Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    Neue Zulassungsbescheinigung Teil II

    Hallo,

    beim Ummelden wurde der alte Brief durch eine neue Zulassungsbescheinigung II ersetzt. Einträge die ursprünglich unten als Ergänzung standen wurden nicht übernommen. Ist das Richtig?

    Dafür wurde in der Zulassungsbescheinigung I teilweise die Vermerke übertragen. " Die Rahmennummer..., die Verkleidung RS1+RS5..."

    Nach Meinung der Zulassungsstelle sind die Vermerke in der EU! nicht mehr notwendig (ungesetzlich?). Muß ich jetzt noch meine neue Auspuffanlage von MECATIG - VATTIER (Hoske Nachbau, super dumpfer Klang, non homologué) eintragen lassen? Eingetragen wurden mir 82N = 82+26=108 db(A) Standgeräusch und 102N = 102+26=128 db(A) Fahrgeräusch. 26 Zuschlag ist der geschätzte Unterschied zwischen der alten und der neuen Meßmethode. Damit kann man ja alles fahren.

    Kennt sich jemand mit der neuen Rechtslage besser aus? Ich will keine Rechtsberatung, denn die dürfen nur Anwälte geben.

    Gruß
    Walter
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  2. #2
    Avatar von Jogi
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    RE: Neue Zulassungsbescheinigung Teil II

    Moin Moin,

    ich hab bei mir drauf bestanden, dass alle Daten übernommen werden. Aus dem einfachen Grund, da ich vor Ort (sprich Polizei) keinen Bock hab darauf zu warten, ob die über eine Abfrage alle Daten kriegen. Wenn dein Mopped was umgebaut ist, dann sieht mann das auch meistens, gerade beim Auspuff. Wenn dazu aber dann nix drin steht, haste erstma Pech.

    Auch die jetzt eingetragenen Geräuschwerte sind nix wert, da so sicherlich nicht legal erlangt. Fahrgeräusch 82N könnte korrekt sein und Standgeräusch 102 dB(A). Das was bei dir eingetragen ist, ist grob falsch und der Bulle vor Ort ist kein Hellseher, der sihet nur, dass offensichtlich was nicht stimmt und dann hast du erstmal die A...karte. Im günstigsten Fall kriegst du die Auflage die Papiere korrigieren zu lassen.

    Um dem ganzen Ärger aus dem Weg zu gehen würde ich dafür sorgen, dass alles korrekt eingetragen ist.

    Es ist zwar richtig, dass eigentlich keine Einträge in ZB II mehr erforderlich sind, da alle Daten von der Polizei abfragbar sind, aber das würde ich persönlich nur bei einer offensichtlich serienmäßigen Maschine so lassen.

    Gruß

    Jogi
    Heutzutage ist dumm zu sein nicht einfach, die Konkurrenz ist zu gigantisch.

  3. #3
    Avatar von Frommi
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    RE: Neue Zulassungsbescheinigung Teil II

    Hallo zusammen,

    generell labern die (meist Damen) auf der Zulassungsstelle immer den gleichen Mist daher : Nicht mehr notwendig, nicht mehr möglich ... blabla ... Aber eben, wenn Du in eine Polizeikontrolle kommst kannst Du die Damen nicht aus dem Tankrucksack zaubern damit sie ihr Sprüchlein vor dem Herrn Wachtmeister wiederholen !
    Ich habe meinen alten Brief kopiert und führe den Teil mit FIN-Nr. etc. und Eintragungen zusammen mit der ZB T. I immer mit. Hat auch den TÜV-Inscheniör überzeugt !
    Gruß Frommi

  4. #4
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    RE: Neue Zulassungsbescheinigung Teil II

    Hallo,

    ich habe gerade einmal ein Nahfeldmessung durchgeführt. 97 db(A) bei 3500 U/min. Das sollte reichen für einen Briefeintrag von 82N Standgeräusch.

    Gruß
    Walter
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  5. #5
    Admin Avatar von Detlev
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    RE: Neue Zulassungsbescheinigung Teil II

    Das reicht auf jeden Fall, Walter!
    Grüße,
    Detlev

    „Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“

  6. #6
    Avatar von Jörg
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    RE: Neue Zulassungsbescheinigung Teil II

    Original von Euklid55
    beim Ummelden wurde der alte Brief durch eine neue Zulassungsbescheinigung II ersetzt. Einträge die ursprünglich unten als Ergänzung standen wurden nicht übernommen. Ist das Richtig?
    Hier in Köln tackern sie einen leeren, alten Fahrzeugschein an die neue Zulassungsbescheinigung, wenn die Eintragungen mehr Platz brauchen, als das neue Formular bietet. Deshalb ist da bei mir nix verschütt gegangen.

    Dafür greifen diese ... einem echt heftig in die Tasche. Habe für den ganzen Quatsch an die 200 Eu bezahlt. Allein dafür, daß die Dame nicht aufstehen, nach hinten gehen und den alten Brief in den Reißwolf werfen mußte, sondern ihn mir über die Theke reichen durfte, habe ich 12 Eu nochwas bezahlt.
    FC, mir sin widder do!

  7. #7

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    In den Teil 2 der Zulassungsbescheinigung wird tatsächlich nichts mehr eingetragen, aber im Teil 1 (den du immer mitführen und bei Kontrollen vorzeigen musst) stehen normalerweise alle Eintragungen/Umbauten drin. So ist das zumindest bei meinen Papieren. An meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist übrigens auch schon ein zweites Blatt angetackert, weil der Platz für die Eintragungen nicht mehr ausreichte.

    Gruß, Hartmut
    Wenn es dich nicht mehr kümmert, was andere von dir denken, hast du die höchste Stufe der Freiheit erreicht.

  8. #8
    Avatar von Luckystrike
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    Ich kann mich Hartmut nur anschließen. Bei mir sind ebenfalls alle Änderungen im Teil I eingetragen, mit angetackertem Beiblatt. Auf dem Teil II steht gar nüchts mehr

  9. #9
    Kurvensauger Avatar von Klaus S.
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    Ja so ist das.Bei mir auch.
    Und den alten Brief schön aufheben.
    Klaus

    Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom!

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