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Thema: Auspuff
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28.06.2011, 18:08 #1
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Auspuff
Hallo,
hat jemand von euch eine Ahnung, ob man beim TÜV Auspuffendtöpfe ohne
E-Nummer eintragen kann bzw. ob es evtl. möglich ist mit einer Einzelabnahme?
Wäre für eine R100RS Baujahr 1987.
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!!
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28.06.2011, 18:24 #2
Mit ner Einzelabnahme (Fahrgeräuschmessung) sollte das möglich sein.
Grüße,
Detlev
„Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“
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28.06.2011, 18:34 #3
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Ja, ist möglich. Wenn der Auspufftopf leise genug scheint macht ein erfahrener Prüfer dies vor Ort einfach so. Wenn es grenzwertig oder laut ist muss man meist zur Geräuschmessung gehen. Dies sind meine Erfahrungen.
Laut bringt eh nix, Motorradfahrer sind oft verhasst genug
edit: hinzu: http://forum.2-ventiler.de/vbboard/s...-einer-ex-60-7
eingetragen ohne e-Nummer nur Abmessungen angegebenGeändert von FeuerFritz (28.06.2011 um 18:37 Uhr)
viele Grüsse Christian
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28.06.2011, 20:06 #4
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Auspuff
Erst einmal Danke für eure Antworten.
Mir wurde schon fast schlecht, was man so alles hört.
Kosten für Einzelabnahme und db-Messung etc.
Es geht mir auch nicht um die Lautstärke, sondern eher
um meinen Umbau, denn die Originaltöpfe sehen bei einem Cafe-Racer
nicht besonders gut aus. Darum UMBAU!
Wie sieht das eigentlich ohne Sammler aus????
Was wird mir die Eintragung in etwa kosten?
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28.06.2011, 20:31 #5
Auspuff eintragen
In Hessen scheint es derzeit Schwierigkeiten mit "heiklen" Eintragungen zu geben.
Wurde mir neulich von einem mir wohl gesonnenen TüH Prüfer so übermittelt. Scheint da irgend einen "Superweiser" ...oder wie man das schreibt zu geben, der selbst nachträglich zuvor genehmigte und eingetragene Gutachten wieder rückgängig macht/kann...
die Probanden bekämen dann ihre TüH-Gebühr wieder erstattet- das Fahrzeug ist aber praktisch nicht mehr so zugelassen, Erlöschen der ABE.
Will vermtl. noch dieses Jahr eine (Soft-)Bobber mit Hoske- Nachbauten eintragen lassen, zusätzlich noch paar weitere Umbauten- mal gespannt, wie`s endet.
Der Mensch ist ja leidensfähig, ich bin zusätzlich noch stur...
JenziGeändert von Jenzi (28.06.2011 um 20:33 Uhr)
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28.06.2011, 21:17 #6
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Auspuff
Also, ich möchte gerne entspannt mit meiner fahren.
Das heißt, wenn alles eingetragen ist, fährt man auch mit freiem Kopf!
Aber nun nochmal zu meiner Frage, was fällt an Kosten an?
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28.06.2011, 22:03 #7
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Tach auch ...
Einzelabnahme nach Paragraph 21 für Motorräder wenn alles glatt läuft 168,50,- €. So bei mir letztens für meinen Gabel/Bremsenumbau.
Die Gebühren stehen bei den Prüforganisationen auch auf den Homepages.
Das ist aber nicht das Problem. Das Problem ist es den richten Mann bei dem richtigen Tüv in der richtigen Stadt zu finden.
Ich hatte gestern noch eine rege "Unterhaltung" mit einem "technischen Sachverständigen" der neben der völligen Unkenntniss der Gebührenordnung , musste ich auch erst auf die Homepage verweisen, durch völlige Ahnungs.... (naja , besser nicht Feind liest eventuell mit).
Nur so viel vieleicht , ich weiss nicht welchen Job diese Leute schwänzen weil wenn ich für alles die Papiere anschleppen könnte die , diese Sessel.... sehen wollen könnte mir auch die gute Frau am Tresen die sonst nur Termine verteilt und Geld abnimmt die Eintragung machen. Qulifizierter als die graumelierten Herrn dürfte die alle mal sein.
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29.06.2011, 00:50 #8
Fakt ist, dass es nur ganz wenige TÜVs gibt, die technisch in der Lage sind ein Geräuschgutachten zu erstellen. Aber nicht jeder Gutachter verlangt eins...
Und zu den Hessen:
Wer mir nachträglich eine Eintragung streitig machen will, den nehm ich auf die Achterbahn mit.
Dieser Weg der Aberkennung scheint mir nicht legal.Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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29.06.2011, 06:11 #9
Hi,
Aufwändig wird es, wenn ein Geräuschgutachten erstellt weden muss. Wenn sich der Prüfer mit einer Standgeräuschmessung zufrieden gibt, ist es einfacher.
In Hessen werden meines Wissens, die Eintragungen aus den Gutachten von den Zualssungsstellen nicht mehr unmittelbar bei Vorlage in die Fahrzeugpapiere eingetragen, sondern erst nach weiterer Prüfung durch eine zentralen Gutachterstelle. Das hat nichts mit den dortigen Prüfern zu tun, sondern ist eine landesrechtliche Vorschrift für die Zulassungstellen.
Grüße
Marcus
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29.06.2011, 06:57 #10
d.h. ein amtlich anerkannter Sachverständiger macht ein Gutachten und bestätigt, dass alles technisch ok ist, dann kommen die Unterlagen zu einem Beamten der die Zulassungsstelle berät und der sagt dann "ach nö, da haben wir heute keine Lust drauf, das erkennen wir nicht an, der Sachverständige hat keine Ahnung..."
Mahlzeit
Thomas
Das Leben ist zu wichtig, um es ernst zu nehmen.
Nichts ist so wichtig, daß man es ernstnehmen muß.
Was ist das für eine Gabel??
16.05.2024, 18:43 in Mechanik