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Thema: GasGas
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17.09.2024, 21:11 #1
GasGas
Hallo,
ich hoffe, dass es hier passt.
Bei mir steht eine GasGas, Bj. 2005.
Sie ist angemeldet und soll umgemeldet werden.
Im Fz-Schein steht sinngemäß: Mit Ausnahmegenehmigung des RP Karlsruhe, Diebstahlsicherung kann lose mitgeführt werden.
- Die Zulassungsstelle verlangt zur Ummeldung diese Ausnahmegenehmigung
- Diese Ausnahmegenehmigung soll ich im Original mitführen.
- Der Importeur sagt mir, dass er dieses Dokument zusammen mit dem Fahrzeugbrief ausgehändigt hat, es ist keine Kopie vorhanden.
- Das Regierungspräsidium Karlsruhe vernichtet diese Unterlagen nach 10 Jahren.
- Der Vorbesitzer konnte das Fahrzeug problemlos zulassen, obwohl er diese Ausnahmegenehmigung auch nicht vorweisen konnte.
Was jetzt?Ich lese nicht Motorrad.
Manchmal rede ich Motorrad.
Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!
Elmar
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17.09.2024, 22:31 #2
- Registriert seit
- 30.12.2014
- Beiträge
- 6.423
AW: GasGas
Googel Ausnahmegenehmigung §38a
_______________________
Grüße, Frank
R80GS, 3/88
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17.09.2024, 22:35 #3
AW: GasGas
Hallo,
Da reicht doch ein Bügelschloss offiziell.
Vg WernerBMWK100BMWR65BMWR80GS
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18.09.2024, 00:45 #4
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18.09.2024, 00:48 #5
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18.09.2024, 05:53 #6
AW: GasGas
Moin Elmar
nerv noch mal GasGas, da müsste doch was möglich sein. Telefonier Dich doch dort mal durch nach "oben"!
Die haben den Schein doch hundertfach ausgegeben.
Gruß
KaiG/S Treiber,
verflossene Liebschaften:Zündapp GTS 50, RD 350, XT 500, Laverda 10003C, Yamaha XV 550, Yamaha TR1, BMW R80/7
Momentane Pflegefälle: Yamaha xt 660x, Ducati 750 ss (92), Kawasaki 125 Ninja
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18.09.2024, 05:59 #7
AW: GasGas
Moin Elmar,
frag mal deinen Tüv.
Mir hatte der SV ein Gutachten gesvhrieben, dass ich ein Schloss mitführen muss.Mahlzeit
Thomas
Das Leben ist zu wichtig, um es ernst zu nehmen.
Nichts ist so wichtig, daß man es ernstnehmen muß.
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18.09.2024, 09:28 #8
AW: GasGas
Wir hatten das Problem mal vor vielen Jahren mit einer Doppelkolben TRIUMPH BDG 250, die serienmäßig auch kein Lenkschloss hatte. Da hatte bei der Neuzulassung der Prüfer so einen Satz in den Brief geschrieben, ˋAbweichend von den Vorschriften ist ein Bügelschloss mitzuführen´. Daraufhin wollten die Zulassungsstelle die Ausnahmegenehmigung sehen, weil Abweichend von den Vorschriften erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Wir also wieder zurück zum TÜV-Prüfer, der hat dann einfach das ˋAbweichend von…´ ausgeXt (XXXXXX), das da nur noch stand ˋes ist ein Bügelschloss mitzuführen´. Zulassung anschließend kein Problem.
https://primary.jwwb.nl/public/1/b/6/twn/zuigertjes.gifGeändert von glowin (18.09.2024 um 09:34 Uhr)
Gruss
Burkhard
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18.09.2024, 11:51 #9
AW: GasGas
Steht bei meiner TT 600 ebenfalls drin.
Bedeutet lediglich, dass Du etwas zur Diebstahlsicherung mitführen musst. Kette mit Schloss, Bügelschloss, Bremsscheibenschloss, etc.
Ehemalige straßenzugelassene Wettbewerbsmaschinen hatten meist kein Lenkschloss.
VG
GuidoGeändert von Qtreiber66 (18.09.2024 um 11:55 Uhr)
"Keep on Rockin in a free world" (Neil Young)
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18.09.2024, 22:16 #10
AW: GasGas
Bei meiner englischen Lady steht unter #22:
Diebstahlsicherung als loses Zubehör mitzuführen. Ausn. Gen. erteilt am xx. xx. 2007 vom Kreis Mettmann.``
Ummeldung problemlos, Kommentar der Dame am Schalter angesichts des Baujahres ( 1957 ): "Oh, da haben Sie aber ein altes Schätzchen!"Gruß
Kurt
CO-Messung beim TÜV: CO-WERT 7,5%
06.10.2024, 13:19 in Gemischaufbereitung (Vergaser & Co)