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  1. #1
    Avatar von KMD
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    Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Guten Tag allerseits. Ich habe einige Fragen, die ich bis dato nicht fundiert beantworten konnte und auch nicht fundiert beantwortet bekommen konnte. Die Aussagen von aaSn und Mitarbeitern der Firma Freund und Helfer fallen da jeweils auch untereinander immer irgendwie unterschiedlich aus. Ich weiß nicht, ob beispielsweise der TÜV Rheinland und der TÜV Nord oder die Dekra unterschiedliche Gesetzestexte konsultieren oder ob es bei der Rennleitung Köln Süd und beispielsweise Hessen andere Vorschriften gibt.
    Die Gesetzestexte, die ich finden konnte, habe ich möglicherweise nicht eindeutig interpretieren können oder habe sie nicht gefunden. Ich habe auch hier im Forum gesucht und nicht alles gefunden, was ich wissen möchte.
    Hier geht es mir tatsächlich um nachlesbare Vorschriften und nicht um "meiner Meinung nach..." oder "das müßte.." oder "das wird wohl so sein"


    Fall 1: Nebelscheinwerfer an einer alten BMW (über Sinn oder Unsinn von Neblern am Moped möchte ich nicht diskutieren). Der Nutzung von zwei Nebelscheinwerfern an einem Motorrad mit nationaler Typzulassung ist nicht erlaubt. Das ist so. Erlaubt ist ein Nebler und ein zusätzlicher Fernscheinwerfer.
    Dazu folgende Fragen:
    - Ist es erlaubt, den zweiten Nebelscheinwerfer lichtundurchlässig abzudecken, so daß er keinen Lichtschein nach außen läßt und so am Straßenverkehr teilzunehmen?
    (Hintergrund: Ein Nebelscheinwerfer könnte auch als Arbeitsscheinwerfer dienen und diese darf man, soweit mir bekannt, abgedeckt am Fahrzeug montiert lassen, wenn man sie nicht zur Fahrbahnbeleuchtung nutzt.) Andererseits: Nebelscheinwerfer, die als solche montiert sind und eingesetzt werden dürfen nicht abgedeckt werden, da sie ja u.U. sofort einsatzfähig sein müssen. Aber da der zweite ja national nicht als Nebelscheinwerfer fungiert... könnte das möglich sein?


    - Erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrades, wenn man bei nationaler Typgenehmigung einen zweiten Nebler überhaupt montiert? Sei es auch als "Arbeitsscheinwerfer"? (Das würde die Frage oben u.U. bereits beantworten)


    - Wenn ein Fernscheinwerfer und ein Nebelscheinwerfer montiert wären - auf welche Seite gehört was? Nebel links oder rechts? Ich habe hier im Forum irgendwo in einem Nebensatz gelesen, daß es da mal eine Vorschrift gegeben haben soll - gefunden habe ich sie nicht.


    Fall 2: Eingetragener Zubehör-Endschalldämpfer
    Wenn man einen Zubehör ESD hat eintragen lassen und der Eintrag nicht mit dem Zusatz "wahlweise" (ww) versehen ist und man den Dämpfer wieder abbaut (weil er kaputt ist oder nervig oder was auch immer), muß man den Eintrag wieder löschen lassen, wenn man den Original-ESD montiert? Da bekommt man von offizieller Seite die Antworten "ja, muß wieder raus", "nein, muß nicht raus" oder "ist egal - Du fährst ja im Originalzustand". Den TÜV interessiert der Eintrag weniger, weil die Kiste ist ja original und ohne Beanstandungen, die Firma Freund und Helfer sagt "frag' mal beim TÜV nach"...
    Gleiches könnte auch für ein eingetragenes Windschild gelten.


    Mag sein, daß das alles Kleinigkeiten sind, die vermutlich nicht einmal jeder bei einer Kontrolle bemerkt und auch nicht so wichtig, aber einerseits ist hierzulande ja alles mit irgendwelchen Vorschriften belegt und andererseits könnte im Schadenfall eine wegen einer Kleinigkeit erloschene BE schon eine recht teure Angelegenheit werden.

    Gruß
    Klaus
    Karoline, nimm die Hufe aus der Butter.

  2. #2
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zu den Zusatzscheinwerfern findest Du alles im Paragraf 52 STVZO

  3. #3
    Avatar von KMD
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zitat Zitat von trybear Beitrag anzeigen
    Zu den Zusatzscheinwerfern findest Du alles im Paragraf 52 STVZO
    Ja, da steht einiges - aber nicht, ob der Nebelscheinwerfer jetzt rechts oder links zu montieren ist.
    Oder ist das - wenn nicht explizit genannt - egal?

    Gruß
    Klaus
    Karoline, nimm die Hufe aus der Butter.

  4. #4
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zitat Zitat von KMD Beitrag anzeigen
    ...

