Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 13
  1. #1

    Registriert seit
    08.01.2023
    Beiträge
    9

    Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung

    Hallo Forenmitglieder,

    in meiner Zulassungsbescheinigung für die R80 RT, Bj 1991, Monolever, steht unter dem Buchstaben T eine Höchstgeschwindigkeit von 178 km/h. Unter 22 Bemerkungen und Ausnahmen steht: "zu T: von 165 bis 175".

    Weiss jemand, was das heißen soll und warum das da steht? Macht so irgendwie keinen Sinn für mich.

    Bin sehr auf die Auflösung gespannt und bedanke mich bereits im Voraus für die Unterstützung.

    Schönes sonniges Wochenende und gute Fahrt
    Herbert

  2. #2
    Avatar von GEOFink
    Registriert seit
    10.07.2012
    Ort
    Grünbach Obb.
    Beiträge
    578

    AW: Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung

    Servus,

    die R80RT gab es mit zwei verschiedenen Hinterradübersetzungen:
    32:10 = 178 km/h
    37:11 = 170 km/h
    Dann gibt es noch in der Betriebsanleitung verschiedene Höchstgeschwindigkeiten: von BMW, gemäß Typprüfung, Fahrer liegend und mit zwei Personen.
    Gruß:
    Joachim

    Fortuna virtutis comes
    Glück ab!

  3. #3

    Registriert seit
    08.01.2023
    Beiträge
    9

    AW: Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung

    Hallo Joachim,
    vielen Dank für die Infos. Eine Erklärung für die Eintragungen in meiner Zulassung ist es aber nicht direkt, oder stehen die Ergänzungen in allen Zulassungen dieses Fahrzeugtyps?
    BG Herbert

  4. #4
    Admin Avatar von MM
    Registriert seit
    26.02.2007
    Ort
    in der schönen Pfalz
    Beiträge
    48.702

    AW: Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung

    Hast du an dem Motorrad etwas verändert oder hat das ein Vorbesitzer getan?
    Eine entsprechende Änderungsabnahme wäre der einzig plausible Grund für den Eintrag in Feld 22.
    Ungewöhnlich ist das trotzdem; es macht wenig Sinn da einen Bereich anzugeben...
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  5. #5

    Registriert seit
    08.01.2023
    Beiträge
    9

    AW: Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung

    Hallo Michael,

    danke für den Hinweis.

    Ich habe das Fahrzeug erst im Februar aus erster Hand im Originalzustand gekauft und auch noch keine eintragungsrelevanten Änderungen vorgenommen bzw. eintragen lassen.
    Nach Deinem Hinweis habe ich mich aber erinnert, dass der Vorbesitzer das Motorrad in 1991 leistungsreduziert gekauft hat und 1994 die Reduzierung ausgebaut und ausgetragen hat.
    Daraufhin habe ich mir den alten Brief nochmals angesehen. Dort stand folgendes unter Anmerkungen zur Höchstgeschwindigkeit:
    "von 165 bis 175, je nach Ausführung"

    Des weiteren wurde die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit damals infolge der Leistungsreduzierung durchgestrichen, leider so, dass man die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit nicht mehr exakt lesen kann. Könnte 178 sein, eher aber 170 km/h.
    Bei der Austragung der Leistungsreduzierung wurde dann neu 178 km/h eingetragen.

    Kann es sein, dass bei der Eintragung des ungedrosselten Zustands irrtümlich 178 statt 170 km/h eingetragen worden ist? Im Internet finde ich als Höchstgeschwindigkeit für die R80RT sehr häufig 170 km/h.

    Joachim wies darauf hin, dass die R80RT je nach Übersetzung mit zwei verschiedenen Höchstgeschwindigkeiten ausgeliefert wurde. Woran kann ich erkennen, welche Übersetzung ich an meinem Fahrzeug habe?

    Wie könnte ich die korrekte Höchstgeschwindigkeit feststellen lassen und die Eintragung in der Zulassung korrigieren?

