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Thema: Unfallschaden

  1. #31
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
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    AW: Unfallschaden

    Zitat Zitat von Strassenkehrer Beitrag anzeigen
    Also käme Bayern, in Frage. Ob das Messprtokoll in Ö von der Versicherung anerkannt wird ist dann wieder eine andere Frage. Aber das ist ja nix was man nicht heraus bekommt.

    Wünsche dir einen schönen Rest-Feiertag
    Es gibt auch Messstützpunkte in A, auch 1 in seiner Nähe. Das MegaMax ist das führende Meßsystem weltweit. Da kommen auch die Öschi-Versicherer nicht dran vorbei
    Der Messkollege sollte ihm auch einen kompetenten SV nennen können, der das Messprotokoll der Versicherung gegenüber argumentativ rechtfertigen kann.
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  2. #32
    Avatar von PeteGuitar
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    AW: Unfallschaden

    Tach, ich kenne die Östereichischen Regelungen nicht. Nur ist mein Tipp erst mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Wie und wer den Gutachter bestellt. Ich kenne nur die Regel wer die Party bestellt, der zahlt auch. Und vor der Begutachtung nicht am Moped rumschrauben.
    MfG Pete

  3. #33
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
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    AW: Unfallschaden

    Zitat Zitat von PeteGuitar Beitrag anzeigen
    Tach, ich kenne die Östereichischen Regelungen nicht. Nur ist mein Tipp erst mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Wie und wer den Gutachter bestellt. Ich kenne nur die Regel wer die Party bestellt, der zahlt auch. Und vor der Begutachtung nicht am Moped rumschrauben.
    MfG Pete
    Für die Bundesrepublik: das ist nicht richtig.
    Du hast im Haftpflichtschadenfall das gesetzliche Recht auf die freie Wahl eines SV und eines RA. Das muss die gegn. Versicherung bezahlen. Der von der Versicherung beauftragte SV hat ein Interesse daran dass sein Auftraggeber zufrieden ist, der von dir beauftragte, dass Du zufrieden bist und dass du ihn weiterempfiehlst

  4. #34

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    AW: Unfallschaden

    Zitat Zitat von trybear Beitrag anzeigen
    Es gibt auch Messstützpunkte in A, auch 1 in seiner Nähe. Das MegaMax ist das führende Meßsystem weltweit. Da kommen auch die Öschi-Versicherer nicht dran vorbei
    Der Messkollege sollte ihm auch einen kompetenten SV nennen können, der das Messprotokoll der Versicherung gegenüber argumentativ rechtfertigen kann.
    Super,Danke für den Hinweis,hab gar nicht gewusst daß es diese Firma gibt,noch dazu in meiner Nähe.


    Gruß Othmar

  5. #35
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
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    AW: Unfallschaden

    Zitat Zitat von OTHI Beitrag anzeigen
    Super,Danke für den Hinweis,hab gar nicht gewusst daß es diese Firma gibt,noch dazu in meiner Nähe.


    Gruß Othmar
    Ich frag mal im Kollegenkreis rum, ob jemand weiß, wie Deine rechtlichen Möglichkeiten in A sind

  6. #36

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    AW: Unfallschaden

    Zitat Zitat von trybear Beitrag anzeigen
    Ich frag mal im Kollegenkreis rum, ob jemand weiß, wie Deine rechtlichen Möglichkeiten in A sind
    Danke

  7. #37
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
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    AW: Unfallschaden

    https://www.wu.ac.at/fileadmin/wu/d/...r_2019_484.pdf

    https://www.google.com/url?q=https:/...TV_3RkBzFbBR96

    Danach ist die Schadenabwicklung ziemlich gleich und Du hättest die freie Wahl.
    Ich würde Morgen den Vermesser anrufen und dann zuerst mit dem empfohlenen SV sprechen

  8. #38

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    AW: Unfallschaden

    Zitat Zitat von trybear Beitrag anzeigen
    https://www.wu.ac.at/fileadmin/wu/d/...r_2019_484.pdf

    https://www.google.com/url?q=https:/...TV_3RkBzFbBR96

    Danach ist die Schadenabwicklung ziemlich gleich und Du hättest die freie Wahl.
    Ich würde Morgen den Vermesser anrufen und dann zuerst mit dem empfohlenen SV sprechen

    Vielen Dank für die Info, hab mir eben die Dateien runtergeladen, werde mit der genannten Firma gleich Morgen Kontakt aufnehmen.


    Gruß Othmar

  9. #39
    Rolling Bones Avatar von Benno
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    AW: Unfallschaden

    Das österreichische Recht unterscheidet sich praktisch nicht vom deutschen:

    https://www.anwaltfinden.at/ratgeber...eltend-machen/

    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeu...l-oesterreich/

    Lass dich zur Sicherheit bitte zeitnah von einem RA beraten und beauftrage den Sachverständigen ggf erst danach.
    Grüße aus dem Münsterland
    Benno aus Dülmen

    Frohes G(r)asen

    Was für die Seele gut ist, kann der Leber nicht schaden.

  10. #40
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
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    AW: Unfallschaden

    Lass dich zur Sicherheit bitte zeitnah von einem RA beraten und beauftrage den Sachverständigen ggf erst danach.
    Nach meiner Erfahrung schalten bei der Reihenfolge viele Versicherer auf " bockig".
    Ein Sachverständiger ist zur Schadenbegutachtung und der Festlegung des Wiederbeschaffungswertes sowie des Restwertes und der Schadenhöhe und Reparaturwürdigkeit unbedingt notwendig. Ausserdem kann nur er ggf. Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung festlegen.

    Ein KV einer Werkstatt, wie Heute oft von den Versicherern verlangt, nutz nur denen, nicht dem Geschädigten, spart Geld.

    Viele Werkstätten lassen sich darauf ein, weil ihnen vom Versicherer versprochen wird, dass ihre Rechnung sofort bezahlt wird.

    Falls dann aber bei der Reparatur weitere Schäden auftauchen, ist es für die Werkstatt schwierig das nachträglich geltend zu machen. Ein SV schreibt einfach einen Nachtrag.

    Erst wenn die Versicherung zicken macht, sich nicht rührt oder kürzt ist ein RA sinnvoll und notwendig.

    Jeder Geschädigte hat auch eine Schadenminderungspflicht. Diese, meine empfohlene, Vorgehensweise entspricht ihr.

    Gruß
    Geändert von trybear (30.05.2023 um 07:45 Uhr)

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