Original-ESD sozusagen unzulässig geworden, wenn ein Zubehör-ESD eingetragen ist, aber nicht als wahlweise. Also wenn der Eintrag im Fahrzeugschein in etwa lautet: "Das Fahrzeug ist mit einem Schalldämpfer XYZ, Genehmigungsnummer 01234 E ausgerüstet". Da gibt es von der amtlichen Seite unterschiedliche Meinungen. Zumindest bei der exekutiven Abteilung.

    Gruß
    Klaus
    Karoline, nimm die Hufe aus der Butter.

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