    Noch ein Hinweis zur Erläuterung:
    Natürlich kann man fragen, warum ich es hier so genau wissen will.
    Ich rüste gerade die Bereifung um, und da ist es für den Geschwindigkeitsindex entscheidend, ob es 178 oder 170 km/h Höchstgeschwindigkeit sind.

    Viele Grüße und schönen Sonntag
    Herbert

  6. #6
    Admin Avatar von Florian
    Registriert seit
    25.05.2008
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    6.328

    AW: Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung

    Zitat Zitat von biker Beitrag anzeigen
    Joachim wies darauf hin, dass die R80RT je nach Übersetzung mit zwei verschiedenen Höchstgeschwindigkeiten ausgeliefert wurde. Woran kann ich erkennen, welche Übersetzung ich an meinem Fahrzeug habe?
    Die Übersetzung des HAG ist am schwingenseitigen Hals des Gehäuses eingeschlagen.
    Siehe auch das entsprechende Dokument in unserer DB.

    Gruß,
    Florian
    Geändert von Florian (04.06.2023 um 13:18 Uhr) Grund: Link ergänzt

  7. #7
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
    Registriert seit
    17.08.2017
    Beiträge
    2.629

    AW: Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung

    Zitat Zitat von biker Beitrag anzeigen
    Hallo Michael,

    danke für den Hinweis.

    Ich habe das Fahrzeug erst im Februar aus erster Hand im Originalzustand gekauft und auch noch keine eintragungsrelevanten Änderungen vorgenommen bzw. eintragen lassen.
    Nach Deinem Hinweis habe ich mich aber erinnert, dass der Vorbesitzer das Motorrad in 1991 leistungsreduziert gekauft hat und 1994 die Reduzierung ausgebaut und ausgetragen hat.
    Daraufhin habe ich mir den alten Brief nochmals angesehen. Dort stand folgendes unter Anmerkungen zur Höchstgeschwindigkeit:
    "von 165 bis 175, je nach Ausführung"

    Des weiteren wurde die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit damals infolge der Leistungsreduzierung durchgestrichen, leider so, dass man die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit nicht mehr exakt lesen kann. Könnte 178 sein, eher aber 170 km/h.
    Bei der Austragung der Leistungsreduzierung wurde dann neu 178 km/h eingetragen.

    Kann es sein, dass bei der Eintragung des ungedrosselten Zustands irrtümlich 178 statt 170 km/h eingetragen worden ist? Im Internet finde ich als Höchstgeschwindigkeit für die R80RT sehr häufig 170 km/h.

    Joachim wies darauf hin, dass die R80RT je nach Übersetzung mit zwei verschiedenen Höchstgeschwindigkeiten ausgeliefert wurde. Woran kann ich erkennen, welche Übersetzung ich an meinem Fahrzeug habe?

    Wie könnte ich die korrekte Höchstgeschwindigkeit feststellen lassen und die Eintragung in der Zulassung korrigieren?

    Noch ein Hinweis zur Erläuterung:
    Natürlich kann man fragen, warum ich es hier so genau wissen will.
    Ich rüste gerade die Bereifung um, und da ist es für den Geschwindigkeitsindex entscheidend, ob es 178 oder 170 km/h Höchstgeschwindigkeit sind.

    Viele Grüße und schönen Sonntag
    Herbert
    Nimm gleich H-Reifen. Dann bist Du auf der sicheren Seite, kosten nur ein paar Euro mehr und du sparst Dir das rumgehühner mit den 170/178 km/h

  8. #8

    Registriert seit
    08.01.2023
    Beiträge
    9

    AW: Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung

    Es sollen Enduroreifen werden, die gibt es leider nicht mit H-Index für vorne.

  9. #9
    ex Alsterboxer Avatar von trybear
    Registriert seit
    17.08.2017
    Beiträge
    2.629

    AW: Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung

    Eine R80RT mit Enduro(-stollen)reifen?

  10. #10

    Registriert seit
    08.01.2023
    Beiträge
    9

    Eicon02 AW: Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung

    Naja, von dem RT ist nicht viel übrig geblieben


Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
OK, verstanden

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Falls Sie nicht einverstanden sind, können Sie die Browsereinstellungen ändern oder diese Seite verlassen. Weitere Information hier