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  1. #11

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    AW: Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung

    Hallo Herbert,

    wenn die Reifen eine "M+S"-Kennzeichnung haben, genügt ein Aufkleber am Tacho, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausweist.
    Gruß, Wolfram

  2. #12

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    AW: Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung

    Zitat Zitat von biker Beitrag anzeigen
    Es sollen Enduroreifen werden, die gibt es leider nicht mit H-Index für vorne.
    Ausführung T - bis 190 km/h ist da üblich. Außerdem darf man manche Hinterreifen mit Enduroprofil entgegen der auf gedruckten Laufrichtung vorn montieren. Für den TKC 80 gibt/gab es m.W. von Conti eine Freigabe. Beim 18er Vorderrad sollte das gehen.

    Ich hoffe, es wird keiner dieser langweiligen Bobber, Scrambler oder sonstigen nur scheinbar individuellen Umbauten.
    _______________________
    Grüße, Frank

    R80GS, 3/88

  3. #13
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
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    AW: Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung

    Ich hoffe, es wird keiner dieser langweiligen Bobber, Scrambler oder sonstigen nur scheinbar individuellen Umbauten.
    Und wenn, kann jeder machen wie er will. Ich find sie auch nicht schigg, aber meine Mopeten gefallen bestimmt auch nicht Jedem. Mitm bischen Selbstbewusstsein ist das kein Problem

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