Heute bei der Zulassungstelle.

Wollte die Z1 und die R90S schon mal in mein rotes 07er Oldtimerheftchen eintragen lassen.

Die waren schon beim Vorbesitzer auf 07er Nummer eingetragen. Und vermutlich auch schon beim Besitzer davor.

Für beide hatte ich alte H Gutachten sowie alte HU Berichte. Teilweise aus 2014 (!)

Die Dame vom Amt meinte, um das nun bei mir einzutragen bräuchte ich einen neuen HU Bericht (nicht aber die Oldtimer Prüfung), denn es wäre ein GÜLTIGER HU Bericht notwendig.

Ich habe da natürlich vehement widersprochen, m.M.n. gilt das nur für die erstmalige Eintragung aber nicht bei Halterwechsel.

Bisher hatte ich da in LEO auch noch nie ein Thema.

Wie sieht die Rechtslage aus bzw. Eure Meinung/Erfahrung?