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  1. #1
    Avatar von gerhard_d
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    Fahrverbot in Tirol für Motorräder mit einem Standgeräuscch >95 dB(A)

    hallo zusammen,
    Es geht um die Fahrverbote für Motorräder auf ausgewiesenen Strecken in Tirol seit 2020 ff mit einem im Fzg-Schein eingetragenen Standgeräusch >95 dB(A):
    Fahre eine R75/6 mit einem Standgeräusch von 75N. Wenn ich richtig informiert bin dürfen die Gendarmen in Tirol 21 dB(A) zu diesem Wert dazuaddieren: 75N + 21 = 96 dB(A). Folglich könnte ich bei einer Kontrolle über 200€ Strafe zahlen müssen.
    Würde gerne meine alten Strecken in Tirol (Tannheimer Tal, Hahntennjoch, Namlostal, Lechtal ab Steeg ..) mit der /6 wieder fahren:
    Was habt Ihr für Erfahrungen?
    Ist jemand bereits auf den angegebenen Strecken zur Kasse gebeten worden?
    Hat jemand beim TÜV .. eine aktuelle Standgeräusch-Nahfeldmessung machen lassen und diese in die Papiere eintragen lassen?
    Für Vorschläge/ Tipps wäre ich Euch sehr dankbar
    Schönen Abend, Gerhard
    Geändert von gerhard_d (09.06.2023 um 20:57 Uhr)

  2. #2
    Admin Avatar von MM
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    AW: Fahrverbot in Tirol für Motorräder mit einem Standgeräuscch >95 dB(A)

    Zitat Zitat von gerhard_d Beitrag anzeigen
    ... Wenn ich richtig informiert bin dürfen die Gendarmen in Tirol 21 dB(A) zu diesem Wert dazuaddieren: 75N + 21 = 96 dB(A). Folglich könnte ich bei einer Kontrolle über 200€ Strafe zahlen müssen.
    ...
    Wer sagt das?
    Das wäre ziemlicher Unfug.
    Fakt ist, dass 1980 die "Nahfeldmessung" Standard wurde.
    Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt.
    Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge
    jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird.
    Diese 21 dB dienen also dazu, eine aktuelle Messung mit alten Werten kompatibel zu machen.
    Der umgekehrte Weg ist Quatsch, wenn das Fahrzeug faktisch nicht zu laut ist.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  3. #3
    Avatar von gerhard_d
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    AW: Fahrverbot in Tirol für Motorräder mit einem Standgeräuscch >95 dB(A)

    Danke für die schnelle Antwort.
    Ich habe es bisher so verstanden, dass die Österreicher auf den bekannten Strecken in Tirol keine Geräuschmessung vorort durchführen, sondern nur in den Fzg-Schein schauen und bei einem eingetragenen Standgeräusch >95 dB(A) bzw. >74N den Fahrer zur Kasse 'bitten'.
    Folgender Artikel in Motorrad Classic 09/2020 hat mich 2020 verunsichert:


    ### Anlage entfernt, Copyright beachten Hans ###
    Geändert von gerhard_d (09.06.2023 um 23:02 Uhr)

  4. #4
    Admin Avatar von MM
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    AW: Fahrverbot in Tirol für Motorräder mit einem Standgeräuscch >95 dB(A)

    Zitat Zitat von gerhard_d Beitrag anzeigen
    ... bei einem eingetragenen Standgeräusch >95 dB(A) bzw. >74N den Fahrer zur Kasse 'bitten'.
    Bei > 95 dB können sie das auf Basis ihrer Gesetzeslage.
    Wenn sie das bei >74N alter Norm ohne Messung tun, beweisen sie Unkenntnis und das wäre gesetzlich jederzeit anfechtbar.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  5. #5
    Isar Rider Avatar von Karl
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    AW: Fahrverbot in Tirol für Motorräder mit einem Standgeräuscch >95 dB(A)

