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14.11.2023, 14:22 #1
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Anmeldung nach Betrieb mit roter Nummer
Hallo,
ich stelle die Frage mal hier rein.
Wenn ich ein Fahrzeug anmelden will, das vorher mit einer roten Nummer bewegt worden ist, was ist dabei zu beachten? Rote Nummer braucht ja keinen TÜV. Daher muss ich den dann wohl machen lassen müssen. Gibt es mit roten Nummern FZG-Scheine? Sehen die aus, wie die Anderen? Was kommt alles auf der Zulassungsstelle auf mich zu? (Evtl. auch finanziell)
Gruß
PitGeändert von gespannpit (14.11.2023 um 14:24 Uhr)
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14.11.2023, 14:51 #2
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AW: Anmeldung nach Betrieb mit roter Nummer
Hallo Pit,
mti Sicherheit musst Du eine gültige HU nachweisen.
Zu jeder roten Nummer gibt es ein kleines Heftchen, in dem jede Fahrt dokumentiert werden muss. Sieht anders aus als die KFZ-Scheine, ist vor allen nicht so detailliert. Du trägst die Daten ja selbst ein.
Alles Andere klärt sich bei einem Anruf bei der Zulassungsstelle bzw. beim Studium von deren Homepage.Gruß, Wolfram
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14.11.2023, 14:58 #3
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AW: Anmeldung nach Betrieb mit roter Nummer
Hallo,
mit dem TÜV Prüfer hab ich schon gesprochen. Der würde die HU machen.
Aber welche Daten trag ich da selber ein? Ich denke nicht, dass ich dieses rote Heftchen von dem Verkäufer bekomme.
Gruß
Pit
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14.11.2023, 15:05 #4
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AW: Anmeldung nach Betrieb mit roter Nummer
Nein Pit,
das Heftchen gehört zur roten Nummer. Das gibt Dir der Verkäufer nicht mit. Das dient eher der Nachverfolgbarkeit bei z.B. Verkehrsverstößen. Da trägst Du auch nur die Fahrgestellnummer, eventuell ein Kennzeichen und das Datum ein.
Die Daten holt sich der a.a.S. entweder aus seiner Datenbank, eventuell ergänzt durch die Angaben in dem alten Brief.
Frag doch mal den Michael (MM), der verfügt da mit Sicherheit über genaue Kenntnisse.Gruß, Wolfram
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14.11.2023, 15:07 #5
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14.11.2023, 15:08 #6
AW: Anmeldung nach Betrieb mit roter Nummer
Haben Fahrzeuge, welche auf roter Nummer betrieben werden denn keine KFZ-Briefe/Fahrzeugpapiere?
Gruß, der
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14.11.2023, 15:12 #7
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14.11.2023, 15:13 #8
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14.11.2023, 15:14 #9
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AW: Anmeldung nach Betrieb mit roter Nummer
Pit, Vielleicht solltest du die beiden Links mal durcharbeiten.
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14.11.2023, 15:29 #10
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AW: Anmeldung nach Betrieb mit roter Nummer
Ob man die rote Nummer ohne vorhandenen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verwenden darf, weiß ich nicht.
Ein gültiger KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist i.d.R. nicht vorhanden, sonst bräuchte man ja die rote Nummer nicht.
Wobei, wenn das Fahrzeug zugelassen und die HU-Frist abgelaufen ist, kann man mit der roten Nummer noch "legal" fahren.Gruß, Wolfram
Kolbenbolzen C-Clips setzen...
27.04.2024, 15:42 in Mechanik