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  1. #1

    Markenbindung am Motorrad

    Hallo Kollegen, Guten Abend !
    Ist es richtig, das ich auf der Q Vorder- und Hinterreifen vom gleichen
    Fabrikat bzw. Hersteller fahren muß ??
    Ich fahre momentan vorne BT 45 und hinten einen Metzler.
    Hab mir da noch nie Gedanken gemacht ....

    Gruß

    Peter
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen...... ausser durch Hubraum

  2. #2
    Admin † 18.09.2013 Avatar von dan-bike
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    RE: Markenbindung am Motorrad

    Das hängt davon ab, was in den Papieren steht.
    Wenn nur die Größe eingetragen ist, kann man auch mischen.
    viele Grüße aus dem Wendland
    Dietmar
    ----------------------------
    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis wesentlich größer als in der Theorie

  3. #3
    Tja, da steht drin: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubins beachten
    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen...... ausser durch Hubraum

  4. #4

    Registriert seit
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    Original von 2-sind-genug
    Tja, da steht drin: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubins beachten
    hallo zusammen,
    das problem hatten wir erst zum thema v oder h reifen.
    in der letzten mo ausgabe ist ein artikel dazu: entweder sind bestimmte reifenkombinationen vorgeschrieben oder es steht der im zitat genannte satz drin ohne tatsaechliche angaben des herstellers. wenn da keine herstellerbindung angegeben ist kann man wohl mischen, wenn in der betriebserlaubnis keine bindung gegeben ist. bei der r100r ist klar der metzeler mit geschwindigkeitsklasse v vorgeschrieben. laut freigabebescheinigung von bridgestone tuts wohl auch ein h. ansonsten ist wohl wirklich massgebend die freigabebescheinigung der hersteller und damit immer nur die darin aufgefuehrte zulaessige kombination. gibt es hier einen ra mit ts verkehrsrecht der das naeher ausfuehren kann?

    gruss

    thomas

  5. #5
    Serpentinenperfektionist Avatar von G-B
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    Hi,

    solange die Reifengröße denen in deinen Fahrzeugpapieren entspricht darfst du fahren was du willst.
    Ich habe gerade bei BMW-Motorrad reingeschaut und für die R100RT nachgesehen.
    Da stehen nur zwei Beispiel (alte Reifen) aber kein Download für eine Freigabe.
    Ich hatte mal die selben bedenken für meine GS. Da waren aber für zwei Reifenkombinationen Freigaben zum Runterladen. Bei anderen war nix.
    Eine Anfrage bei denen hat ergeben, dass ja die Freigaben bei den Reifen die nicht den Papieren entsprechen nötig sind (das waren hi. R statt - ). Die anderen stehen nur als Beispiel da.

    Also mach drauf was dir passt.

    Ich fahre zur Zeit selbst sehr gemischt. Vorne Metzeler Lasertec und hinten Heidenau K60. Wobei der hi. bald am Ende ist.


    Gruß

    Gerhard
    Viele Grüße
    Gerhard
    Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn man sie nicht so schnell fahren kann wie man darf!

  6. #6

    Registriert seit
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    Nach meiner Info sind die Fahrzeugpapiere nicht so aussagekräftig. Zumindest bei den neuen Papieren steht eigentlich immer der Verweis auf die Betriebserlaubnis drin.

    Leider habe ich bei meinen Mopeds keinen Zugang zur Betriebserlaubnis. Die liegt in einem Keller, wo im Treppenhaus das Licht ausgefallen ist und der Hausmeister den Schlüssel vergessen hat...

    Die Hoffnung ist, das diejenigen, die uns kontrollieren (Streckenposten, TÜV) eben auch keinen Zugang haben und deshalb nichts kontrollieren können.

    Freigaben von Reifenherstellern mitführen ist insofern blöd, weil die Hersteller eigentlich immer eine Fabrikatsbindung reinschreiben. Die wollen ja schließlich Reifen verkaufen.

    Warum sich ein Bridgestone Geländeprofil vorne und ein BT45 hinten besser fahren soll als ein Conti Straßenreifen vorne und ein Pirelli Straßenreifen hinten, mögen die Philosophen diskutieren.

