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Thema: H4 LED Ersatz

  1. #101
    Avatar von ABT
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    AW: H4 LED Ersatz

    Zitat Zitat von Kenny Biber Beitrag anzeigen
    Ich denke auch, dass die Idee mit dem Einbau eines (in einem anderen Fahrzeug) für die LED-Lampe zugelassenen Scheinwerfers zu kurz geht.

    Dies ist jedenfalls die Antwort von Philips, welche ich auf meine Anfrage zu diesem Thema bekommen habe.

    " Sehr geehrter Herr *******, es freut uns zu hören, dass Sie sich für die Produkte von Philips Automotive interessieren. Wir informieren, dass sich die Zulassung in der Tat auf den Scheinwerfer bezieht. Dennoch steht in dies in Verbindung mit dem entsprechenden Modell, in dem es ursprünglich ab Werk verbaut wurde. D.h. Modellübereinstimmung bedeutet nicht strassenzugelassen. Aus Modellübereinstimmung in Kombination mit dem zugelassenen Scheinwerfer/Genehmigungsnummer (z.B. E1 1234) hingegen resultiert die Strassenzulassung."

    Hintergrund war eine Anfrage von mir zu einem zugelassenen 5,75 Zoll Scheinwerfer, welchen ich, sofern es diesen gibt, dann in meine G/S und in meine Guzzi einbauen wollte.


    Schönen Gruß

    Christian
    Wie mehrfach gesagt, die Aussage von Osram war eine andere. Und mal ganz logisch gedacht, was soll anderes sein, ob der Scheinwerfer in einem Auto oder einem Motorrad eingesetzt wird? Gut, die Einbauhöhe, aber dafür wird der Scheinwerfer ja eingestellt. Und die zugelassenen Zubehör Scheinwerfer mit LED, gibt es da irgend eine Fahrzeugbindung? Soll jeder machen wie er meint, ich habe nicht nur vom Hersteller das OK bekommen, auch von einem Sachverständigen.


    Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!

    Gruß Christian

  2. #102
    Avatar von Kenny Biber
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    AW: H4 LED Ersatz

    Zitat Zitat von GSle Beitrag anzeigen
    Aber was spricht dagegen den anderen passenden und geeigneten Scheinwerfer in deine Q eintragen zu lassen und dann auf LED umzurüsten
    Wahrscheinlich nichts, aber dann würde diese Art von Zulassung (Der Scheinwerfer in genau dem Fahrzeug) trotzdem nicht mehr stimmen, und damit würde die Freigabe des Scheinwerfers wohl infrage gestellt.

    (Habe ich mir nicht ausgedacht)


    Schönen Gruß

    Christian

  3. #103
    Admin Avatar von MM
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    AW: H4 LED Ersatz

    Praktisches Beispiel:
    Der Scheinwerfer xxx aus dem Golf II mit Typgenehmigung yyy ist zugelassen für ein LED-Leuchtmittel von Fa. zzz.
    Wenn ich exakt diesen Scheinwerfer in mein anderes Fahrzeug einbaue, kann ich prüfen lassen, ob dieser Einbau fachlich ok ist und mir dann die Eignung per §19.2 bescheinigen lassen.
    Das ist ein gangbarer rechtlich sauberer Weg.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  4. #104
    Avatar von ABT
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    AW: H4 LED Ersatz

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Praktisches Beispiel:
    Der Scheinwerfer xxx aus dem Golf II mit Typgenehmigung yyy ist zugelassen für ein LED-Leuchtmittel von Fa. zzz.
    Wenn ich exakt diesen Scheinwerfer in mein anderes Fahrzeug einbaue, kann ich prüfen lassen, ob dieser Einbau fachlich ok ist und mir dann die Eignung per §19.2 bescheinigen lassen.
    Das ist ein gangbarer rechtlich sauberer Weg.
    Ok, danke Michael. Dann lasse ich den zur Not auch Eintragen, damit die Sache "Wasserdicht" wird!


    Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!

    Gruß Christian

  5. #105
    Avatar von Mauli
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    AW: H4 LED Ersatz

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Praktisches Beispiel:
    Der Scheinwerfer xxx aus dem Golf II mit Typgenehmigung yyy ist zugelassen für ein LED-Leuchtmittel von Fa. zzz.
    Wenn ich exakt diesen Scheinwerfer in mein anderes Fahrzeug einbaue, kann ich prüfen lassen, ob dieser Einbau fachlich ok ist und mir dann die Eignung per §19.2 bescheinigen lassen.
    Das ist ein gangbarer rechtlich sauberer Weg.
    Genau das war auch die Aussage von Herrn Köhler von Osram Automotive.
    GrußStefan

    In ungezählten Mühen wächst das Schöne
    (Euripides)


    IMES

  6. #106
    Avatar von Kenny Biber
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    AW: H4 LED Ersatz

    Natürlich kann man einen anderen Scheinwerfer in sein Fahrzeug einbauen und Abnehmen lassen, und unter Anderem muss hierbei dann zum Beispiel auch eine Möglichkeit der Leuchtweitenverstellung gegeben sein.