    Mag sein, daß das alles Kleinigkeiten sind, die vermutlich nicht einmal jeder bei einer Kontrolle bemerkt und auch nicht so wichtig, aber einerseits ist hierzulande ja alles mit irgendwelchen Vorschriften belegt und andererseits könnte im Schadenfall eine wegen einer Kleinigkeit erloschene BE schon eine recht teure Angelegenheit werden.

    Gruß
    Klaus
    Hier gilt der Grundsatz der Kausalität, d.h. wenn Du mit einem unzulässigen ESD (und damit mit erloschener Betriebserlaubnis) fährst und in einen Unfall verwickelt bist, der mit dem ESD ursächlich nichts zu tun hat (und das ist wahrscheinlich), bekommst Du zwar ein Bußgeld, aber die Versicherung muss trotzdem zahlen, sofern die Schuldfrage das ergibt.

  5. #5
    Avatar von KMD
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zitat Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
    Hier gilt der Grundsatz der Kausalität, d.h. wenn Du mit einem unzulässigen ESD (und damit mit erloschener Betriebserlaubnis) fährst und in einen Unfall verwickelt bist, der mit dem ESD ursächlich nichts zu tun hat (und das ist wahrscheinlich), bekommst Du zwar ein Bußgeld, aber die Versicherung muss trotzdem zahlen, sofern die Schuldfrage das ergibt.
    Danke Dirk. Etwas ähnliches habe ich auch schon mal gelesen im Zusammenhang mit Tagfahrlichtern. Was ich nicht weiß: Ist der Original-ESD sozusagen unzulässig geworden, wenn ein Zubehör-ESD eingetragen ist, aber nicht als wahlweise. Also wenn der Eintrag im Fahrzeugschein in etwa lautet: "Das Fahrzeug ist mit einem Schalldämpfer XYZ, Genehmigungsnummer 01234 E ausgerüstet". Da gibt es von der amtlichen Seite unterschiedliche Meinungen. Zumindest bei der exekutiven Abteilung.

    Gruß
    Klaus
    Karoline, nimm die Hufe aus der Butter.

  6. #6
    Avatar von eddiek
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Ja , ist er , deshalb sollte man -wenn immer möglich - wahlweise eintragen lassen .

    Die Austragung sollte unproblematisch sein .

  7. #7
    Avatar von KMD
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zitat Zitat von eddiek Beitrag anzeigen
    Ja , ist er , deshalb sollte man -wenn immer möglich - wahlweise eintragen lassen .

    Die Austragung sollte unproblematisch sein .
    Die Austragung ist gar kein Problem.
    Der Eintrag als wahlweise wurde seinerzeit abgelehnt, weil "man ja nicht jeden Tag den Auspuff wechselt". Bei der vorschnellen Antwort "nicht täglich, aber vielleicht wöchentlich" war die Diskussion vorbei und ich erhielt den Hinweis, evtl. wiederzukommen, wenn ich mich entschieden hätte.

    Wenn der Pott jetzt kaputt wäre und die Reparatur länger dauert, müßte man jedesmal Zeit und Geld aufwenden um gaaanz legal unterwegs zu sein. Das wäre paragraphentechnisch dann ja richtig aber wirtschaftlich ungünstig. Zumindest für den Fahrzeugeigner.

    Gruß
    Klaus
    Karoline, nimm die Hufe aus der Butter.

  8. #8
    Admin Avatar von MM
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Ob du den Nebelscheinwerfer links oder rechts anbaust, ist dir überlassen.
    Aus meiner Sicht ist er sinnvoller rechts angeordnet bei Rechtsverkehr.
    Ansonsten: Was montiert ist, muss funktionieren. Wenn eine Leuchte als Arbeitslicht funktioniert, darfst du sie abdecken.

    Zu zweiten Fall: Was als Umbau (nicht wahlweise) eingetragen ist, muss auch da sein. Ein Rückbau auf Serie sollte daher nachgetragen werden.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  9. #9
    Avatar von KMD
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Ob du den Nebelscheinwerfer links oder rechts anbaust, ist dir überlassen.
    Aus meiner Sicht ist er sinnvoller rechts angeordnet bei Rechtsverkehr.
    Ansonsten: Was montiert ist, muss funktionieren. Wenn eine Leuchte als Arbeitslicht funktioniert, darfst du sie abdecken.

    Zu zweiten Fall: Was als Umbau (nicht wahlweise) eingetragen ist, muss auch da sein. Ein Rückbau auf Serie sollte daher nachgetragen werden.
    Danke Michael.
    Karoline, nimm die Hufe aus der Butter.

  10. #10
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
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    AW: Anbauteile und Rechtssicherheit - manchmal schwierig (für mich)

    Zitat Zitat von KMD Beitrag anzeigen
    Ja, da steht einiges - aber nicht, ob der Nebelscheinwerfer jetzt rechts oder links zu montieren ist.
    Oder ist das - wenn nicht explizit genannt - egal?

    Gruß
    Klaus
    Wie MM schrubte isses egal wo. Wichtig ist dabei noch, dass das Fahrzeug ( hier Moped) weiterhin klar als Einspurfahrzeug zu erkennen ist.

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