    Hallo,
    das Thema ist schon etwas älter.
    Im Juni 2020 habe ich mal in Tirol nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

    "Sehr geehrter Herr ....,


    bei einem Standgeräusch ohne Buchstabe gilt der Wert ohne Zuschlag, somit ist Ihr Fahrzeug nicht vom Fahrverbot betroffen.

    mit freundlichen Grüßen"

    Steht beim Standgeräusch im Schein zusätzlich ein Buchstabe?
    Dann werden die 21db dazugerechnet. Da wird nix gemessen, das reicht aus um nicht fahren zu dürfen.
    Schau mal, was im Schein steht
    Grüße
    Karl
    Real Gents dont need to speed.

  6. #6
    Avatar von hofmannra
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    AW: Fahrverbot in Tirol für Motorräder mit einem Standgeräuscch >95 dB(A)

    Bei Einträgen mit "N" werden bei einer Kontrolle 21db dazugezählt, es sollten daher nicht mehr als 74N unter U.1 eingetragen sein, sonst hast du die A...karte.
    Ist hier nachzulesen (Punkt 16): https://www.tirol.gv.at/verkehr/verk...gen-antworten/
    Viele Grüße
    Rainer

  7. #7
    Avatar von gerhard_d
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    AW: Fahrverbot in Tirol für Motorräder mit einem Standgeräuscch >95 dB(A)

    Guten Morgen,
    das bestätigt leider meine Befürchtungen bzgl. Abzocke.
    Ist jemand mit seinem 2-Ventiler auf diesen Strecken schon mal zur Kasse gebeten worden?
    ich bin immer wieder am Überlegen, beim TÜV eine aktuelle Standgeräuschmessung machen zu lassen, bei der eigentlich <95 dB(A) herauskommen sollte, da ich diesen 21 dB nicht traue. Erfahrungen damit?
    viele Grüße, Gerhard
    Geändert von gerhard_d (10.06.2023 um 07:27 Uhr)

  8. #8
    Avatar von gespanntreiber0
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    AW: Fahrverbot in Tirol für Motorräder mit einem Standgeräuscch >95 dB(A)

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Wenn sie das bei >74N alter Norm ohne Messung tun, beweisen sie Unkenntnis und das wäre gesetzlich jederzeit anfechtbar.
    Also Du bezahlst die Strafe und fechtest es dann an.

    Habe ich mal (in A bei was anderem) gemacht. Sogar mit Erfolg.
    Nie wieder!
    Grüße aus dem schönen Allgäu

    Martin

    Seit ich 18 bin, fahre ich kein Moped mehr.

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  9. #9
    früher "/53" Avatar von 3RadQ
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    AW: Fahrverbot in Tirol für Motorräder mit einem Standgeräuscch >95 dB(A)

    Hallo,

    um Österreich mache ich sowieso gerne einen Bogen, weil ich schon seit Jahrzehnten das Gefühl habe, dass Motorradfahrer dort sowas wie Freiwild für die "exekutiernden" Organe sind.

    Trotzdem oder deswegen habe ich mir den Link mal angeschaut.

    Interessant finde ich den letzten Punkt:

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	Ösi.JPG 
Hits:	115 
Größe:	36,4 KB 
ID:	325494

    Mit einem Gespann oder Trike kann man also über den Geräusch-Limiten liegen.

    Wird wohl doch Zeit, dass ich mein wieder Dreirad fertgstelle...


    Grüßle
    Volker

  10. #10
    Isar Rider Avatar von Karl
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    AW: Fahrverbot in Tirol für Motorräder mit einem Standgeräuscch >95 dB(A)

    Na Ja, ob das Abzocke oder Schutz vor übermässigem Lärm ist?
    Die Anwohner sehen das evtl. anders als "sportliche" Moppedfahrer

    Grüße
    Karl

    P.S.: ich fahr da seit Jahrzehnten unbehelligt und problemlos durch
    Geändert von Karl (10.06.2023 um 07:48 Uhr)
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