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  1. #1
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    Ersatz für Ladeleuchte ?

    Tach auch ...
    Momentan befinde ich mich noch in der erweiterten Planungsphase zur Cockpitumgestaltung. Mir fehlt aber leider noch ein unbedeutendes Detail nämlich die Ladeleuchte.
    Vom hören sagen her muss es ja eine 3W Lampe sein , allerdings habe ich bisher noch nichts passendes als einzelne Einbauleuchte gefunden.
    Hätte da vieleicht jemand einen Vorschlag oder Link ... ?
    Zweite Frage vieleicht noch :
    Ist Parklicht eigentlich Pflicht und wenn ja ab welchem Baujahr ?

  2. #2
    Gewerbetreibender Avatar von Joerg_H
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    Eicon10

    Hei Namensvetter,
    Zitat Zitat von JoergMK Beitrag anzeigen
    Mir fehlt aber leider noch ein unbedeutendes Detail nämlich die Ladeleuchte.
    "Unbedeutend", jaja ...
    Zitat Zitat von JoergMK Beitrag anzeigen
    Vom hören sagen her muss es ja eine 3W Lampe sein , allerdings habe ich bisher noch nichts passendes als einzelne Einbauleuchte gefunden.
    Du kannst stattdessen einen Widerstand mit 47 oder 56 Ohm und mindestens 3 Watt Belastbarkeit verwenden.
    Zitat Zitat von JoergMK Beitrag anzeigen
    Hätte da vieleicht jemand einen Vorschlag oder Link ... ?
    Um die Ladespannung zu überwachen, darf ich vielleicht (Vorsicht! Eigenwerbung!) auf das hier verweisen: http://forum.2-ventiler.de/vbboard/s...-%DCberwachung ... der eine und andere aus dem Forum fährt damit rum

    Geändert von Joerg_H (22.01.2011 um 23:14 Uhr)
    Gruss aus dem Westen der Schweiz,
    - Joerg

    --
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  3. #3
    Admin Avatar von MM
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    Zitat Zitat von Joerg_H Beitrag anzeigen
    ... der eine und andere aus dem Forum fährt damit rum
    Erfolgreich, wie ich sagen darf.
    Ich hatte schon das Vergnügen, zwei dieser Gadgets anschließen zu dürfen.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  4. #4
    Admin † 18.09.2013 Avatar von dan-bike
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    Zitat Zitat von JoergMK Beitrag anzeigen
    Zweite Frage vieleicht noch :
    Ist Parklicht eigentlich Pflicht und wenn ja ab welchem Baujahr ?
    §17, Abs. (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

    Also - ja ist Pflicht.
    viele Grüße aus dem Wendland
    Dietmar
    ----------------------------
    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis wesentlich größer als in der Theorie

  5. #5
    Verschleißästhet Avatar von Luse
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    Moin,

    wie bei fast allen Gesetzen, kann man durch verschiedene Fundstellen alles beweisen, und auch das Gegenteil davon.

    Nach §51c STVZO dürfen Parkleuchten angebracht werden. D.h. sie müssen nicht.
    Nach EG Richtlinie sind sie vorgeschrieben.



    Da Standlicht am Motorrad Schwachsinn ist (ich kann das Motorrad von der Straße schieben, ich kann das Motorrad nach Hause schieben, die Batterie ist bald leer, ich werde mein Motorrad niemals nachts im Wald stehen lassen....), plädiere ich für nicht erforderlich und habe auch keines.
    Mahlzeit
    Thomas

    Das Leben ist zu wichtig, um es ernst zu nehmen.
    Nichts ist so wichtig, daß man es ernstnehmen muß.

  6. #6
    kg - Phobiker Avatar von DirkHusa
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    Keine Pflicht:

    2.1 Begrenzungsleuchten
    (Fundstelle: 93/92/EWG; StVZO § 51)
    Vorhandensein: nach EG-Rili vorgeschrieben,
    nach StVZO zulässig
    Anzahl: eine, nach EG-Rili auch zwei
    in der Breite: symmetrisch zur Längsmitte;
    nach StVZO nur im Scheinwerfer
    in der Höhe: 350...1200 mm; nach StVZO bis 1500 mm

    Dirk
    " Geschafft hann mir schnell !! "

  7. #7
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    Zitat Zitat von dan-bike Beitrag anzeigen
    §17, Abs. (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

    Also - ja ist Pflicht.
    Tach auch ....
    Also das ist doch ein ganz deutliches Jein ....
    Dieser Gummiparagraph bezieht sich lediglich auf das Abstellen von Fahrzeugen. Intressanterweise auch von Fahrrädern. Nicht aber über die Pflicht von Lichttechnischer Ausrüstung und da soll es tatsächlich so etwas wie eine Baujahrregelung geben.
    Im Prinzip ist eben das Problem ob eine Zündschlüsselstellung oder aber anderer Schalter , was ja eben nicht schlau ist weil Spielmöpse sind überall vorgeschrieben ist.

    Danke für die Diodenanzeige allerdings habe ich mich bereits für ein Voltmeter entschieden.

  8. #8
    Hallgebender Avatar von northpower
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    Um noch mal auf die LKL zu kommen.
    Ich habe ein Acewell Instrument montiert und da ist die intergrierte Warnleuchte als LKL angeschlossen.

    Weiß jemand ob die ´n Widerstand brauch oder nich.

    Bei mir äußert sich ein Fehler so:
    LKL leuchtet, bei höherer Dregzahl ( ab 3000 ) geht sie aus und bleibt es meist auch. Kann das an zu geringem Widerstang liegen ?
    nordische Grüße, Achim

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  9. #9
    Admin Avatar von Detlev
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    Eher am zu hohen Innenwiderstand. Schalte mal vom Instrument einen 47Ohm 5 Watt Widerstand parallel zur Lampe.
    Grüße,
    Detlev

    „Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“

  10. #10
    Gewerbetreibender Avatar von Joerg_H
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    Hei,
    Zitat Zitat von northpower Beitrag anzeigen
    Um noch mal auf die LKL zu kommen.
    Ich habe ein Acewell Instrument montiert und da ist die intergrierte Warnleuchte als LKL angeschlossen.

    Weiß jemand ob die ´n Widerstand brauch oder nich.

    Bei mir äußert sich ein Fehler so:
    LKL leuchtet, bei höherer Dregzahl ( ab 3000 ) geht sie aus und bleibt es meist auch. Kann das an zu geringem Widerstang liegen ?
    Es liegt - allerwahrscheinlichst - am fehlenden Parallelwiderstand - Werte siehe mein Posting oben.

    Die Ladekontrolleuchte (LKL - bzw. ein passend dimensionierter Widerstand) ist zur korrekten Funtion der Ladeanlage unserer Kühe zwingend erforderlich! Wer die LKL weglässt oder durch unterdimensionierte Kopien oder LEDs ersetzt, wird umgehend mit unzureichender Ladespannung bestraft

    Zitat Zitat von detlev Beitrag anzeigen
    Eher am zu hohen Innenwiderstand.
    Innenwiderstand ... ? Welches Bauteil meinst Du, Detlev?
    Geändert von Joerg_H (23.01.2011 um 13:36 Uhr)
    Gruss aus dem Westen der Schweiz,
    - Joerg

    --
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