    Das ganze Thema finde ich richtig Kacke, weil ichals Fahrer eigentlich nix in der Hand habe. Kann mir jemand widersprechen?

    viele Grüße,

    Wolfgang

  7. #7
    Heimarbeiter Avatar von born53
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    Das schreibt BMW zum Thema:

    Reifen
    Haben Sie Fragen zum Thema Reifenwahl? Hier im Services Bereich finden Sie unter der Rubrik "Service unterwegs" die Seite "Bereifungsmöglichkeiten". Dort können Sie Ihre Modellreihe und das Modell wählen und Sie erhalten eine Liste der empfohlenen Reifen oder Sie benützen einfach diesen Link.
    • Bereifungsmöglichkeiten
    Hinweis zum Thema Reifenbindung:
    Bei Motorrädern, die seit Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, haben Reifenfabrikatsbindungen nur noch empfehlenden Charakter. Insofern bestehen für unsere BMW Motorradmodelle gemäß der EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis) mit Erstzulassung Mai 2000 keine gesetzliche Reifenfabrikationsbindung mehr. Aus rechtlicher Sicht ist allerdings darauf zu achten, dass Reifen über eine Zulassung gem. ECE-Regelung / EU-Richtlinie verfügen sowie den Bestimmungen der Ziffer 15 in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der CoC-Papiere entsprechen.
    Für Fahrzeuge, die vor Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, gilt folgende Regelung: Ist in Feld 33 (Bemerkungen) des Fahrzeugscheins ein Reifentyp eingetragen, muss dieser gefahren werden! Ausnahme: Bei nachträglich eingetragenem Reifentyp sind Reifenfreigabe und Unbedenklichkeitsbescheinigung mit zuführen!

    Wer für ein Motorrad, zugelassen vor Mai 2000, bei z.B. Ummeldung des Fahrzeugs, einen neuen Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit Eintrag in Feld 22 „Reifenfabrikatbindung oder Reifenfabrikat gemäß Betriebserlaubnis beachten“ ausgestellt bekommen hat, wird empfohlen, eine Kopie des alten Scheins mit sich zu führen, in dem die Reifentyp Empfehlung des Herstellers noch eingetragen ist!
    Die Kritik an anderen hat noch keinem die eigene Leistung erspart.




  8. #8
    Gewerbetreibender Avatar von Joerg_H
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    Original von 2-sind-genug
    Tja, da steht drin: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubins beachten
    Falls es um das Motorrad in Deinem Avatar-Bld geht: Soweit ich weiss, gab und gibt es für dieses Modell (also Zweiarmschwinge um 1981 herum) keine Reifen- oder Markenbindung. Du darfst also alles fahren, was vorne 3.25H19 und hinten 4.00H18 im Namen hat (und auch 100/90H19 mit 120/90H18), sofern Geschwindigkeits- und Lastindex stimmen (v 190 kg, h 280 kg).

    Ob die "Herstellermischung" (z.B. Metzeler ME11 vorne mit Bridgestone BT45 hinten) in Deutschland erlaubt ist, weiss ich nicht -- das wäre dann auch eher in der STVZO beschrieben und steht nicht explizit nochmal in den Papieren.

    In der Schweiz ist die Mischung erlaubt, und ich hab genau diese Kombination auch schon problemlos solange gefahren, bis der Vorderreifen runter war ;-)

    Ansonsten - was steht denn in der o.g. "Betriebserlaubins" konkret drin?
    Gruss aus dem Westen der Schweiz,
    - Joerg

    --
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  9. #9
    Fahrer Avatar von Hofe
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    Original von Joerg_H
    Ansonsten - was steht denn in der o.g. "Betriebserlaubins" konkret drin?
    Auf diese Aufklärung warte ich auch schon drei Jahre

    Hier wurde schonmal geschrieben, dass die Rennleitung bei Kontrollen dasselbe Problem hat, jedoch anscheinend in der Nachweispflicht ist

    Nix genaues weiß man nicht.
    Es gibt für jede gute Lösung ein Problem.

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