    Das Ändert aber nichts an dem Umstand, dass du dann immer noch nicht über die nötige Prüfung (und Zulassung) des LED-Leuchtmittels mit diesem Scheinwerfer in deinem Fahrzeug verfügst.

    Dies ist dummerweise aneinander gekoppelt.


    Schönen Gruß

    Christian

  7. #107
    Avatar von ABT
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    AW: H4 LED Ersatz

    Zitat Zitat von Kenny Biber Beitrag anzeigen
    Natürlich kann man einen anderen Scheinwerfer in sein Fahrzeug einbauen und Abnehmen lassen, und unter Anderem muss hierbei dann zum Beispiel auch eine Möglichkeit der Leuchtweitenverstellung gegeben sein.

    Das Ändert aber nichts an dem Umstand, dass du dann immer noch nicht über die nötige Prüfung (und Zulassung) des LED-Leuchtmittels mit diesem Scheinwerfer in deinem Fahrzeug verfügst.

    Dies ist dummerweise aneinander gekoppelt.


    Schönen Gruß

    Christian
    Deckt sich nicht mit meinen Infos, bez. Hat es bei mir kein Problem dargestellt!

    Gruß Christian
    Geändert von ABT (27.03.2024 um 21:16 Uhr)


    Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!

    Gruß Christian

  8. #108
    Avatar von Kenny Biber
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    AW: H4 LED Ersatz

    Ich finde die Lage auch irgendwo widersprüchlich.

    Die haben z.B. den Scheinwerfer (also einen einzigen, allerdings musste der hierfür neu sein) der K-Baureihe getestet, und dann für alle Modelle (K100 RS/LT K1100 RS/LT u.a.) freigegeben.

    Da werden die diesen Scheinwerfer ja auch nicht extra in all diese Modelle eingebaut haben um dessen Tauglichkeit dann in genau diesem Fahrzeug explizit zu testen.

    Genauso verhält es sich mit der Freigabe für den Käfer, Bully, 1500er und 1600er von VW.
    Hier tragen die ja auch dem Umstand Rechnung, dass diese Fahrzeuge alle den gleichen Scheinwerfer haben, und die PKW-Modelle aus diesem Grunde mit Zugelassen wurden (die werden sich keinen VW1600 besorgt, und den dann getestet haben).

    In diesem Zusammenhang würde es mich einmal interessieren, ob überhaupt einmal irgendwelche Scheinwerfer bei der Zulassung durchgefallen sind, oder ob die bisher alle mit der LED betrieben werden können.


    Schönen Gruß

    Christian

  9. #109
    Avatar von gespanntreiber0
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    AW: H4 LED Ersatz

    Zitat Zitat von Kenny Biber Beitrag anzeigen
    In diesem Zusammenhang würde es mich einmal interessieren, ob überhaupt einmal irgendwelche Scheinwerfer bei der Zulassung durchgefallen sind, oder ob die bisher alle mit der LED betrieben werden können.


    Schönen Gruß

    Christian
    Für meine 12 er GS 2012 ist die LED nur für das Fernlicht zugelassen, was mir niGS hilft.
    Ob beim Abblendlicht die Hell/Dunkelgrenze schlecht ist?
    Grüße aus dem schönen Allgäu

    Martin

    Seit ich 18 bin, fahre ich kein Moped mehr.

    Tagesgericht: Kaltes Schaumsüppchen von Hopfen und Gerste (Vegan)

  10. #110
    Avatar von ABT
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    AW: H4 LED Ersatz

    So, jetzt hab ich mal etwas Zeit gehabt. Und zwar habe ich am 17.10.2022 die erste E-Mail mit folgendem Inhalt bekommen:

    ....vielen Dank für Ihre Nachricht.

    die eigentliche Zulassung hat der Scheinwerfer! Würden Sie uns bitte ihren Fahrzeugschein mit einer Aufnahme vom Scheinwerfer inklusive Nummer zukommen lassen?

    Wir würden dann eine genaue Prüfung ihres Fahrzeuges starten.

    Best regards,

    AM Q SRV CQM
    ams OSRAM


    Darauf habe ich wie gewünscht geantwortet, und tatsächlich auch einen Rückruf erhalten. Am Telefon wurde mir auch gesagt, dass das in der Liste aufgeführte Fahrzeug nur der Orientierung dienen würde, geprüft wird natürlich nur der Scheinwerfer! Mir ist auch klar, dass ich hierfür nur die mündliche Aussage habe, aber so ist das jetzt nun mal.

    Hat hier eigentlich irgendjemand von euch, der einen zugelassenen LED Scheinwerfer (also Kompletteinheit) eingebaut hat, den beim TÜV eintragen lassen?

    Ich bin mir echt nicht sicher, aber ist es wirklich so das, wenn ich Beispielsweise den Originalen Scheinwerfer einer Yamaha, an eine BMW Schraube, dieses Eintragen lassen muss? Da müsste man doch genau so sagen, dass der Scheinwerfer nur zusammen mit der Yamaha seine Zulassung hat, oder liege ich da falsch?
    Geändert von ABT (27.03.2024 um 23:05 Uhr)


    Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!

    Gruß Christian

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