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Thema: Ersatz für Ladeleuchte ?
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22.01.2011, 22:27 #1
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Ersatz für Ladeleuchte ?
Tach auch ...
Momentan befinde ich mich noch in der erweiterten Planungsphase zur Cockpitumgestaltung. Mir fehlt aber leider noch ein unbedeutendes Detail nämlich die Ladeleuchte.
Vom hören sagen her muss es ja eine 3W Lampe sein , allerdings habe ich bisher noch nichts passendes als einzelne Einbauleuchte gefunden.
Hätte da vieleicht jemand einen Vorschlag oder Link ... ?
Zweite Frage vieleicht noch :
Ist Parklicht eigentlich Pflicht und wenn ja ab welchem Baujahr ?
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22.01.2011, 23:12 #2
Hei Namensvetter,
"Unbedeutend", jaja ...
Du kannst stattdessen einen Widerstand mit 47 oder 56 Ohm und mindestens 3 Watt Belastbarkeit verwenden.
Um die Ladespannung zu überwachen, darf ich vielleicht (Vorsicht! Eigenwerbung!) auf das hier verweisen: http://forum.2-ventiler.de/vbboard/s...-%DCberwachung ... der eine und andere aus dem Forum fährt damit rum
Geändert von Joerg_H (22.01.2011 um 23:14 Uhr)
Gruss aus dem Westen der Schweiz,
- Joerg
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Technische Fragen? Bitte ins Forum stellen - kein PN - Wissen ist für alle da! Danke fürs Verständnis
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23.01.2011, 01:09 #3
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23.01.2011, 01:16 #4
§17, Abs. (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
Also - ja ist Pflicht.viele Grüße aus dem Wendland
Dietmar
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis wesentlich größer als in der Theorie
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23.01.2011, 07:42 #5
Moin,
wie bei fast allen Gesetzen, kann man durch verschiedene Fundstellen alles beweisen, und auch das Gegenteil davon.
Nach §51c STVZO dürfen Parkleuchten angebracht werden. D.h. sie müssen nicht.
Nach EG Richtlinie sind sie vorgeschrieben.
Da Standlicht am Motorrad Schwachsinn ist (ich kann das Motorrad von der Straße schieben, ich kann das Motorrad nach Hause schieben, die Batterie ist bald leer, ich werde mein Motorrad niemals nachts im Wald stehen lassen....), plädiere ich für nicht erforderlich und habe auch keines.Mahlzeit
Thomas
Das Leben ist zu wichtig, um es ernst zu nehmen.
Nichts ist so wichtig, daß man es ernstnehmen muß.
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23.01.2011, 08:36 #6
Keine Pflicht:
2.1 Begrenzungsleuchten(Fundstelle: 93/92/EWG; StVZO § 51)Vorhandensein: nach EG-Rili vorgeschrieben,nach StVZO zulässigin der Höhe: 350...1200 mm; nach StVZO bis 1500 mm
Anzahl: eine, nach EG-Rili auch zwei
in der Breite: symmetrisch zur Längsmitte;
nach StVZO nur im Scheinwerfer
Dirk
" Geschafft hann mir schnell !! "
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23.01.2011, 09:09 #7
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Tach auch ....
Also das ist doch ein ganz deutliches Jein ....
Dieser Gummiparagraph bezieht sich lediglich auf das Abstellen von Fahrzeugen. Intressanterweise auch von Fahrrädern. Nicht aber über die Pflicht von Lichttechnischer Ausrüstung und da soll es tatsächlich so etwas wie eine Baujahrregelung geben.
Im Prinzip ist eben das Problem ob eine Zündschlüsselstellung oder aber anderer Schalter , was ja eben nicht schlau ist weil Spielmöpse sind überall vorgeschrieben ist.
Danke für die Diodenanzeige allerdings habe ich mich bereits für ein Voltmeter entschieden.
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23.01.2011, 11:50 #8
Um noch mal auf die LKL zu kommen.
Ich habe ein Acewell Instrument montiert und da ist die intergrierte Warnleuchte als LKL angeschlossen.
Weiß jemand ob die ´n Widerstand brauch oder nich.
Bei mir äußert sich ein Fehler so:
LKL leuchtet, bei höherer Dregzahl ( ab 3000 ) geht sie aus und bleibt es meist auch. Kann das an zu geringem Widerstang liegen ?nordische Grüße, Achim
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23.01.2011, 12:23 #9
Eher am zu hohen Innenwiderstand. Schalte mal vom Instrument einen 47Ohm 5 Watt Widerstand parallel zur Lampe.
Grüße,
Detlev
„Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“
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23.01.2011, 13:34 #10
Hei,
Es liegt - allerwahrscheinlichst - am fehlenden Parallelwiderstand - Werte siehe mein Posting oben.
Die Ladekontrolleuchte (LKL - bzw. ein passend dimensionierter Widerstand) ist zur korrekten Funtion der Ladeanlage unserer Kühe zwingend erforderlich! Wer die LKL weglässt oder durch unterdimensionierte Kopien oder LEDs ersetzt, wird umgehend mit unzureichender Ladespannung bestraft
Innenwiderstand ... ? Welches Bauteil meinst Du, Detlev?Geändert von Joerg_H (23.01.2011 um 13:36 Uhr)
Gruss aus dem Westen der Schweiz,
- Joerg
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