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  1. #21

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    AW: Gabelreflektoren erforderlich?

    Hallo,

    da wir gerade bei dem Thema sind: kann man aus dem Eintrag im KFZ-Schein - " je Längsseite nur 1 Rückstrahler" - schließen, dass da üblicherweise 2 hingehören?
    Gruß, Wolfram

  2. #22
    Admin Avatar von Pjotl
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    AW: Gabelreflektoren erforderlich?

    Zitat Zitat von Hanseat Beitrag anzeigen
    Genau, Wolfram.

    Zusammen mit den gleich großen Reflektoren an meinen Koffern, wenn ich sie denn dran habe, bieten sie im Dunkeln schon ein gutes Stück passiver Sicherheit.

    Aber Manchen ist das alles egal, Hauptsache „cool“.

    Gruß
    Carsten 🇵🇱
    Aha, wer also nicht allseits reflektierend durch die Gegend fährt, macht auf cool. Tolle Pauschalisierung.

    Ich hoffe , du fährst wenigstens sicherheitsrelevant mit Warnweste.
    Gruß Peter
    Trier

    Don't drink water, fish are fucking in it! (Jango Edwards)



  3. #23

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    AW: Gabelreflektoren erforderlich?

    Hallo,

    ich würde das so interpretieren, dass pro Längsseite nur jeweils 1
    Reflektor zulässig ist.

    Aber: wenn auf dem Deckel der montierten Koffer auch noch welche sind...
    sind die auch (noch) zulässig oder müssen die ab ?

    Wenn diesbezüglich aber nix im Schein eingetragen
    ist, wie viele sind dann zulässig ?

    Gruss

    Odin

  4. #24
    Avatar von Nichtraucher
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    AW: Gabelreflektoren erforderlich?

    Also "cool" ist schon mal was abweichend von der Masse oder was man an vorgeschriebenen Dingen irgendwie umgehen kann. Seitenstrahler sind Pflicht, also isses cool keine zu haben. Alte Motorräder haben keine, also isses vielleicht cool welche zu haben

    Eigentlich sind die Dinger schon lange bei einigen Modellen serienmäßig, die 75/5 hatte sie nicht, die CB750 Four hatte sie von Anfang an. Alles Geschmackssache, soll doch jeder halten wie er will.

    Dumm ist nur wenn sie Serie sind oder gar eingetragen und die knallt nachts einer in die Flanke, kann es teuer werden. Sowohl der eigene als auch der Gegnerschaden kann, selbst bei unschuldigem Verhalten, sicherlich angekreidet werden wenn man das Krad mit Strahler gesehen hätte. Braucht nur einen findigen Anwalt und einen sachkundigen Sachverständigen.

    Ich finde übrigens eine RT inzwischen cool, weil sie viele nicht mögen und umbauen.

    Bei der HU meines Bootstrailer sagte man mir, alle 3m ein Reflektor.


    Gruß
    Willy
    Geändert von Nichtraucher (21.02.2024 um 21:00 Uhr)

  5. #25
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Gabelreflektoren erforderlich?

    Zitat Zitat von Nichtraucher Beitrag anzeigen
    So,

    die eher triste Frontpartie mit der schwarzen Gabel hat in meinen Augen ein wenig an Glanz gewonnen, zusätzlich zur besseren Sichtbarkeit für den Querverkehr.

    Meinen Dank an den TE der mich auf diese Strahler aufmerksam machte.

    Gruß
    Willy

    Hallo Willy,
    ich finde die Strahler eigentlich auch nicht wirklich schön, auch wenn sie bei mir zwecks besserer Sichtbarkeit dran bleiben. Aber deine Lösung gefällt mir sehr gut. Ressssschpeckt, wie der Schwabe sagt.

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  6. #26
    Admin Avatar von MM
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    AW: Gabelreflektoren erforderlich?

    Zitat Zitat von Bernd62 Beitrag anzeigen
    ... und frage mich,ob die Reflektoren Pflicht sind(TÜV),oder ab ich sie einfach austauschen kann.
    Gruß Bernd
    Ab Typzulassung 2016 sind zwei seitliche Rückstrahler verpflichtend.
    Davor sind/waren sie zulässig. Da BMW nur einen vorne verbaut hat, ist er als Ausnahme in der Typzulassung enthalten und steht üblicherweise auch in den Fahrzeugpapieren. Wird das entfernt, wäre auch die Berichtigung der Papiere nötig.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  7. #27
    Avatar von JIMCAT
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    AW: Gabelreflektoren erforderlich?

    Durchblick habe ich da nicht wirklich.
    Hier dürfte sich die Gesetzeslage auch länderspezifisch wohl einige mal geändert haben.

    Meine ST hat die Seitenstrahler serienmäßig an der Gabel.
    Die Mono von 85 und Para von 95 hatte diese vorne und hinten.

    Die hinteren gefielen mir überhaupt nicht und wurden entfernt.
    Vor allem an der Mono sahen die riesigen runden Strahler an einer dafür eigenen Halterung hinter dem Kennzeichen furchtbar aus.
    Die kamen während des Hausbaues seitlich am Postkasten an der Straße damit ihn keiner überfährt.

    Die R 1150R hatte serienmäßig weder vorne noch hinten Seitenstrahler.

    Aber so weit ich sehe sind bei allen neuen Motorräder beidseitig je ein Seitenstrahler verbaut.
    Viele Grüße Fritz

  8. #28
    Avatar von R100rsfahrer
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    AW: Gabelreflektoren erforderlich?

    Hmm, was ist wenn ich jetzt aber eine andere Gabel verbaue, z.B. in die GS oder G/S eine R100R Showa einbaue?
    Dann lass ich diese Gabel eintragen, mit Bremse und allen drumherum.
    Somit sollten die Reflektoren aus dem Schein ausgetragen werden?
    Nebenbei, an meiner 4Rad Familienkutsche sind auch keine seitl. Reflektoren, kenne ich nur von den US Exportmodellen
    Viele Grüße Oliver

  9. #29
    Avatar von Nichtraucher
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    AW: Gabelreflektoren erforderlich?

    Wenn etwas Pflicht ist, kann man es nicht austragen lassen, egal wie andere Fahrzeuge aussehen.

    Gruß
    Willy

  10. #30
    Avatar von glowin
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    AW: Gabelreflektoren erforderlich?

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Ab Typzulassung 2016 sind zwei seitliche Rückstrahler verpflichtend.
    Davor sind/waren sie zulässig. Da BMW nur einen vorne verbaut hat, ist er als Ausnahme in der Typzulassung enthalten und steht üblicherweise auch in den Fahrzeugpapieren. Wird das entfernt, wäre auch die Berichtigung der Papiere nötig.
    Aber die Monolever wie R80 haben original keine Seitenstrahler dran und in der Papieren den Spruch *M.ABE-AUSN.-GEN.: JE LÄNGSSEITE NUR EIN RÜCKSTRAHLER*
    Heißt das da darf ich ohne, mit einem oder mit 2 fahren?
    Gruss
    Burkhard

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